Urteil zur Säuglingsbeschneidung

Hallo,

ich schätze, die Richter konnten nicht anders entscheiden, wenn sie nicht einer Flut von anderen religiös oder traditionell begründeten Verstößen gegen die körperliche Unversehrtheit und entsprechende Prozesse hätten auslösen wollen.

Das Problem ist doch: erlaubt man eine Art des Verstoßes gegen ein Menschenrecht (körperliche Unversehrtheit) stellt man damit das Gesetz völlig in Frage. Danach gehts nur noch um Grenzziehungen, sprich, es darf geschachert werden.
Da könnten sich die Richter oft und langwierig damit befassen, was denn nun akzeptable Körperverletzung ist und was nicht mehr.
Dergleichen war nicht Sinn des Gesetzes.

Ich bin froh, dass die Richter hier eine klare Entscheidung getroffen haben.
Jene, die aus Glaubensgründen körperliche Veränderungen möchten können dies mit der Volljährigkeit immernoch machen. Verschiebt man halt die Beschneiderei auf den 18 Geburtstag - eine Religion, die nicht damit klarkommt, ihre Mitglieder erst im Erwachsenenalter als vollwertige Mitglieder aufzunehmen, hat ein anderes Problem.

Gruß, Paran