Urteil zur Beschneidung von Säuglingen II

Hallo,

Wobei man sich
natürlich schon fragen kann, warum bei Mädchen (mE völlig zu
recht) hierzulande unwidersprochen von „Genitalverstümmelung“
gesprochen werden darf (so auch von Herrn Heinig auf
hagalil.com) während dies bei Knaben so völlig abwegig sein
soll - liegt doch vom Geschlecht abgesehen nur ein gradueller
Unterschied in der Schwere der dauerhaften und irreparablen
Veränderung des Genitals vor.

Du hast ja tatsächlich überhaupt gar keine Ahnung von dem Unterschied …
Von „Verstümmelung“ kann man sprechen wenn von Organen oder Gliedmaßen nur ein unbrauchbarer(!), kleiner Rest - also ein Stummel - übrigbleibt.
Und „graduell“ suggeriert ja: „geringfügig“.
Oder würdest Du den Temperaturunterschied zwischen Sonne und Erde als „graduellen Unterschied“ in der Hitze betiteln?

Mein Tip: informiere Dich doch einfach mal über den Unterschied …

Grüße
K.

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