Unfall mit fahrradfahrendem Kind vs. Auto

gilt nur bis 10 Jahre

Moin,

wenn man als Autofahrer ein Kind anfährt, hat man meines
Wissens IMMER auf jeden Fall eine Teilschuld,

das stimmt - oder sogar die Hauptschuld, wenn ich mich richtig erinnere.

egal wie falsch
sich das Kind auch möglicherweise verhalten haben mag.

Das gilt nur bis zu 10 Jahren. Danach ist bei grob verkehrswidrigem Verhalten eine Teilschuld anzurechnen.

ciao
erik

Altersgrenzen sind Altersgrenzen
Hallo Nelly,

sorry, aber das ist Unsinn. Um nochmal ein altes Thema aufzugreifen: Wenn Du mit einem Kind Sex hast, das am nächsten Tag 14 oder 16 oder wo-auch-immer-die-Grenze-ist wird, bist Du ja auch schuld. Warum sollte es umgekehrt nicht funktionieren?

Altersgrenzen gibt es nun mal. Als 17jähriger darf man ja auch keinen Führerschein machen, und wenn es nur ein Tag davor ist. Ein ungeborenes Kind kann auch einen Tag vor der Geburt noch nichts erben.

Und die Altersgrenze bei der Schuldunfähigkeit liegt nun mal bei 10 Jahren. Aus.

ciao
erik

Hi,

ist ja in Ordnung, wenn das Recht sich tendenziell eher einseitig in Richtung Kinder und Fußgänger bewegt, um Geschädigte nicht leer ausgehen zu lassen. Aber das setzt voraus, daß Menschen ehrlich sind und ihr moralisches Unrecht eingestehen, wenn es dazu kommt.

Der Autofahrer hat sich doch möglicherweise vorschriftsmäßig langsam aus der Einfahrt getastet. Und Dein Sohn war erstens zu schnell (auf dem Gehweg ist SCHRITTGESCHWINDIGKEIT zu fahren) und zweitens unberechtigterweise auf dem Gehweg. Er konnte sich also nicht anders verhalten.

Er hat also vielleicht alles richtig gemacht und bleibt jetzt möglicherweise auf einem Schaden von ein paar Tausend Euro sitzen, weil ein ungezogenes Kind ihm ins Auto gefahren ist und der Vater fieserweise alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, die ihm zur Verfügung standen, anstatt seine moralische Pflicht zu erfüllen und für den Schaden geradezustehen (der zu allem Überfluß auch noch von seiner Privathaftpflicht bezahlt worden wäre, ohne Prämienerhöhung, so daß ihm also kein Pfennig Schaden entstanden wäre.) An seiner Stelle würde ich Dir glaube ich ein paar Fenster einschmeißen.

Schämst Du Dich gar nicht?

An einem solchen Beispiel kann man Deinem Kind auch gut beibringen, was es heißt, Schuld zu tragen und für sie einzustehen. Wenn Du ihn so erziehst, wird er bald stehlen gehen - was interessieren mich die anderen? Und: Morgen fährt er wieder dort, und es kommt kein Auto, sondern eine Oma aus der Einfahrt, die sich etwas bricht und ihr Leben lang nicht mehr richtig laufen kann. Ihr Leben ist dann ruiniert. Aber das ist Dir wohl egal - Du würdest sie trotzdem auf Schadenersatz verklagen. Nur: In einem solchen Fall bist leider Du im Unrecht.

ciao
erik

P.S.: Völlig anders wäre die Situation zu beurteilen, wenn Dein Sohn zu Fuß unterwegs gewesen wäre. Aber auf einem Rad muß man (moralisch) genauso viel Verantwortung übernehmen wie im Auto.

Hallo, Erik!

ist ja in Ordnung, wenn das Recht sich tendenziell eher
einseitig in Richtung Kinder und Fußgänger bewegt, um
Geschädigte nicht leer ausgehen zu lassen.

Mir ging es nicht um eine tendenzielle Rechtsprechung - weder im Allgemeinen noch in diesem Fall.

Aber das setzt
voraus, daß Menschen ehrlich sind und ihr moralisches Unrecht
eingestehen, wenn es dazu kommt.

Weder über meine Ehrlichkeit noch über meine Moralvorstellungen kannst du dir ein Urteil erlauben.

Der Autofahrer hat sich doch möglicherweise vorschriftsmäßig
langsam aus der Einfahrt getastet. Und Dein Sohn war erstens
zu schnell (auf dem Gehweg ist SCHRITTGESCHWINDIGKEIT zu
fahren) und zweitens unberechtigterweise auf dem Gehweg. Er
konnte sich also nicht anders verhalten.

Richtig - der Autofahrer hat sich möglicherweise vorschriftsmäßig verhalten. Möglicherweise aber auch nicht. Ob mein Sohn zu schnell war oder nicht, kann tatsächlich kaum mehr geklärt werden. Der Autofahrer sagt das eine, mein Sohn das andere.

Daß du im folgenden allerdings unterstellst, 1.) mein Sohn wäre unerzogen (wie kommst du darauf?!) und 2.) ich würde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, nur um den Herrn auf seinem Schaden sitzen zu lassen, finde ich - gelinde gesagt - unverschämt! (So ganz nebenbei: Nach einem Blick in meine Vika hättest du festgestellt, daß ich die Mutter und nicht der Vater bin.)

Und nein: ich schäme mich nicht! Ich habe nicht vor, eine berechtigte Forderung auf irgendeinem Wege zu umgehen. Allerdings bin ich stutzig geworden, als ich Hinweise darauf bekam, daß die Forderung möglicherweise eben gar nicht so berechtigt ist.

Daß du nach dem Hinweis auf das Fenstereinschmeißen sogar noch einen draufsetzt und mit wilden Spekulationen über mein Rechtsempfinden und meine Erziehungsmethoden ein Horrorszenario eines stehlenden und Omas-umrasenden Kindes bzw. Jugendlichen zeichnest macht mich einfach nur sprachlos! Ob und wie ich meinen Kindern Moral, Rechtsempfinden oder Ethik vermittele, kannst du nicht beurteilen - also halte dich bitte mit diesen Vermutungen zurück.

Gar nicht freundliche Grüße,
Sams

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LOL
hast du net gewusst, das man jemand der Mutter net von Vater unterscheiden kann net allzu ernst nehmen muß LOL

grinsende Grüße

Bernd
P.S.: So bekommen auch eher traurige Begebenheiten einen amüsanten Aspekt ;o)))

Was ist eine ‚berechtigte Forderung‘?
Hallo Sams!

Aber das setzt
voraus, daß Menschen ehrlich sind und ihr moralisches Unrecht
eingestehen, wenn es dazu kommt.

Weder über meine Ehrlichkeit noch über meine
Moralvorstellungen kannst du dir ein Urteil erlauben.

Bitte entschuldige, es ging nicht um Deine Ehrlichkeit, sondern um die Ehrlichkeit im allgemeinen.

Richtig - der Autofahrer hat sich möglicherweise
vorschriftsmäßig verhalten. Möglicherweise aber auch nicht. Ob
mein Sohn zu schnell war oder nicht, kann tatsächlich
kaum mehr geklärt werden. Der Autofahrer sagt das eine, mein
Sohn das andere.

Sogar Dein Sohn gibt zu, daß er nicht langsam gefahren ist. Er war auch ansonsten ZU schnell, denn
1.) ist er nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren und
2.) hatte er nicht mehr jederzeit Kontrolle über sein Gefährt - etwas, was von jedem Autofahrer (oder Verkehrsteilnehmer?) laut StVO erwartet wird.

Aus der Tatsache, daß der Schaden im Kotflügel ist, folgt ja auch, daß das Auto schon auf dem Gehsteig stand, als Dein Sohn ankam. Die Theorie, daß Dein Sohn langsam vor sich hin gefahren ist und das Auto „herausgeschossen“ kam, ist kaum plausibel, dann wäre der Schaden ja eher in der Stoßstange. Im Zweifel ist die (moralische!) Schuld eher bei Deinem Sohn zu suchen.

Daß du im folgenden allerdings unterstellst, 1.) mein Sohn
wäre unerzogen (wie kommst du darauf?!)

Er bricht elementare Verkehrsregeln - was ist denn sonst für Dich unerzogen? Wie gesagt, nächstes Mal fährt er dabei vielleicht eine Oma um.

2.) ich würde
sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, nur um den Herrn auf
seinem Schaden sitzen zu lassen

Wie sonst soll man folgende Aussage interpretieren:

„Sollte es tatsächlich so sein, daß der Autofahrer den Unfall verschuldet hat, könnten wir dann umgekehrt die Fahrradreparatur, die kaputte Kleidung und den schrottreifen Helm von seiner Versicherung ersetzt bekommen?“

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

(So ganz nebenbei: Nach einem Blick in meine Vika
hättest du festgestellt, daß ich die Mutter und nicht der
Vater bin.)

Das Sams ist mE männlich bzw. sieht zumindest so aus und wird auch von allen für einen Jungen gehalten. Bitte erwarte nicht, daß ich jedem gleich in die Vika schaue.

Und nein: ich schäme mich nicht! Ich habe nicht vor, eine
berechtigte Forderung auf irgendeinem Wege zu umgehen.

Und genau das ist der Knackpunkt. Für mich geht es um MORALISCH berechtigte Forderungen. Daß Du von dem Autofahrer Ersatz verlangen KÖNNTEST, ist jedem klar. Aber es auch zu TUN, ist verwerflich, solange er nicht der Unfallverursacher ist, was nicht so scheint (s.o.). Und Kindern ein solches Verhalten auch noch beizubringen, ist schlechte Erziehung. Sorry, das empfinde ich so.

Wahrscheinlich werde ich Dich nicht überzeugen können. Heutzutage ist die Welt dermaßen von Egoismus und St.-Florians-Prinzip geprägt, daß es anscheinend völlig normal ist, wenn man versucht, alles auf andere abzuwälzen, gerne auch zu Unrecht. Anhalter verklagen ihre Mitnehmer, wenn sie zu Schaden kommen, Radfahrer fahren ohne Licht und verlangen dann Schadenersatz, wenn ein Auto sie übersieht etc. Die Rechtsprechung hat leider noch ein viel zu positives Menschenbild und unterstellt den meisten Bürgern, daß sie so etwas nicht tun.

ciao
erik

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Moralische Ansprüche und Schuldzuweisungen
Hallo, Erik!

Bitte entschuldige, es ging nicht um Deine Ehrlichkeit,
sondern um die Ehrlichkeit im allgemeinen.

Du verallgemeinerst recht viel in deinen Postings hier. Wenn du über die Ehrlichkeit im Allgemeinen diskutieren möchtest, bist du hier im falschen Brett.

Sogar Dein Sohn gibt zu, daß er nicht langsam gefahren ist. Er
war auch ansonsten ZU schnell, denn
1.) ist er nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren und
2.) hatte er nicht mehr jederzeit Kontrolle über sein Gefährt

  • etwas, was von jedem Autofahrer (oder Verkehrsteilnehmer?)
    laut StVO erwartet wird.

Ich gehe bis jetzt(!) davon aus, daß beide Seiten einen Fehler gemacht haben. Und ich wehre mich vehement dagegen, entweder alleine dem Autofahrer oder alleine meinem Sohn die „Schuld“ dafür zuzuschustern.

Aus der Tatsache, daß der Schaden im Kotflügel ist, folgt ja
auch, daß das Auto schon auf dem Gehsteig stand, als Dein Sohn
ankam. Die Theorie, daß Dein Sohn langsam vor sich hin
gefahren ist und das Auto „herausgeschossen“ kam, ist kaum
plausibel, dann wäre der Schaden ja eher in der Stoßstange. Im
Zweifel ist die (moralische!) Schuld eher bei Deinem Sohn zu
suchen.

Von Anfang an habe ich ehrlich geschildert, was geschehen ist, soweit es der PKW-Fahrer und mein Sohn geschildert haben. Zu keinem Zeitpunkt habe ich behauptet, er sei Schrittgeschwindigkeit gefahren.

Er bricht elementare Verkehrsregeln - was ist denn sonst für
Dich unerzogen? Wie gesagt, nächstes Mal fährt er dabei
vielleicht eine Oma um.

Oh, nach dem Lesen deiner Postings würden mir durchaus Beispiele für Unerzogenheit einfallen. Allerdings würde eine Diskussion über die Definition von Erziehung ebenfalls in ein anderes Brett gehören.

Wie sonst soll man folgende Aussage interpretieren:

„Sollte es tatsächlich so sein, daß der Autofahrer den Unfall
verschuldet hat, könnten wir dann umgekehrt die
Fahrradreparatur, die kaputte Kleidung und den schrottreifen
Helm von seiner Versicherung ersetzt bekommen?“

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Sehr einfach: Wenn beide Seiten einen Fehler gemacht haben, müssen auch beide Seiten dafür gerade stehen.

Das Sams ist mE männlich bzw. sieht zumindest so aus und wird
auch von allen für einen Jungen gehalten. Bitte erwarte nicht,
daß ich jedem gleich in die Vika schaue.

Das Sams ist dem Artikel nach immer noch sächlich. *g*

Und genau das ist der Knackpunkt. Für mich geht es um
MORALISCH berechtigte Forderungen. Daß Du von dem Autofahrer
Ersatz verlangen KÖNNTEST, ist jedem klar. Aber es auch zu
TUN, ist verwerflich, solange er nicht der Unfallverursacher
ist, was nicht so scheint (s.o.). Und Kindern ein solches
Verhalten auch noch beizubringen, ist schlechte Erziehung.
Sorry, das empfinde ich so.

Dein Empfinden in allen Ehren: wie jetzt mehrfach betont, halte ich eine Alleinschuld einer der beiden Beteiligten inzwischen für ausgeschlossen. Was nun daran verwerflich sein soll, ist mir immer noch ein Rätsel. Und in meiner Ausgangsfrage ging es einzig und allein darum, ob den Autofahrer eine Mitschuld trifft, nicht darum, ihn als den Alleinverantwortlichen dastehen zu lassen.

Wahrscheinlich werde ich Dich nicht überzeugen können.
Heutzutage ist die Welt dermaßen von Egoismus und
St.-Florians-Prinzip geprägt, daß es anscheinend völlig normal
ist, wenn man versucht, alles auf andere abzuwälzen, gerne
auch zu Unrecht. Anhalter verklagen ihre Mitnehmer, wenn sie
zu Schaden kommen, Radfahrer fahren ohne Licht und verlangen
dann Schadenersatz, wenn ein Auto sie übersieht etc. Die
Rechtsprechung hat leider noch ein viel zu positives
Menschenbild und unterstellt den meisten Bürgern, daß sie so
etwas nicht tun.

Weißt du, Erik - das ist mir einfach zu sehr verallgemeinert. Das klingt nach 70er-Jahre-Mief: „Die Gesellschaft ist schuld.“ Ich kann die Gründe, die du da aufzählst zwar nachvollziehen, sie rechtfertigen in meinen Augen aber nicht deine Angriffe gegen mich.

Ich hoffe, ich konnte dir meinen Standpunkt auch ein wenig verständlich machen. Wenn du die Angelegenheit gerne weiter diskutieren möchtest, sollten wir das gerne per Mail machen - ich fürchte, wir entfernen uns gerade ziemlich vom Thema des Brettes.

Friedlichen Gruß vom
Sams