Interessant wären allerdings auch noch die Umstände des Kaufs, weil mich das
im UP auch etwas stutzig macht. Bezieht sich das auf den Käufer oder auf den Verkäufer, und wenn Letzteres, über welche Plattform? Hat der Verkäufer womöglich die Ware „verkauft wie abgebildet“ o. ä. angeboten?
Die von @X_Strom empfohlene „Beweissicherung“ sollte so oder so durchgeführt werden.