Unfallwagen Ja/Nein?

Hallo zusammen!

Was sind die Kriterien, um bei einem Wiederverkauf eines Privatwagens auf einen Unfallwagen hinzuweisen?

Richtet es sich nach dem Reparaturschaden, dem Alter des Fahrzeuges bei Unfallzeitpunkt od. ähnl.?

Angenommen ein Auto ist ein halbes Jahr alt, der Schaden beträgt 2400,- € und der Schaden wird durch die gegnerische Versicherung bezahlt.

Da keine tragende Teile in Mitleidenschaft gezogen werden und nur Blechteile ausgetauscht werden, bin ich der Meinung, hier nicht darauf hinzuweisen zu müssen.

Wenn die gegnerische Versicherung zwar den Schaden zu 100% übernimmt, entsteht dem Halter trotzdem ein Wertverlust beim Verkauf, sofern auf einen Unfallwagen hingewiesen werden muss.

Wie kann dieser Wertverlust aufgefangen werden?

Wo findet man entsprechende Informationen?

Vielen Dank im voraus an alle!

Gruß
Georg

Hallo,

Was sind die Kriterien, um bei einem Wiederverkauf eines
Privatwagens auf einen Unfallwagen hinzuweisen?

das Archiv hätte einen ersten Anhaltspunkt geboten:
/t/ab-wann-unfallwagen/1646908

Gruß,
Christian

Hi

Mh dazu ne Rückfrage: Wenn durch einen kleinen Unfall die Stoßstange gewechsel wurde sowie ein ca. 2-3cm kleines Teil neu lackiert wurde - ebenfalls beim Verkauf angeben?

Hallo Christian,

vielen Dank für den Hinweis (zum 1. Punkt).

Was ist aber mit dem Wertverlust?
Wie wird dieser aufgefangen, bzw. wie ist die Vorgehensweise?

Danke!
Georg

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Hallo,

Was ist aber mit dem Wertverlust?
Wie wird dieser aufgefangen, bzw. wie ist die Vorgehensweise?

ich denke, daß Du mit diesem Teil der Fragestellung im Versicherungsbrett besser aufgehoben wird. M.W. wird aber der Wertverlust von der gegnerischen Versicherung bei der Ermittlung des Schadenswertes einbezogen.

Gruß,
Christian

äh … bist (Korrektur)

ich denke, daß Du mit diesem Teil der Fragestellung im
Versicherungsbrett besser aufgehoben wird.