Unbemerkte Fahrerflucht in der Probezeit

Hallo!

Also, in erster Linie gilt folgendes: Ehrlich wehrt am
längsten!

Oehm, nein…
Ich passiere am Tag mehrere Kreuzungen, dessen Ampeln auf rot
stehen und dennoch weder fuer mich noch fuer einen anderen
Verkehrsteilnehmer eine Gefahr entsteht, wenn ich trotz des
Rotes die Strasse ueberquere.
Wenn ich jedes mal in deinem Sinne ehrlich sein sollte, dann
muesste ich jeden Tag eine Mappe zur Polizei schicken, in der
ich meine heutigen Ordnungswidrigkeiten anzeige.

Na…SOOOOO ehrlich muss jetzt natürlich auch keiner sein. Wer ist nicht schon mal über eine rote Ampel gefahren oder gelaufen. Wenn keiner gefährdet oder geschädigt wird ist es zwar immer noch nicht richtig, aber wenn es die Polizei nicht sieht stört es auch keinen.

Meine Aussage war eher darauf gemünzt, wenn man einen anderen schädigt. Dann denke ich doch, wäre jeder froh wenn sich der Verursacher bei mir oder der Polizei meldet. Oder nicht?

Ummuentzung :stuck_out_tongue:
Hallo!

Meine Aussage war eher darauf gemünzt, wenn man einen anderen
schädigt. Dann denke ich doch, wäre jeder froh wenn sich der
Verursacher bei mir oder der Polizei meldet. Oder nicht?

Dieser Aussage spreche ich nicht generell die moralische Legitimitaet ab. Fuer mich zielt jedoch der Spruch „Ehrlichkeit waehrt am laengsten.“ eindeutig auf die Situation der angesprochenen Person und weniger auf die gesellschaftliche Situation ab: wenn man ehrlich ist, gehe es einem selber besser.

Gruss
Paul

  1. Der Fahrer hatte den Unfall bemerkt. Dann hilft es ihm auch
    nichts, sich später bei der Polizei vorzustellen.

Helfen würde es schon. Sollte es zu einer Verhandlung kommen
wird es einem immer angerechnet, dass man zur Aufklärung
beigetragen hat. Das weiß ich aus eigener Erfahrung! § 142(4)
StGB

Hast du dir Absatz 4 mal durchgelesen? Man muss sich binnen 24 Stunden stellen. Aber abgesehen davon: Wozu dieses Risiko?

Wenn er den Unfall „nicht“ bemerkt hat, dann hast du Recht.
Dann ist er nicht Strafbar.

Ich weiß.

sein (Scheinwerfer zerbrochen) dann kann man dir unterstellen,
dass du diesen Schaden hättest bemerken müssen

Eben! Genau das ist der Grund, *nicht* zur Polizei zu gehen. Ein Schwein geht ja auch nicht freiwillig in den Schlachthof!

Dann greift der § 142(2)StGB

Binnen 24 Stunden! Und selbst wenn: Das ist eine Kann-Vorschrift. Es ist ein völlig unnützes Risiko.

Es besteht eine allgemeine Unfallverhütungspflicht. Kommt es
zum Unfall bist du dieser eigentlich nicht nachgekommen.

Und was soll das jetzt heißen?

Begehst du Unfallflucht bekommst natürlich nicht mehr das
Bußgeld. Die höhere Strafe greift als erstes. Ich gehe davon
aus, dass sich der Verursacher rechtzeitig bei der Polizei
meldet. Somit keine Unfallflucht,

Oh doch, auch dann ist es Unfallflucht.

:Bezüglich das die Polizei bereits bei einem Anfangsverdacht

ermitteln muss, gebe ich dir voll und ganz Recht. Solltest du
dich erst am nächsten Tag melden und der Geschädigte war schon
vor dir bei der Polizei sieht es natürlich schlecht aus und es
wird mit Sicherheit eine Anzeige geben.

Die wird es sowieso geben. Auch wenn man sich selbst meldet. Dann zeigt man sich nämlich quasi selbst an.

Wenn die Polizei aber
noch nicht mal Kenntnis von dem Vorfall hatte, da du als
Verursacher als erstes den Schaden meldest, finden auch keine
Ermittlungen statt und somit keine Anzeige.

Unsinn. Entweder es besteht ein Anfangsverdacht, dann muss die Polizei ermitteln; oder es besteht keiner, dann gibt es erst recht keinen Grund, sich der Gefahr einer Ermittlung auszusetzen. Denn dann hat man ja eh keinen Straftatbestand erfüllt.

Levay

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Hallo!

Nehmen wir an, jemand hat ein Auto erst neu bekommen - ist
somit noch ziemlich unsicher im Umgang und mit der Handhabung
des Autos - und will ausparken auf einem gut besuchten
Parkplatz, will also rausfahren und setzt dann wieder zurueck
in die Parkluecke, da man den Verkehr nicht mit
Ausparkmanoevern behindern will, wartet und faehrt
schliesslich los…

Zuhause erst sieht man, dass vorne geringe Kratzer am Auto
gibt. Es liegt also nah, dass ein nebenstehendes Auto
geringfuegig beschaedigt wurde.

Dann sollte man sich überlegen, ob es einen Grund geben könnte, warum man einen Unfall nicht bemerkt haben könnte. Denkbar wäre dabei z.B. eine kleine Kante, der man die Erschütterung zuschreiben könnte, viel Umgebungslärm oder ein zu lautes Radio, die das Geräusch übertönt haben könnten. Ablenkung durch was auch immer…

Normalerweise spürt man die geringsten Unfälle, selbst die, die keine sichtbaren Spuren an den Fahrzeugen hinterlassen.

Hat man aber gar nichts bemerkt und gab es auch keine Umstände, die einen solchen Unfall übertönen oder sonstwie verschleiern könnten, ist davon auszugehen, dass der Unfall zu einer Zeit stattfand, in der man nicht selbst im Auto saß. Also das andere Fahrzeug den Unfall verursachte.

Wie sieht es dann aus mit der Fahrerflucht?
Also dass Leute den Unfall beobachtet haben, kann durchaus
sein, und wenn jetzt der Geschaedigte eine Anzeige gegen das
Auto stellt, was droht dem Fahranfaenger dann? Glaubt man ihm
ggf., dass er die Fahrerflucht nicht begangen hat?

Das sieht ganz schlecht aus. Bei einem Bagatellschaden mit einem unbekannten Fahrzeug kann man zwar Anzeige erstatten, aber i.d.R. führt das zu gar nichts, solange sich kein Zeuge meldet. Ich habe das mal versucht, es hat Zeit und Nerven gekostet, aber auf dem Schaden bin ich trotzdem sitzen geblieben. Nur wenn ein Zeuge detailliert den Unfallhergang schildern kann, hat man eine Chance, den Schaden reguliert zu bekommen. Aber finde da mal einen. Ein solcher Vorgang ist für den Zeugen ziemlich arbeitsaufwendig und lästig. Er darf seitenweise Formulare ausfüllen und beschreiben, wie sich alles zugetragen hat. Wer macht das schon für eine kleine Schramme?

Und wie sieht es mit Zeugen aus, die im Auto sitzen ? Es ist
doch weniger glaubwuerdig, wenn Eltern oder Geschwister dabei
sitzen, oder?

Der Fahranfänger saß gemeinsam mit Eltern und Geschwistern im Wagen und niemand hat einen Unfall bemerkt? Ganz ehrlich nicht? Dann gab es zu diesem Zeitpunkt auch keinen. Der Unfall geschah, als der Wagen unbeaufsichtigt auf dem Parkplatz stand.

Bei der Anzeige bei der Polizei wegen Fahrerflucht des unbekannten Fahrers nutzen die Angehörigen allerdings wenig. Sie waren schließlich auch nicht dabei.

Hoffe auf Antworten!
Ich meine, man koennte ja z.B. beim „Kampf“ mit der Kupplung
das Auto gestreift haben und es nicht bemerkt - also
theoretischc ist der Tatbestand nicht erfuellt - natuerlich
kann das jeder behaupten.

Man merkt es, wenn man andere Autos streift, jedenfalls dann, wenn es zu Beschädigungen kommt. Nur wenn der Untergrund so uneben und die Umgebung so laut ist, dass sowohl Erschütterungen, als auch die entstehenden Geräusche überdeckt werden könnten, wäre es denkbar, dass so ein Unfall unbemerkt bleibt. Oder wenn man mit einem LKW oder Anhänger den Schaden verursacht. Der Fahranfänger sollte cool bleiben und sich nicht allzusehr über seine Kratzer ärgern. Es werden auf Dauer sicher nicht die einzigen bleiben.

Viele Grüße

Anne

P.S.: Ist sich der Fahranfänger überhaupt sicher, ob die Kratzer nicht schon älter sind? Gebrauchtwagen haben oft mehr oder weniger sichtbare Kratzer. Und wer kontrolliert schon vor jedem Fahrtantritt den Lackzustand seines Fahrzeugs? Besonders bei dem Schmutz, der sich im Winter leicht ansammelt.