Unbestimmte zeit mit beiderseit. künd.verzicht

Hallo,

diese bedeutet praktisch nicht, dass zum Ablauf der beiden Jahre gekündigt werden kann, sondern dass erstmals nach Ablauf der zwei Jahre gekündigt werden kann. Dann gelten die gesetzlichen Fristen von drei Monaten.

nehmen wir an mieter a hat folgenden mietvertrag
unterschrieben.
vetrag auf unbestimmte zeit mit beiderseitigem
kündigungsverzicht.
mietverhältnis beginnt 1.12.
die vetragsparteien verzichten wechselseitig für die dauer von
2 jahren auf ihr recht zur kündigung des MV.

Eine kündigung ist erst NACH ablauf von 2 jahren mit
gesetzlicher frist zulässig.außerordentliche kündigung etc.
unberührt.

frage :
ab wann kann der mieter kündigen (datum) und somit frühestens
aus diesem mietvetrag rauskommen???

Erstmals am 01.12.2006 ( zum 28.02.2007 wenn der Vertrag ab 01.12.2004 läuft.

Grüsse Günter