Kleinunternehmer Wechsel Regelbesteuerung
Hi,
wenn man einen bestimmten Betrag €17000,- Umsatz mit
selbstständiger Arbeit überschreitet wird man
umsatzsteuerpflichtig, stimmt das?
die Grenze beträgt 17.500 €
Angenommen Person X hat 2004 diese Grenze überschritten. Ist
sie dann im Jahr 2005 umsatzsteuerpflichtig?
schau mal hier
http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p19.html
und das Beispiel
Vorallem ergibt sich für Mr X ein grosse Problem. Er hat in
2005 schon Rechnungen gestellt, ohne Umsatzsteuer. Tw bei
privaten Endkunden, dennen kann er keine neue Rechnung mit
Umsatzsteuer stellen, sonst ist er die Kunden los. Muss er von
seinen Einnahmen einfach 16% ans Finanzamt abführen, wäre ja
ganz schön hart!Da in 2005 ein grosser Kunde weggebrochen ist, wird er in 2005
höchstwahrscheinlich unter 17000,- fallen. Ist er dann für
2005 überhautpt umsatzsteuerpflichtig?
2005: Vorjahr über 17.500, aber laufendes Jahr unter 50.000 bleibt dann Kleinunternehmer
2006: Vorjahr unter 17.500 und laufendes Jahr unter 50.000 bleibt Kleinunternehmer
Sollte mal bei diesen Wechselspielchen Regelbesteuerung rauskommen, muss man aus dem Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer rausrechnen und abführen, auch wenn man bei Privaten die Umsatzsteuer nicht nachfordern kann. Das sollte kein Problem sein, wenn man die Umsatzsteuervoranmeldungen beobachtet. Dann ist im Januar schon klar, dass zu wechseln ist.
Viele Grüße
C.