Verbindendes s

Fugen-s
Hallo José,

ähnlich wie beim Genus gibt es hier auch keine 100%-Regel, aber ein paar Anhaltspunkte kann ich dir schon nennen:

  1. Das „s“ steht immer nach den Suffixen -heit, -ing, -ion, -keit, -ling, -schaft, -tät, -tum, -ung.

  2. Teilweise geht es zurück auf die maskuline oder neutrale Genitivendung:
    Königskrone (die Krone des Königs), Betriebsausflug (der Ausflug des Betriebes)…
    Dabei gibt es aber auch feminine Nomen, die dieses -s angenommen haben:
    Liebesbrief z.B.

  3. Und dann gibt es die Gruppe der Nomen, von denen es sowohl Verbindungen mit als auch ohne Fugen-s gibt:
    Arbeitsamt - Arbeitgeber, Königskrone - Königreich, Mietshaus - Mietverhältnis, Landsmann - Landmann (Bedeutungsunterschied!)…

Bei mehrteiligen Wörtern steht oft das Fugen-s, auch wenn es bei zweigliedrigen nicht steht:
Landgericht - Oberlandesgericht; Fahrterlaubnis - Durchfahrtserlaubnis; Gangtür - Eingangstür…

Du siehst, man braucht auch ein wenig Gefühl dabei…

Grüße
Uschi