dahinter versteckt sich die urangst ,das volk könnte sich für
„etwas anderes“ entscheiden als vorgesehen.
so wird wohl einigen skeptikern und politikern in erwartung
des volkes meinung etwas mulmig in der magengegend.
Genau diese Aspekte sind es, die ich nicht nachzuvollziehen vermag.
Wie liefe denn eine eine solche „Beschlussfassung“ des ganzen Volkes iSd. Art. 146 GG über eine neue Verfassung aus? Doch nicht anders, als eine solche über Gesetze, nämlich iRd. des repräsentativen demokratischen Verafahrens (dass bis einschießlich dieses Beschlusses ja noch gilt). Demnach würde also wie sonst auch bei Gesetzesbeschlüssen und Verfassungsänderungen das Parlament als Volksvertretung diese neue Verfassung beschließen. Was wäre dann also groß anders?
Und ebenso wäre das Parlament ja schon jetzt in der Lage, maßgebliche Änderungen des GG zu beschließen (mit Ausnahme des Anwendungsbereichs des Art. 79 GG). Wenn es das aber nicht tut, wie kommt man darauf, dass eine neue Verfassung überhaupt anders aussehen würde?
Der Einwand, man hätte Angst vor der Entscheidung des Volkes, vermag daher nicht zu greifen. Ebenso wenig die Argumentation, die neue Verfassung hätte eine andere, höhere demokratische Legitimation als die alte. Wenn man dazu nimmt, dass diese wohl keine wirklichen Änderungen aufweisen würde und die jetzige Verfassung unstreitig wunderbar funktiniert, bleibt die Frage nach Sinn und Zweck der Schaffung einer neuen Verfassung, außer der Argumentation, es zu tun, um es zu tun, noch immer offen.
Gruß
Dea