Überprüfungen mit Hilfe der Kassenbonpflicht

Es ging darum:

Welchen Sinn soll das haben? Gibt es eine Pflicht für das Restaurant, den Bon einzusammeln und in der Kasse zu lagern, damit das:

irgendwas bedeutet?

Ich vermute, dass der Umsatz nicht mehr in dem Protokoll der Kasse aufgezeichnet war.

Nein, aber der Gast muss einen Beleg erhalten, für den es eine Entsprechung in der Kasse gibt. Wenn ein Zettel an den Tisch gebracht wird „2 Schnitzel, 2 Bier“, aber laut Kasse an diesem Tag und zu dieser Zeit keine Schnitzel und Bier bezahlt wurden, dann stimmt was nicht.

Schon klar. Mir ging es um den Sinn des „Fotografieren und Liegenlassen“. Denn kann ich überhaupt nicht erkennen.

Der Wirt löscht diejenigen Umsätze aus seiner Kasse, für die kein Beleg im Umlauf ist (geht natürlich nur bei alten Kassensystemen, neue Kassensysteme lassen solche Manipulationen nicht mehr zu). Wenn der Gast den Beleg mitgenommen hätte, müsste er befürchten, dass dieser Beleg irgendwann als Kontrollmaterial beim Betriebsprüfer landet. Wenn der Gast jedoch den Beleg liegen lässt, kann er sorgenfrei den Beleg aus dem System löschen und das Geld schwarz vereinnahmen.

Die Finanzamtsprüfer hatten schon den Verdacht, dass so verfahren wird, also haben sie ihm eine Falle gestellt, in die er hineingetappt ist.

Soooo einfach ist es schon lange nicht mehr. An elektronische Kassensysteme werden mittlerweile von der Finanzverwaltung wahnwitzige Anforderungen gestellt. Wenn der Bon die Kasse verlassen hat, ist das gespeichert. Wenn da etwas gedreht wurde, z.B. Umsatz gelöscht, wird das gespeichert. Sämtliche Vorgänge werden gespeichert. Deswegen müssen auch Stornobons, wenn z.B. statt 1 Kaffee 100 Kaffee gebont wurden, aufgehoben werden. Die Prüfer können die Kassensysteme komplett auslesen, lassen Bots darüberlaufen, die sofort Alarm geben, wenn eine gewisse Toleranz überschritten wird.
Faule Prüfer können seit dem letzten Jahr die sg. Kassennachschau anwenden. Es werden Stichproben genommen. Ist eine Probe auffällig, darf sofort, ohne weitere Prüfung die Kassenführung und damit auch die komplette Buchführung verworfen werden und 20% pauschal hinzugeschätzt werden.
Schwarze Umsätze können nur noch generiert werden, wenn sie komplett am Kassensystem vorbei laufen. Und selbst das wird immer schwieriger, weil nicht nur der Wareneinsatz geschätzt wird, sondern auch anhand von z.B. Pommesschalen oder Pommesspiekern nachgerechnet wird.
Merke, wenn man schwarze Kohle machen möchte, muss man erst mal schwarze Kohle haben, um damit Ware zu kaufen, an der Kasse vorbei.
Es gibt natürlich die besonders Schlauen, die mit ihrem versteuerten und verbeitragten Einkommen versuchen, schwarze Kohle zu machen. Das sind dann aber wirklich Idioten. Davon gibts übrigens 'ne Menge. Das sind dann auch die, die im Restaurant rumtönen, dass das Essen ja sowieso sein Unternehmen bezahlt und man das von „der Steuer absetzen“ kann. Und die sich als erstes nach der Unternehmensgründung einen 100.000 € Audi kaufen, eben, weil es ja die Firma bezahlt, aarrgh.

Soon

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Der Neugier halber, vielleicht weißt du es: wird da auch mit Idea geprüft?
Damit prüft der Zoll, ich bin tatsächlich immer begeistert wie gut die Software ist.

Das weiß ich nicht. Ich habe schon mehrere Betriebsprüfungen „erleben“ dürfen und war immer beeindruckt, wie hochentwickelt die Software ist. Die konnte defintiv mehr als meine Buchhaltungsprogramme (Lexware, Datev, Agenda, HS)

Soon

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Ist Idea

Man kommt sich ziemlich schnell ziemlich filettiert vor :rofl: das lustige an der Sache ist, dass die Software ganz normal erworben werden kann, nix mit Exklusiv für die BFinV

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Wobei man die Kreativität der Gastronomen nicht unterschätzen sollte.

Praktikerfall (also nicht ausgedacht, sondern aus dem echten Leben, dem neudeutschen Reallife):

Gastronom beschafft zwei identische Kassensysteme: Den Zeitstempel verstellt er um eine Stunde. Für die Kassentätigkeit werden alle Umsätze erfasst, die Rechnungen werden normal ausgedruckt. Nach einer Stunde werden die Rechnungen, die in die Buchführung eingehen sollen (also insbesondere diejenigen, bei denen die Gäste den Beleg mitgenommen haben), in das zweite System eingegeben. Diejenigen Rechnungen, die nicht versteuert werden sollen, werden nicht mehr eingegeben. Es gibt keine Stornos, keine Löschungen, durch den um eine Stunde zeitversetzten Zeitstempel ist auch die Übereinstimmung mit den Öffnungszeiten gegeben, alles schön, aber alles erstunken und erlogen.

Gastronomen wollen keine Steuern bezahlen. Das liegt in ihren Genen, irgendwo ist das da kodiert.

Uuund, hats geklappt?
Du sitzt ja auch tief in der Materie und weißt, wie hochgerüstet die Prüfer mittlerweile sind. Was übrigens vollkommen in Ordnung ist! Aber die Bonpflicht geht m.E. vollkommen an der Realität vorbei und trifft wirklich „nur“ die Kleinen. Und wird keinen „Bescheißer“ davon abhalten, weiter zu machen, wie du ja nun gerade eindrucksvoll dargelegt hast.
Es ist leider, wie so oft, wenn die Politik sinnlosen Aktionismus verbreitet, so, dass Entscheidungen getroffen werden, die praxisferner nicht sein können, nur um eine wie auch immer geartete Klientel zufrieden zu stellen.
Man hätte die Knete besser in mehr Prüfer stecken können. Deren Zahl geht seit Jahren zurück, übrigens mit Wissen der Politik. Aber da erzähle ich dir ja auch nichts Neues.

Soon

Natürlich nicht.

Bin ich Italiener oder bewandert in deren Recht? Ich verlass mich da auf Veröffentlichungen in Zeitungen und Gespräche mit Bekannten.

Ich hatte das falsch mitgeschnitten und nicht mitbekommen, dass du über Italien sprichst. Somit hat sich meine Nachfrage auch erledigt.

Der „Bon“ ist nur der Ausdruck dessen, was gebucht wird. Und wenn dann bei der Betriebsprüfung das Essen von Freitag, 19.26 Uhr, nicht mehr als Buchung gefunden wird… Dann versucht da jemand zu schummeln.

Da war der Gastwirt sich wahrscheinlich sicherer, dass das kein Testkauf der Steuerfahndung war.
Oder der Gast das Essen von der Steuer absetzt und im Rahmen einer Kontrollmitteilung auffällt, dass bei Wirt nichts gebucht worden ist.

Relevant für den Käufer ist das er mit dem Bon weiss, dass legal getippt wurde. Für das Steueramt zählt die Rolle (Protololl).
Beschissen werden kann da kaum. Geldwäscherei ist trotzdem nie ausgeschlossen

Auf heise,de gibt es derzeit eine Artikelserie, die die technische Durchführung beschreibt. Es ist nicht so, dass die Finanzämter die Säcke voller Bons durchsucht.
Anscheinend ist es so, dass auf jedem Bon unten ein Code steht. Über diesen Code eines Bons (es reicht also, dass der Finanzbeamte ein Brötchen kauft) kann ermittelt werden, ob die Infrastruktur der elektronischen Kasse manipuliert wurde.
Furchtbar vereinfacht dargestellt - lies dir bei Interesse die entsprechenden Artikel durch.

Desweiteren schreibt das Gesetz nicht die Papierform vor. Aber ich muss zugeben, dass die anderen Formen mir (ohne mich damit beschäftigt zu haben) sehr aufwendig vorkommen. Fürs Brötchenkaufen hinterlege ich nicht eine E-Mail-Adresse, an die der papierlose Bon geschickt werden soll.

Bombadil

Servus,

das ist eine Legende. Wenn das so leicht ginge, wäre nicht letztes Jahr der Prozess gegen eine Gruppe von Leuten mit so lauten Medienfanfaren aufgeblasen worden, die eine Software vertrieben haben, mit der man die Aufzeichnungen von Registrierkassen frisieren kann, ohne dass hinterher die Löschungen erkannt werden. An dieser Stelle liegt nämlich der Hund begraben: Registrierkassen merken sich alles, was man mit ihnen macht, und man kann von ihnen Auswertungen und Protokolle abrufen, von denen der Kneipier, der sie einsetzt, noch nie gehört oder was geahnt hat.

Auch neigen die Prüfer eher zum Veranstalten einer USt-Nachschau als zum Brötchenkaufen. Der Prüfer, der unauffällig in die Kneipe kommt und herumschaut, auf wie viele gezapfte Pilsbiere eine servierte Baguette kommt, um hinterher aus dem Tomateneinkauf hochzurechnen, wie viel Bier in Wirklichkeit bezogen und ausgeschenkt worden ist, ist eine Sache aus den 1990er Jahren.

Heute rückt der Mann an, unterhält sich eine Weile mit der Registrierkasse, rührt die aus dieser abgesaugten Daten ein wenig um und kennt nachher die Schuhgröße der Tochter des Wirts. Sogar, wenn dieser nicht mal weiß, dass er eine Tochter hat.

Die hübschen Statistiken, die verkünden, dass eine Bratwurstbude in Gelsenkirchen durchschnittlich alle zehntausend Jahre einmal geprüft wird, reden übrigens wohlweislich von Betriebsprüfungen. Um diesem zahnlos gewordenen Tiger ein paar Giftzähne einzusetzen, hat der Gesetzgeber in seiner ermesslichen Weisheit das Institut der USt-Nachschau geschaffen.

‚Guten Tag, Kratkowski mein Name, Finanzamt Meschede. Kann ich wohl bitte die Inhaberin Frau Saskia Engelmann sprechen? Ich hätte eine Umsatzsteuer-Nachschau bei Ihnen durchzuführen.‘

Geht viel leichter und effizienter als komplizierte Transaktionen mit geheim abfotografierten Bongs und sowas. Und wenn die USt-Nachschau so ergiebig ausfällt wie erwartet, weiß man natürlich, bei wem man daraufhin ganz unabhängig von durchschnittlichen Wahrscheinlichkeiten zur Bp bläst.

Die Bongpflicht ist nichts anderes als eine Registrierkassenpflicht, um die es dabei in Wirklichkeit geht.

Schöne Grüße

MM

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Naja, ich rede von der Rechtslage, die seit 1.1. 2020 gilt. :slight_smile:

Der Beitrag von Paran war doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ironisch gemeint.