Fugen-s
Hallo José,
ähnlich wie beim Genus gibt es hier auch keine 100%-Regel, aber ein paar Anhaltspunkte kann ich dir schon nennen:
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Das „s“ steht immer nach den Suffixen -heit, -ing, -ion, -keit, -ling, -schaft, -tät, -tum, -ung.
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Teilweise geht es zurück auf die maskuline oder neutrale Genitivendung:
Königskrone (die Krone des Königs), Betriebsausflug (der Ausflug des Betriebes)…
Dabei gibt es aber auch feminine Nomen, die dieses -s angenommen haben:
Liebesbrief z.B. -
Und dann gibt es die Gruppe der Nomen, von denen es sowohl Verbindungen mit als auch ohne Fugen-s gibt:
Arbeitsamt - Arbeitgeber, Königskrone - Königreich, Mietshaus - Mietverhältnis, Landsmann - Landmann (Bedeutungsunterschied!)…
Bei mehrteiligen Wörtern steht oft das Fugen-s, auch wenn es bei zweigliedrigen nicht steht:
Landgericht - Oberlandesgericht; Fahrterlaubnis - Durchfahrtserlaubnis; Gangtür - Eingangstür…
Du siehst, man braucht auch ein wenig Gefühl dabei…
Grüße
Uschi