Hallo zusammen!
Was sind die Kriterien, um bei einem Wiederverkauf eines Privatwagens auf einen Unfallwagen hinzuweisen?
Richtet es sich nach dem Reparaturschaden, dem Alter des Fahrzeuges bei Unfallzeitpunkt od. ähnl.?
Angenommen ein Auto ist ein halbes Jahr alt, der Schaden beträgt 2400,- € und der Schaden wird durch die gegnerische Versicherung bezahlt.
Da keine tragende Teile in Mitleidenschaft gezogen werden und nur Blechteile ausgetauscht werden, bin ich der Meinung, hier nicht darauf hinzuweisen zu müssen.
Wenn die gegnerische Versicherung zwar den Schaden zu 100% übernimmt, entsteht dem Halter trotzdem ein Wertverlust beim Verkauf, sofern auf einen Unfallwagen hingewiesen werden muss.
Wie kann dieser Wertverlust aufgefangen werden?
Wo findet man entsprechende Informationen?
Vielen Dank im voraus an alle!
Gruß
Georg