UK- Bekanntgabe einer Adresse

Re^2: Öffentliches Gebäude= ÖFFENTLICH…:smile:
Hallo Frank,

so ganz kann ich deine Frage nicht nachvollziehen…

Sorry.

du schreibst
-„in einem öffentlichen Gebäude“

Wenn das Gebäude öffentlich ist,ist auch die Adresse
öffentlich…
Buckingham Palace zum B. findest du hier
http://www.royal.gov.uk
mit allen Angaben…:smile:

Ich finde das ist einen hervorragenden Beispiel:
Obwohl es öffentlich ist, muss man dort um Erlaubnis bitten, wenn man dort eine Tagung organisieren will.
Aber bitte lies meine Antwort an Torsten und Du wirst verstehen was gemeint war. Danke.

Lediglich für HIGH SECURITY OBJECTS gelten spezielle
Sicherheitsgesetze von 2008…aber ich glaube kaum,das
dort öffentliche Veranstaltungen
stattfinden…*grinz*…

Es wäre ein böses Omen, denke ich… ;o)))
Nööööö es war in einer Uni, allerdings in ein Gebäude, wo selten Vorlesungen stattfinden. Und weil der Campus diese Uni in die Stadt so verstreut ist, wollte man genau wissen wo das tatsächlich ist. Und da kam die Antwort, dass der Organisator, aufgrund eines bestimmten Gesetzes (das er nicht näher bezeichnet hat) das nicht öffentlich sagen darf.

Also vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena

Hallo,

Nööööö es war in einer Uni, allerdings in ein Gebäude, wo
selten Vorlesungen stattfinden. Und weil der Campus diese Uni
in die Stadt so verstreut ist, wollte man genau wissen wo das
tatsächlich ist. Und da kam die Antwort, dass der Organisator,
aufgrund eines bestimmten Gesetzes (das er nicht näher
bezeichnet hat) das nicht öffentlich sagen darf.

Schön, dass du immer mehr Details rausrückst, die eine gute Beantwortung der Frage erst möglich machen.
Da es sich um England handelt, nehme ich an, dass die Begründung ebenfalls auf Englisch geschah.
Könnte es sich eventuell nicht um staatliche Gesetze sondern um Universtitätsregeln gehandelt haben (die in beiden Fällen durchaus „laws“ heißen können)?

Elke

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Hallo,

wie mein Vorredner schon sagte…es wäre toll,wenn du das nächste Mal alle relevanten Fakten sofort in der Frage nennen würdest…

Und eine Universität ist keineswegs ein „öffentliches Gebäude“…

Der jeweilige Kanzler einer Universität kann in den Statuten sehr wohl bestimmte Bereiche oder sogar die ganze Universität NUR für Studenten als zugänglich erklären…siehe zum B. die USA,wo Universitäten sogar eine eigene reguläre Polizei haben…

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Hallo,

siehe zum B. die
USA,wo Universitäten sogar eine eigene reguläre Polizei
haben…

Ähm - nö.
Gruß
loderunner

Hallo,

na dann werden die Amis das hier ja wohl nur aus lauter Langeweile ins Netz gestellt haben:
http://www.mdanderson.org/utpd/index.html

Hallo,

na dann werden die Amis das hier ja wohl nur aus lauter
Langeweile ins Netz gestellt haben:

Wohl eher nicht. Nur leider wussten sie wohl nicht, dass Du das treffsicher misinterpretieren würdest.
Der Unterschied zwischen einer Werkspolizei und einer Polizeiwache neben einem Werk ist Dir nicht wirklich klar, oder?
Gruß
loderunner