Unterschied steuerfrei - Steuer nicht erhoben?

Hallo,

ich höre des öfteren, dass peinlich genau zu unterscheiden sei zwischen Steuerfreiheit und einer Nichterhebung einer Steuer. So soll es ganz böse sein, wenn ein Kleinunternehmer, der keine Umsatzsteuer zahlt, auf seinen Rechnungen „Umsatzsteuerfrei nach §19 UStG“ schreibt.

Aber was ist denn eigentlich der Unterschied? Wie sind die beiden Begriffe definiert und warum ist es so wichtig, zwischen ihnen zu trennen? Was sind die Konsequenzen der Verwendung des falschen Begriffs?

Grüße,
Sebastian

Hallo,

ich höre des öfteren, dass peinlich genau zu unterscheiden sei
zwischen Steuerfreiheit und einer Nichterhebung einer Steuer.
So soll es ganz böse sein, wenn ein Kleinunternehmer, der
keine Umsatzsteuer zahlt, auf seinen Rechnungen
„Umsatzsteuerfrei nach §19 UStG“ schreibt.

Aber was ist denn eigentlich der Unterschied?

Steuerfrei bedeutet, dass der betreffende Umsatz grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Im § 4 UStG kann man mal nachschauen, was darunter fällt. Umsätze von Kleinunternehmern nach §19 UStG können also durchaus dem Grunde nach steuerpflichtig sein. Der Fiskus verzichtet hier jedoch auf die Erhebung. Der Hinweis, der Umsatz wäre nach §19 umsatzsteuerfrei ist also falsch. Denn wenn nicht die Befreiungsgründe nach §4 vorliegen, handelt es sich nunmal um umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Lange Rede kurzer Sinn, er darf in seinen Rechnung die USt nicht gesondert ausweisen. Der Spruch müßte dann vielleicht " Kein gesonderter USt-Ausweis gem. §19 UStG" oder so in der Art lauten.

Wie sind die beiden Begriffe definiert und warum ist es so wichtig,
zwischen ihnen zu trennen? Was sind die Konsequenzen der
Verwendung des falschen Begriffs?

Na erstmal wären die Rechnungen ja offensichtlich falsch, da es sich eben nicht um umsatzsteuerfreie Umsätze handelt (abgesehen von den Befreiungen, die das UStG vorsieht). Was aber genau die Folge sein kann, bin ich jetzt überfragt.

Grüße,
Sebastian

Grüße

Kleinunternehmer
Hi,

Die Folgen, wenn ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer gesondert ausweist:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14c.html

Schöne Grüße
C.