meiner meinung nach ist nach 13 Monaten schicht im schacht
wieso gerade 13 Monate?
hilft berechtigt oder unberechtigt nicht mehr weiter und
spätestens nach 3 jahren sowieso.
Wenn Du die regelmäßige Verjährung meinst, dann sind drei Jahre auch nur die halbe Wahrheit, denn die Frist beginnt ja erst mit Jahresende an zu laufen.
Ansprüche des Kunden nach Nr. II 6.1 bis II
6.4 und Einwendungen des Kunden aufgrund
nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen
oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen
sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die
Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem
Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten
oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon
unterrichtet hat.
ich kenne jetzt nicht die Bedingungen der anderen Banken, aber ich kann mir vorstellen, dass die ähnlich sind, da die 13 Monate auch schon mehrmals aufgetaucht sind.
Ansprüche des Kunden nach Nr. II 6.1 bis II
6.4 und Einwendungen des Kunden aufgrund
nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen
oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen
sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die
Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem
Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten
oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon
unterrichtet hat.
das ist tatsächlich an mir vorübergegangen. Danke für den Hinweis.