Hallo Steuerexperten,
ich beschäftige mich gerade mit dem Wechsel vom umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmer zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer über 17.500 €.
Zu der Wahlmöglichkeit, ob man die USt nach vereinbarten Entgelten direkt bei Rechnungserstellung zahlen möchte, oder erst bei Zahlungseingang habe ich eine grundsätzliche Frage für den Wechselzeitpunkt:
Wenn im alten umsatzsteuerfreien Kleinunternehmerjahr 2008 eine Dezemberrechnung ohne USt erstellt wurde, die ein Kunde im Januar des (umsatzsteuerpflichtigen)Jahres 2009 bezahlt, dann muss sicherlich USt abgeführt werden, wenn der Unternehmer für 2009 die Versteuerung nach den vereinnahmten Entgelten gewählt hat.
Wie ist es aber, wenn der Unternehmer in diesem Falle für 2009 die Besteuerung nach den vereinbarten Entgelten gewählt hat? Geht diese Rechnung dann steuerfrei aus?
Würde mich freuen, wenn jemand eine genaue Erklärung weiss und bedanke mich im voraus
Norbert
Hallo Steuerexperten,
ich beschäftige mich gerade mit dem Wechsel vom
umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmer zum
umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer über 17.500 €.
Zu der Wahlmöglichkeit, ob man die USt nach vereinbarten
Entgelten direkt bei Rechnungserstellung zahlen möchte, oder
erst bei Zahlungseingang habe ich eine grundsätzliche Frage
für den Wechselzeitpunkt:
Wenn im alten umsatzsteuerfreien Kleinunternehmerjahr 2008
eine Dezemberrechnung ohne USt erstellt wurde, die ein Kunde
im Januar des (umsatzsteuerpflichtigen)Jahres 2009 bezahlt,
dann muss sicherlich USt abgeführt werden, wenn der
Unternehmer für 2009 die Versteuerung nach den vereinnahmten
Entgelten gewählt hat.
NEIN, das ist falsch - die Re bleibt steuerfrei! Es kommt auf den Leistungszeitpunkt an!
Wie ist es aber, wenn der Unternehmer in diesem Falle für 2009
die Besteuerung nach den vereinbarten Entgelten gewählt hat?
Geht diese Rechnung dann steuerfrei aus?
Re bleibt steuerfrei!
Würde mich freuen, wenn jemand eine genaue Erklärung weiss und
bedanke mich im voraus
Norbert
Gerne Eugenie
Danke,
das ging aber schnell! Jetzt ist mir ein Licht aufgegangen, denn da der Leistungszeitpunkt in 2008 liegt entsteht auch die Steuerpflicht für den Steuerzeitraum in 2008 und der ist ja nach der Kleinunternehmerregelung steuerfrei. Mithin vollkommen egal, wie die Umsatzbesteuerung in 2009 geregelt ist.
Besten Dank
Norbert
Servus Eugenie,
warum ist eine Rechnung von einem Kleinunternehmer USt-frei? Ich habe nochmal den ganzen Neunzehner von vorne nach hinten und von hinten nach vorne durchgehechelt und keine Steuerbefreiungsvorschrift darin entdecken können.
Das ist jetzt keine Rosinenpickerei, sondern Ausdruck meiner großen Verzweiflung darüber, daß Du als StB uns, die wir seit vielen Jahren gegen den Unsinn predigen, ein Kleinunternehmer gem. § 19 I UStG sei „von der USt befreit“, derartig schofel in den Rücken fällst. Als StB solltest Du eigentlich wissen, daß es keine, ich wiederhole keine USt-Befreiung für Kleinunternehmer gibt.
Schöne Grüße
MM
warum ist eine Rechnung von einem Kleinunternehmer
USt-frei? Ich habe nochmal den ganzen
Neunzehner von vorne nach hinten und von hinten nach vorne
durchgehechelt und keine Steuerbefreiungsvorschrift darin
entdecken können.Das ist jetzt keine Rosinenpickerei, sondern Ausdruck meiner
großen Verzweiflung darüber, daß Du als StB
Das hab ich mich schon öfter gefragt ob Frau Eberle wirklich den Titel hat. Bei den Antworten…