Hallo!
Warum sollte das der Mechaniker machen, ist doch Büroquatsch.
Und oft genug frage ich mich, warum studieren Juristen wenn
sie nachher doch nichts wissen. Imho ist mir einer im Autohaus
der jeden Tag solche Abwicklungen macht lieber, als ein Anwalt
der zwischen Unterhaltsrecht und Verkehrsrecht pendelt, und
von allem bisschen Ahnung hat.
Nun, ich meine das ist ja dein gutes Recht (etwas ganz anderes ist es, jemand anderem dumme Ratschläge zu erteilen), aber weißt du was meine (und wahrscheinlich auch wwfs) Erfahrung zu solchen Themen ist? Das geht in vielen Fällen durchaus gut, aber nicht immer und dann werden dort derartige Fehler produziert, dass es entweder im Nachhinein richtig teuer wird oder aber Ansprüche verloren gehen.
Einer der besten Varianten der Geschichte sind dann Obliegenheitsverletzungen bei der eigenen Rechtsschutzversicherung, die dann aussteigt, weil man selbst herumgewurschtelt hat. Das ist noch steigerungsfähig, nämlich wenn der Gegner dann auch Ansprüche erhebt und die eigene Haftpflichtversicherung aussteigt, weil man selber zu lange herumgewurschtelt hat (das Problem gibts übrigens nicht nur bei Verkehrsunfällen).
Es ist im Übrigen oft nicht klar, wer das Verschulden trägt und eines ist auch Standard, nämlich dass im Nachhinein der vermeintlich Schuldige seine Meinung ändert und doch Ansprüche erhebt oder seine Unfallversion abändert. Alles Standardsituationen und keine Ausnahmen.
Standardsituation ist übrigens auch meistens, dass gerade die Leute sich selbst ein Ei legen, die sich für besonders schlau halten. Auch das ist Anwaltsalltag
Schneller zahlen, keine Ahnung. Bisher habe ich meine Auto
hingebracht und dann einfach wieder abgeholt. Ob die
Versicherung bis dahin gezahlt hat oder nicht.
Ja was hättest du gemacht wenn die Versicherung dann nicht gezahlt hätte? Bin mal gespannt wie du mit einem reparierten Auto ohne rechtliche Absicherung, dass der Gegner zahlt, und mangelhafter Schadensdokumentation den Unfallhergang nachweist - ist mir alles schon untergekommen.
Echt, für so eine plumpe Rechtsauskunft würde ich jeden Anwalt
an die Wand nageln. Du solltest wissen das es bei Ersatzwagen
diverse Stolperfallen geben kann. Plötzlich hat dein Mandant
eine Mietwagenrechnung an der Backe.
Richtig, aber unter gewissen Voraussetzungen könnte das ja der Unfallgegner zahlen nicht?
Gruß
Tom