Hallo,
wenn ich eine teure Uhr z.B. in Samnaun erwerbe und dann ohne jegliche Verpackung, Belege, etc. nach Österreich bzw. Deutschland einführe, ist das ja nicht legal.
Wenn ich die Uhr nun ganz normal trage und darauf vom Zöllner angesprochen werde, muss ich dann nachweisen, dass ich die Uhr ordnungsgemäß erworben habe (z.B. Nachweis über die Rechnung) oder muss mir der Zöllner im konkreten Fall nachweisen, dass es nicht so ist?
Noch eine Frage:
Wenn ich z.B. ein Jahr später Urlaub im außereuropäischen Ausland mache und bei der Wiedereinreise vom Zoll auf die Uhr angesprochen werde, habe ich dann noch ein Problem?