Uhr im Ausland erwerben

Hallo,

wenn ich eine teure Uhr z.B. in Samnaun erwerbe und dann ohne jegliche Verpackung, Belege, etc. nach Österreich bzw. Deutschland einführe, ist das ja nicht legal.

Wenn ich die Uhr nun ganz normal trage und darauf vom Zöllner angesprochen werde, muss ich dann nachweisen, dass ich die Uhr ordnungsgemäß erworben habe (z.B. Nachweis über die Rechnung) oder muss mir der Zöllner im konkreten Fall nachweisen, dass es nicht so ist?

Noch eine Frage:
Wenn ich z.B. ein Jahr später Urlaub im außereuropäischen Ausland mache und bei der Wiedereinreise vom Zoll auf die Uhr angesprochen werde, habe ich dann noch ein Problem?

Tja,

ich würde die Uhr bei der Einreise anmelden und versteuern. Wenn das nicht gemacht wird, ist das eine Straftat - ganz einfach.
Wenn aber nicht… der Zoll kann durchaus bei einer der nächsten Einreisen nach Belegen fragen (ich kenne die Zollbeamten aus eigener Erfahrung und halte sie für alles anderes als dumm), wenn sie nicht vorhanden sind, die Belege, dann wird er den Gegenstand sicherstellen bis die Belege vorliegen. Wenn keine Belege kommen… dann Strafverfahren usw…
Im Übrigen, der Zoll fragt die Reisenden nicht nur nach Waren aus steuerlichen Gründen sondern auch nach Geld und geldwerten Gegenständen (wo eine Uhr durchaus zu gehören kann), Grundlage dafür ist das Geldwäschegesetz.
Wird nichts angemeldet obwohl vorhanden, so kann der Zoll die Sachen auch nach dem GWG sicherstellen und - selbst wenn alles rechtmäßig war - den sichergestellten Gegenstand bzw. dessen Wert als Bussgeld alleine für die Nichtanmeldung festlegen. Bluten wird man in jedem Fall.

Merke: Wenn es um Geld geht, versteht der Staat nicht den geringsten Spass. Ich würde das Risiko nicht eingehen.

Gruss

Iru

Hi,
genau den Fall gab’s letztens auf Kabel1 bei einer Doku.
Typ hat 20000€ Uhr-am Arm, Zollbeamter fragt woher, Typ antwortet: aus dem Urlaub vor 2 Jahren.

Nachdem er die Uhr da nicht verzollt hatte war er halt trotzdem fällig…

Gruß
Nick

Hi Iru,

interessant! Hab dazu aber noch drei Fragen:
Was ist wenn besagte Uhr geschenkt ist?
Und muss meine Frau jetzt jedemal, wenn sie die Erbklunker von Großmutti über die Grenze schleppt, die Erbschaftspapiere auch mitnehmen?
Und als letztes: Ab welchem Geldwert sollte man sich Gedanken machen?

Gespannte Grüße,
JPL

Hallo JPL

ob sie geschenkt ist oder nicht, der Wert ist entscheidend. Wenn sie aus dem Inland stammt, ist sie als Rückware steuerfrei. Allerdings muss das ggf. nachgewiesen werden. Aber keine Angst, neben krassen Fällen von Unvermögen sind die Zöllner eigentlich ziemlich gewieft was das Erkennen von Schmuggelgut oder Reisebedarf betrifft.
Zu dem GWG: Es gibt eine Anmeldemindestgrenze, die liegt bei 15.000 Euronen. Allerdings fängt die Geldwäsche mit dem ersten Euro an und so genau würde ich deshalb die Untergrenze von 15.000 € nicht sehen. Gerne wird „gesmurft“, d.h. die Geldbeträge werden in einzelne kleinere Beträge geteilt um die Anmelde- bzw. Identifizierungsgrenze zu unterschreiten Aber auch da fallen die Zöllner nicht drauf rein und wenn ein Verdacht erstmal entsteht, dann ist das Geld erstmal weg.
Wird nicht angemeldet bzw. nicht schlüssig die Herkunft von Geldern nachgewiesen, so können die Gelder (oder geldwerte Gegenstände)sichergestellt und eine Klärung herbeigeführt werden (Sorry, wenn ich das breittrete, ich hab mal hauptberuflich inkriminierte Gelder aufgespürt).

Gruss

Iru

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Gruß
JPL

Hallo,

/t/faq-fragen-zum-zoll-und-zu-importen/4359656

Gruß,

MecFleih

Hallo,

ich hab jetzt mal nach dem Taric-Code für eine Armbanduhr mit automatischem Aufzug geschaut. Der Code ist 9102210000.
Bei der Einfuhr aus der Schweiz werden demnach 4,5% Drittlandzoll fällig, als Zollpräferenz werden 0% angegeben.

Bedeutet das Jetzt, dass ich für eine z.B. 1.000 Euro teure Uhr 4,5% Drittlandszoll bezahlen muss (dann 1.045 Euro) und darauf nochmals den Einfuhrsteuersatz in Höhe von 19%, was dann in einem Gesamtpreis von 1.243,55 Euro endet?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich hab jetzt mal nach dem Taric-Code für eine Armbanduhr mit
automatischem Aufzug geschaut. Der Code ist 9102210000.

Ich bin nicht sicher ob du den Taric-Code korrekt nachgeschaut hast. Bei hochwertigen Schweizer Uhren steht meistens „4,5%, mindestens 30 Cent, max. 80 Cent“. D. h. der Zollbetrag beträgt normalerweise 80 Cent. In den meisten Fällen kommt es also nicht zu den 4,5%, weil die 80 Cent die Sache erledigen.

als Zollpräferenz werden 0% angegeben.

Sollte also eine Präferenzbegünstigung möglich sein ist die Uhr ganz zollfrei. Für die Präferenz braucht es manchmal ein Ursprungszeugnis der IHK, in anderen Fällen genügt es wenn der Verkäufer auf der Rechnung bescheinigt „Diese Uhr ist Schweizer Ursprungsware.“

Bedeutet das Jetzt, dass ich für eine z.B. 1.000 Euro teure
Uhr 4,5% Drittlandszoll bezahlen muss (dann 1.045 Euro) und
darauf nochmals den Einfuhrsteuersatz in Höhe von 19%, was
dann in einem Gesamtpreis von 1.243,55 Euro endet?

Ja, genau so (unter der Voraussetzung dass das mit den 4,5% Zoll so stimmt. Ich glaube aber eher dass es nur 80 Cent oder gar gar kein Zoll kosten wird).

Gruß,

MecFleih