…Gedanken zur Sache…
… Steuerberatung ist selbstverständlich nur denjenigen erlaubt,
die nach dem StBerG dazu berechtigt sind. Leider hat dies zur
Folge, dass sich zuletzt nur noch diejenigen hier unbeschwert
tummeln können, die aufgrund sachlicher Unkenntnis in kein
Konkurrenzverhältnis zum Berater treten können. Mit anderen
Worten: Die quailfizierten Antworten dürften mittelfristig
„aussterben“, womit das Board letztlich zur totalen Verwirrung
beitragen wird. U. U. wäre es dann besser,
das Board zu löschen.
Anmerkung zum Kollegen aus SH: Man sollte die Kirche im Dorf
lassen…
so sehe ich das leider auch, aenliches phaenomen sehe ich momentan im forum steuerrecht bei www.recht.de - dort kommen auch immer seltener beitraege von den „alten hasen“ die nun StB sind. leider!
aber auch muss ich sagen, sind manche anfragen doch schon sehr umfangreich uns präzise und wie soll man da noch allgemein antworten? geht gar nicht… und das sollten auch vor allem fragesteller beachten. da diese fragesteller aber zu 99% eher keine kenntnisse der befugnisse i.s. hilfeleistung in rechts- steuerfragen haben, sollte hier der foren-rausgeber darauf aufmerksam machen. immerhin verdiehnen sie sicherlich auch gut an werbung und co. an den foren, oder?
demzufolge finde ich grade den anfangstext, wenn man direkt auf das forum steuerrecht clickt sehr irreführend:
„In diesem Brett können alle Fragen rund um das Thema Steuern gestellt werden. Da es hier praktisch keine Grenzen gibt, scheut Euch nicht Eure Fragen hier zu stellen!
Werbung ist natürlich nicht erwünscht!“
das ich nicht lache, der MOD und der www herausgeber haben von der problematik genauso keine ahnung wie müller, meier und schulze…
auf kooperativere zusammenarbeit, rücksicht auf gesetze und inhaltlich klüger gestellte sachverhalte:
shob
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Ich habe nicht den kpl. thread gelesen, doch selbst auf die Gefahr hin, dass ich hier irgendwas bereits gesagtes wiederhole:
Unser höchstes Gut ist unsere Freiheit (§1 abs. 1 GG), und neben dem Unternehmer/Geschäftsmann/Freiberufler bin ich (und jeder andere) auch Privatperson. Und in dieser Freizeit (die ich freizügig mal mit „ausserhalb der Büro-/Geschäfts-/Sprech- Zeit“ umschreiben möchte) habe ich m.E. auch die Freiheit, einmal einen guten Rat „für lau“, also ohne Bezahlung, zu geben. Niemand kann mich dazu verpflichten, jede Bemerkung vergolden zu MÜSSEN, nur weil sie eben mit meinem Geschäft zu tun hat. Wenn ich also einem Bekannten eines Bekannten beim Bierchen oder einem gänzlich Unbekannten im Forum erkläre, wie eine Software funktioniert und mir diese „Dienstleistung“ NICHT bezahlen lasse, obgleich in meinem Gewerbeschein u.a. „Dienstleistungen im IT-Bereich“ steht, ist das MEIN entgangener Gewinn - also MEIN unternehmerisches Risiko. Wer will mich dafür - erfolgreich - verklagen? Auch wenn der Nächste zu mir kommt und Kenntnis dieses Vorgangs hat, leitet sich für ihn noch nicht ein mal das Recht daraus ab, die gleiche Leistung ebenfalls kostenlos zu bekommen.
Möglicherweise ist es bei Juristen anders, aber das seid Ihr mit eurer Rechtsverdreherei ja letztendlich selber Schuld )))
??? oder?
Merke: Oft ist es reine Sache der Formulierung, ob Du im Knast landest oder einen astreinen Freispruch erhältst.
sehr vage formuliert, das mit der „rechtsverdreherei“ ist sicherlich nicht auf dem rücken der StB und RAe gewachsen, vielmehr auf dem rücken von regierungen der letzten 100 jahre.
dazu gehör auch das steuerberatungsgesetz…
leider ist es so, und das manche berufe keine „freizeit“ kennen und das FREIzeit nicht gleichzusetzen ist mit FREIzuegigkeit und FREIheit, sollte dir auch einleuchten…
demzufolge gilt auch hier: unwissenheit schütz vor strafe nicht, was hier heissen soll, das selbst der kleine eifrige surfer, der nur ein paar tips gibt sich schon ganz schön ins fettnäpfchen setzen kann…
shob
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