Urheberrecht auf Webseite

hi frank,

im prinzip ja, sofern belege der urheberschaft existieren.

was meinst du mit diesen Belegen der Urheberschaft?
z.B. Photoshop-Dateien, alle HTML-Dokumente die auf dem Produktionsrechner liegen, die Rechnung usw.

es sollte also schon ein wenig kreative arbeit in konzept und
design erkennbar sein.

ja, ein wenig kreative Arbeit in Konzept und Design ist auf jeden Fall erkennbar.

Eine Frage die mich noch interessiert: Wer verstößt denn jetzt eigentlich gegen das Urheberrecht? Der Kunde allein oder auch die andere Firma die sich über Nutzungsrechte der Webseite hätte vorher informieren sollen?

Gruss,
Alex

Moin!

Klar, aber es ist doch sicher auch Unsitte wenn eine andere
Firma „created by…“ einfügt obwohl die komplette
Präsentation nicht von ihr erstellt worden ist!

Ja klar ist es das.

Es kommt natürlich darauf an, welche Nutzungs- und
Verwertungsrechte Du vertraglich an den Kunden übertragen
hast.

Indem Ihr die dem Kunden die Seiten zur Verfügung, also online, gestellt habt, habt Ihr durchaus Nutzungsrechte abgegeben. Nur sind diese nicht schriftlich fixiert worden.

Wenn kein Vertrag vorliegt, wird es natürlich schwieriger,
denn dann kann Dein Kunde prinzipiell das Gegenteil von dem
behaupten, was Du sagst. Wenn es dann keine Zeugen gibt, wird
es schwierig.

Was meinst du mit Gegenteil beweisen? Wir (die Ersteller der
Webseite) können anhand der Vorlagen (z.B. Photoshop) oder
eben der Rechnung sehr wohl beweisen das wir die Webseite
erstellt haben.

Klar könnt Ihr Eure Urheberschaft beweisen, aber nicht, in welchem Umfang Ihr die Nutzungsrechte abgegeben habt, da kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde. Es sei denn, es gibt Zeugen, die eine mündliche Vereinbarung über welchen Umfang auch immer bestätigen können.

Zudem haben sie uns auch noch den FTP-Zugriff gesperrt, was
wohl nicht durch den Kunden sondern durch die andere Firma
erfolgt ist. Wir haben also keine Möglichkeit die Page wieder
in den Ursprungszustand zu versetzen.

Wer bezahlt den Server/den Webspace? Wer ist Vetragspartner des Webspaceproviders? Wenn es Euer Kunde ist, kann er Euch jederzeit den FTP verweigern.

Können wir uns jetzt eigentlich auf das Urheberrecht berufen
obwohl keinerlei Vertäge abgeschlossen wurden und verlangen
dass die Änderungen zurückgenommen werden?

Ja klar, das Urheberrecht gilt immer.

Grüsse
Malte

Danke&Gruss,
Alex

Hi Malte,

Indem Ihr die dem Kunden die Seiten zur Verfügung, also
online, gestellt habt, habt Ihr durchaus Nutzungsrechte
abgegeben. Nur sind diese nicht schriftlich fixiert worden.

Und wie sehen diese Nutzungsrechte aus wenn sie nicht schriftlich fixiert worden sind?
Jetzt mal bezogen auf meinen geschilderten Fall, wir sind doch immer noch im Recht wenn wir verlangen dass die Veränderungen an der Webseite rückgängig gemacht werden oder?

Wer bezahlt den Server/den Webspace? Wer ist Vetragspartner
des Webspaceproviders? Wenn es Euer Kunde ist, kann er Euch
jederzeit den FTP verweigern.

Ja, es ist der Kunde. Ist natürlich nicht sehr positiv, da wir nichts mehr beeinflussen können.

Noch ne Frage die ich weiter unten schon Frank gestellt hab (ist aber immer besser verschiedene Meinungen zu hören):

Wer verstößt denn jetzt eigentlich gegen das Urheberrecht? Der Kunde allein oder auch die andere Firma die sich über Nutzungsrechte der Webseite hätte vorher informieren sollen?

Danke&Gruss,
Alex

Hi Malte,

Und wie sehen diese Nutzungsrechte aus wenn sie nicht
schriftlich fixiert worden sind?
Jetzt mal bezogen auf meinen geschilderten Fall, wir sind doch
immer noch im Recht wenn wir verlangen dass die Veränderungen
an der Webseite rückgängig gemacht werden oder?

Genau das habe ich schon mehrmals zu erklären versucht: ich weiss nicht, wie die nutzungsrechte aussehen, in irgendeiner form müsst ihr doch was ausgemacht haben. der kunde kann natürlich auch behaupten, dass ihr ihm alles erlaubt habt und du kannst behaupten, ihr hättet nichts erlaubt. wenn es dann keine zeugen gibt: aussage gegen aussage, rechtsstreit, ra-kosten, stress…

Ja, es ist der Kunde. Ist natürlich nicht sehr positiv, da wir
nichts mehr beeinflussen können.

so ist das nunmal, wer die musik bezahlt, darf sich die songs wünschen.

Noch ne Frage die ich weiter unten schon Frank gestellt hab
(ist aber immer besser verschiedene Meinungen zu hören):

Wer verstößt denn jetzt eigentlich gegen das Urheberrecht? Der
Kunde allein oder auch die andere Firma die sich über
Nutzungsrechte der Webseite hätte vorher informieren sollen?

Normalerweise sichert man sich als Dienstleister vertraglich ab, man lässt den Kunden unterschreiben, dass man in seinem Auftrag arbeitet und für Inhalte und daraus resultierende Dinge nicht verantwortlich ist. Wenn die Ihr Logo also im Kundenauftrag dahingesetzt haben, ist der Kunde der böse. Andererseits bedeutet ein „powered by“ nicht im geringsten irgendwas mit urheberrecht. ich denke nicht, dass du allein daraus, sondern nur aus der veränderung etwas machen kannst.

und denk wirklich nochmal darüber nach, ob sich der stress wirklich lohnt.

und ich geh jetzt ins bett :wink:

guts nächtle!
malte

Danke&Gruss,
Alex