Unterhaltspflicht Kinder gegenüber der eigenEltern

Hallo zusammen! Es geht um feolgenden Sachverhalt: Mein Vater muss wegen Demenz in ein Pflegeheim. Da die Rente nicnt ausreicht werden wir voraussichtlich zuzahlen müssen. Meine Mutter hat nur eine kleine Rente. Da ich verheiratet bin und wir zwei Kinder haben (6&8) stellt sich für uns folgende Frage: Müssen wir Unterhalt gegenüber meinen Eltern zahlen? Wie hoch wird der Beitrag sein? Wo könnte man das nachlesen?
Meine Eltern haben auch ein Einfamilienhaus. In welcher Weise ist das betroffen? Was sollten wir tun, damit meine Mutter der Haus nicht verkaufen muss?
Freue mich über zahlreiche Expertenhinweise!
Gruß

Sie können für Ihre Eltern nur insoweit herangezogen werden, wie Sie dadurch nicht in Ihrer eigenen Lebensführung unangemessen beeinträchtigt werden.
Der Träger der Sozialleistung wird auf dem Haus der Eltern eine Sicherugnshypothek für seine Vorleistungen eintragen lassen, die dann später im Erbfall oder bei einer Veräußerung zurückgezahlt werden muß.

das weiss ich leider nicht 100%ig
sorry

Hallo firstguardian,

Danke für die Antwort. Wie sieht es aus, wenn ich das Haus übernehmen und auch darin wohnen würde? Oder als Alternative, wenn meine Frau es kaufen würde?
Kannst Du mir hierzu etwas sagen? Danke vorab!

Macht nichts. Dennoch DANKE fürs melden!
Gruß

Wenn Sie das Haus übernehmen, dann werden aus dem Kaufpreis darauf lastende Forderungen bezahlt.

DAnke für die zügige Antwort. Wenn aus dem Kaufpreis für das Haus aber eine Eigentumswohnung für meine Mutter finanziert wird, woe wird dann voraussichtlich verfahren?

Zunächst müssen die Schulden der Verkäufer bezahlt werden. Bleibt danach etwas übrig, kann davon eine Eigentumswohnung gekauft werden.

Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle 2013 hilft dir bestimmt schonmal etwas weiter.
Sollte das Amt zuzahlen müssen, werden die verlangen, das das Haus verkauft wird, damit die nicht zahlen müssen.
Wenn man es den Kindern überschreibt, könnte das vielleicht klappen, genaueres kann ich dazu aber nicht sagen.
LG

hallo,
Unterhalt von Kinder zu den Eltern, da kann ich nicht helfen…

lisa

Hallo

Wenn es sich dabei um Altersrentner / Erwerbsunfähige handelt , können dir die Experten für „Grundsicherung im Alter“ bzw. für das „SGB XII“ bestimmt Genaueres sagen.
Mein Wissensschwerpunkt ist das SGB II (Erwerbsfähige unter 65, Hartz IV) .

Im SGB XII- Rechtsbereich gelten z.B. deutlich andere Schonbeträge für Vermögen usw. :wink:

LG

Hallo,

die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach dem eigenen Einkommen.

Eigene Kinder, minderjährig und volljährig und die Ehefrau geht den Eltern vor.

Mal hier unter „Häufige Fragen“ im [FAQ:2916] nachlesen. Allerdings ist der Beitrag noch nicht nachgebessert. Seit Januar gibt es neue Selbstbehalte. Aber keine Sorge, die Selbstbehalte wurden erhöht.

Gruß