Bei einem Kind muss die Ex wieder voll arbeiten, wenn das Kind 16 Jahre alt ist, bei mehreren Kindern muss das jüngste 15 Jahre alt sein, ABER: nach dem neuen Unterhaltsrecht ist das alles anders. Die Ex muss selber für ihren Lebensunterhalt sorgen, es seit denn, sie kann beweisen, dass sie krank ist oder die Kinder voll betreut werden müssen.
Also ab zum Anwalt und mal die Sache überprüfen lassen!
Viel Glück
LG