Unfall in Spielstrassen

Abend!

Dass sich meine Auffassung in dieser Hinsicht inzwischen
geändert hat, ist Deiner hlg. Ignoranz offensichtlich
entgangen. Lies mal nach, damit Du Dir über die Natur des
Schadens und dessen Ersatz keine falschen Hoffnungen machst:
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/6.html.

Du hast akzeptiert das unser Gesetz nicht deiner Meinung ist,
allerdings deine merkwürdige Einstellung wie ein Firmenkapitän
Ausfälle sichern soll hast du immer noch.

Dann erklär mir bitte wie ein Betrieb mit 2 MAs sich absichern
soll!!!

Du wirst doch wohl wissen, wie Du aus einer Vertragsstrafe
herauskommst. Wenn nicht, frag ruhig nochmal nach, aber dann
ohne Gebrüll.

Dann erklär mal bitte, ich weiß nicht wie.

Und denk vorher über unternehmerisches Risiko
nach, nicht nur über Vollkasko.

Mein unternehmerisches Risiko ist sicherlich nicht, das ich
Gehalt zahlen muß für einen Mitarbeiter den ein anderer aus dem
Verkehr geschossen hat.

Gruß
Stefan

Abend!

schon mal was von Lohnfortzahlung gehört?:wink:

schon.
nur raten bringt uns nicht weiter.

Das hat doch mit raten nichts zu tun. Es geht um den gesamten
Bruttolohn+Arbeitgeberanteil+Urlaubsanteil+Weihnachtsgeldanteil
und bei einer Knieverletzung ist ein AN mal ganz flott die 6
Wochen Lohnfortzahlung krank (mit Reha noch viel mehr aber dann
ist die Krankenkasse ja dran).

Warum sollte der AG nicht versuchen, den ohne Gegenleistung
aufgrund unfall-/krankheitsbedingter Fehlzeit gezahlten Lohn
vom Schädiger zurück zu erhalten?

Weil es bei der Konstellation ziemlich aussichtslos ist

Das verstehe ich nicht, woraus kannst du das schließen?
Offensichlich sieht der AG dies anders, eine wirkliche Schilderung
des Hergangs haben wir hier ja nicht.
Übrigens wenn hier unsere zwölfjährigen mal volle Elle draufhauen
dann würde ich die Chance für die Radfahrerin gar nicht so schlecht
sehen.

und so
ein Anwalt hier nur zusätzliche Kosten verursacht weswegen mir
dies erst mal unlogisch erscheint.

Nehmen wir mal 3000€ Monatslohn mit Arbeitgeberanteil 4000€ mit
Urlaub und Weihnachtsgeld etwa 5000€ pro Monat, also 7500€ gesamt
bei 6 Wochen Ausfall.
Dafür kann man schon mal einen Anwalt beschäftigen oder?

Ich frage eigentlich deswegen weil ich verstehen will ob es
was mit der gesetzlichen Unfallversicherung, bzw. der
Berufsgenossenschaft zu tun haben könnte.

Solange es kein Wegeunfall war haben die nichts damit zu tun.

Gruß
Stefan