Da liegt das Problem darin, dass mit einem fremden Dritten auch nicht eine Minderung der Miete vereinbart worden wäre, nachdem der MV schon läuft. Und dann wird das FA das Mietverhältnis komplett nicht anerkennen, wenn jetzt plötzlich die Miete gemindert wird.
Genau darum geht es, dass man sich als Vater / Sohn wie zwei Fremde in diesen Dingen verhalten muss.
Auch ist nicht richtig, dass er nur 75% verlangen kann.
Das FA geht nur pauschal davon aus, dass er wenn er bis zu 75% verlangt auch eine Gewinnerzielungsabsicht hat und prüfen die Situation nicht genauer. Sollte er nur 60% verlangen, was er auch kann, dann muss er eben hier genauer darlegen wie es mit den Gewinnen aussieht.
Alle Vermieter können weniger Miete verlangen, sollte aber mal ein Vermieter spontan von seinen Mieter weniger Geld haben wollen, so muss er dem FA einen trifftigen WIRTSCHAFTLICHEN Grund geben. Sonst wird die ganze Geschichte zur Liebhaberei erklärt und es gibt dann Probleme mit steuerlichen Anrechenbarkeit (insbesondere wenn man Verluste macht).
So wie ich den Ausführungen jedoch entnehme macht der Vater derzeit und bei nur 75% Miete schon Gewinn.
Wenn der Vater seinem Sohn etwas Gutes tun will, so sollte er doch einfach vom Sohn die Zinsen, Betriebskosten ggfls die Abschreibung bezahlen lassen, so macht Papa keine Miese aber auch keinen Gewinn.
Er muss fortan dem FA hierfür keine Steuern zahlen, da ja kein Gewinn.
Der Sohn kann sich ja mit Dankbarkeit und großzügigen Weihnachtsgeschenken revanchieren.
Ja, aber wenn er schon einen Mietvertrag mit 100% hat, wird
das FA eine Änderung nicht anerkennen, oder kennst Du einen
Vermieter der zu seinem Mieter sagt:
„Hey, willst 25% weniger Miete zahlen?“
…und dich dafür um den rasen, den garten, die mülltonnen, die kleinreparaturen im haus usw. kümmern ?
Sonst wird die ganze Geschichte zur Liebhaberei
erklärt und es gibt dann Probleme mit steuerlichen
Anrechenbarkeit (insbesondere wenn man Verluste macht).
Eigentlich NUR wen man Verluste macht. Zumindest hab ich noch keinen Fall erlebt, wo das Finazamt (insgesamt) positive Einkünfte wegen Liebhaberei nicht anerkennt.
…und dich dafür um den rasen, den garten, die mülltonnen,
die kleinreparaturen im haus usw. kümmern ?
Dabei sehe ich aber die Gefahr, dass wir unversehens in ein Arbeitsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter kommen, wo die ersparte Miete als Arbeitslohn zählt bzw. der (fiktive) Arbeitslohn als Miete. Einkommensteuerrechtlich wirds nicht viel ändern (außer das Haus, in dem die vermietete Wohnung liegt, wird zusätzlich auch noch selbst bewohnt), aber man könnte unschönerweise plötzlich Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen abgeben müssen.
Eigentlich NUR wen man Verluste macht. Zumindest hab ich noch
keinen Fall erlebt, wo das Finazamt (insgesamt) positive
Einkünfte wegen Liebhaberei nicht anerkennt.
Naja, wenn man halt in einem Jahr kleine Gewinne einfährt und dann
im Folgejahr wieder Mörder Verluste und dann wieder …
Also das FA kann da nicht alternierend entscheiden, sie können nur sagen: So ab jetzt ist es wirklich nur Liebhaberei, also gibt es keinen Verlustabschreibung, also auch keine Gewinnversteuerung im nächstem Jahr, außer wenn man riesige Gewinne macht, dann müsse logischerweise aber auch die Verluste im Vorjahr absetzbar sein.
…und dich dafür um den rasen, den garten, die mülltonnen,
die kleinreparaturen im haus usw. kümmern ?
Finde ich generell ne klasse Idee, und Arbeitsverhältnis beim Vater für Hilfe im Garten und am Haus weil der Daddy Rentner ist und gewisse Dinge nicht mehr machen kann??? Also das ist ja nie im Leben ein Arbeitsverhältnis sondern eine gegenseitigen Geben und Nehmen…