Sagt doch auch keiner.
Ich war davon ausgegangen, dass beim Kunden von euch so eine Einstellung theoretisch vorliegen könnte. Sei froh, dass es nicht so ist.
Ich hinterfrage meine Kunden für gewöhnlich nicht nach derern Ansichten, Anschauungen und Gesinnungen.
Somit habe ich in meiner Kundschaft vom AfD-Kreisbüro bis zum LINKE-Parlamentsabgeodneten alles dabei. Dazu kommen Geistliche und Ungeistliche aller Religionen von A, B wie Advent-, Buddhisten, Chisten aller sonstigen Konfessionen und Strömungen bis hin zu Z Wie Zeugen Jehovas.
Wenn ich damit anfange, jemanden auszuschließen … Soll ich damit anfangen ein Schild hinzuhängen: „Staatsangehörige des Deutschen Reichs [soweit 1871 ggr. ] werden nicht bedient. Nich betroffen von der Regelung sind Staatsangehörige des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation sowie der Römischen und Byzantinischen Reiche und deren Rechtsnachfolger.“?
Was meisnt du?
Es gibt da eine Grenze. Wenn jemand die Existenz meines Staates verneint, ist diese überschritten.
Dann kann ich nicht mehr weggucken.
Ganz praktisch hatte ich auch Angst, dass aus der speziellen Rechtsauslegung auch Probleme in der Geschäftsbeziehung erwachsen könnten. Ich schaue halt in die aktuelle Fassung des BGB, er wohl in die „echte“.
Na, da haben wir wohl mal Glück, dass es noch keine „DDR“-Staatsbürger gibt, die die Aufhebung des Staates verneinen und sich auf das ZGB berufen.
(Anm.: So viele Tippfehler in einem Text habe ich noch nie produziert. Dabei war ich doch, ausnahmsweise, einmal nicht betrunken…)