Hallo,
folgender fiktiver Sachverhalt zu einer Schenkung
Haus der Mutter wurde verkauft, 2 Kinder bekommen jeweils 80.000 Euro – was jeweils der Hälfte des Verkaufspreises entspricht.
Die Mutter zieht in eine Mietwohnung, deren Kosten von den Kindern jeweils zur Hälfte übernommen werden.
Soweit so gut.
Die Frage bezieht sich nun auf folgendes:
Kind A: besitzt ein eigenes Haus
ist selbstständig und hat ein wesentlich höheres Einkommen als Kind B.
keine Kinder, nicht verheiratet
Kind B: lebt in einer eigenen Eigentumswohnung, sichere Arbeitsstelle, 2 volljährige Kinder
Nun möchte Kind A, dass notariell festgehalten wird, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit der Mutter beide Kinder zu GLEICHEN TEILEN für die evtl. anfallenden Kosten aufkommen. Und es geht noch weiter: Zudem soll festgehalten werden, dass die erhaltenen 80.000 Euro in eine Eigentumswohnung investiert werden müssen, da es sich hierbei nach Ansicht von Kind A um eine wertbeständige Anlage handelt.
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Da Kind A ein höheres Einkommen und auch mehr Besitz hat als Kind B, scheint das Interesse an einer Aufteilung des evtl. eintretenden Pflegeunterhalts zu GLEICHEN TEILEN nachvollziehbar. Ist das den auch gesetzlich so vorgesehen? Gilt hier nicht das Prinzip „breite Schultern tragen mehr?“
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Ist es denn überhaupt zulässig, das festgelegt wird, in welcher Form geschenktes Geld angelegt werden muss? Ein Sparkonto würde wohl ähnliche Sicherheit bringen, zumal es schwierig scheint genau in dieser Preisklasse eine Eigentumswohnung zu finden.
Falls dies etwas an der Lage des fiktiven Falls ändern würde: Eine Pflegebedürftigkeit ist derzeit nicht absehbar. Die Mutter lebt selbstständig in der Mietwohnung.
Wenn der Fall nicht fiktiv wäre, wäre ich ein Kind von B, das den Machenschaften von A nicht traut und sich ob der Naivität / mangelnde Kenntnis von B in diesen Angelegenheiten, etwas sorgt.
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Gruß
Gharlane