Hi Malte,
Und wie sehen diese Nutzungsrechte aus wenn sie nicht
schriftlich fixiert worden sind?
Jetzt mal bezogen auf meinen geschilderten Fall, wir sind doch
immer noch im Recht wenn wir verlangen dass die Veränderungen
an der Webseite rückgängig gemacht werden oder?
Genau das habe ich schon mehrmals zu erklären versucht: ich weiss nicht, wie die nutzungsrechte aussehen, in irgendeiner form müsst ihr doch was ausgemacht haben. der kunde kann natürlich auch behaupten, dass ihr ihm alles erlaubt habt und du kannst behaupten, ihr hättet nichts erlaubt. wenn es dann keine zeugen gibt: aussage gegen aussage, rechtsstreit, ra-kosten, stress…
Ja, es ist der Kunde. Ist natürlich nicht sehr positiv, da wir
nichts mehr beeinflussen können.
so ist das nunmal, wer die musik bezahlt, darf sich die songs wünschen.
Noch ne Frage die ich weiter unten schon Frank gestellt hab
(ist aber immer besser verschiedene Meinungen zu hören):
Wer verstößt denn jetzt eigentlich gegen das Urheberrecht? Der
Kunde allein oder auch die andere Firma die sich über
Nutzungsrechte der Webseite hätte vorher informieren sollen?
Normalerweise sichert man sich als Dienstleister vertraglich ab, man lässt den Kunden unterschreiben, dass man in seinem Auftrag arbeitet und für Inhalte und daraus resultierende Dinge nicht verantwortlich ist. Wenn die Ihr Logo also im Kundenauftrag dahingesetzt haben, ist der Kunde der böse. Andererseits bedeutet ein „powered by“ nicht im geringsten irgendwas mit urheberrecht. ich denke nicht, dass du allein daraus, sondern nur aus der veränderung etwas machen kannst.
und denk wirklich nochmal darüber nach, ob sich der stress wirklich lohnt.
und ich geh jetzt ins bett 
guts nächtle!
malte
Danke&Gruss,
Alex