Verfassung der Bundesrepuplik Deutschland

dahinter versteckt sich die urangst ,das volk könnte sich für
„etwas anderes“ entscheiden als vorgesehen.

so wird wohl einigen skeptikern und politikern in erwartung
des volkes meinung etwas mulmig in der magengegend.

Genau diese Aspekte sind es, die ich nicht nachzuvollziehen vermag.

Wie liefe denn eine eine solche „Beschlussfassung“ des ganzen Volkes iSd. Art. 146 GG über eine neue Verfassung aus? Doch nicht anders, als eine solche über Gesetze, nämlich iRd. des repräsentativen demokratischen Verafahrens (dass bis einschießlich dieses Beschlusses ja noch gilt). Demnach würde also wie sonst auch bei Gesetzesbeschlüssen und Verfassungsänderungen das Parlament als Volksvertretung diese neue Verfassung beschließen. Was wäre dann also groß anders?

Und ebenso wäre das Parlament ja schon jetzt in der Lage, maßgebliche Änderungen des GG zu beschließen (mit Ausnahme des Anwendungsbereichs des Art. 79 GG). Wenn es das aber nicht tut, wie kommt man darauf, dass eine neue Verfassung überhaupt anders aussehen würde?

Der Einwand, man hätte Angst vor der Entscheidung des Volkes, vermag daher nicht zu greifen. Ebenso wenig die Argumentation, die neue Verfassung hätte eine andere, höhere demokratische Legitimation als die alte. Wenn man dazu nimmt, dass diese wohl keine wirklichen Änderungen aufweisen würde und die jetzige Verfassung unstreitig wunderbar funktiniert, bleibt die Frage nach Sinn und Zweck der Schaffung einer neuen Verfassung, außer der Argumentation, es zu tun, um es zu tun, noch immer offen.

Gruß
Dea

Wenn das gleiche darin stünde, was jetzt auch schon darin
steht, wäre eine Neufassung überflüssig.

Nein, wichtig ist der für eine Verfassungsgebung vorgesehene Prozeß! Das Grundgesetz für Deutschland ist eine nach Weisung der Besatzer verfertigte provisorische Verfassung, die geordnete Zustände schaffen soll als Voraussetzung dafür, daß sich das deutsche Volk nach dem erneuten Eintreten seiner Souveränität selbst eine Verfassung gibt. Was in dieser Verfassung inhaltlich geschrieben sein soll, muß zunächst Gegenstand eines herrschaftsfreien Diskurses eben unter dem Schutz des Grundgesetzes sein. In diesem Diskurs wäre die Forderung nach der Übernahme von Formulierungen aus dem Grundgesetz selbstverständlich ebenso legitim wie die Forderung nach einer Monarchie usw.
Ein solcher Verfassungsdiskurs hat noch nicht begonnen, stattdessen hat man ins Grundgesetz die Behauptung hineingeschrieben, er sei bereits zum Abschluß gekommen. Das ist in einem Maße unordentlich, das nach Erläuterung ruft. Meiner Vermutung nach verwehrt die extremistische Staatsräson der BRD dem deutschen Volk diesen Verfassungsdiskurs, weil sie die für die Legitimität der Verfassung zentrale Meinungsfreiheit nicht gewähren darf und darum übrigens verfassungswidrig ist.
Mein Wunsch für eine Verfassung des Deutschen Volkes währe Ehrlichkeit und Orientierung an seinem volonté générale und nicht die sich erst in der Auslegung der Verfassung äußernde aber totale Unterwerfung unter den Zionismus, wobei diese jedoch ein wichtiges Kriegsziel der Siegermächte war und ist und deshalb wohl kaum mit einem Federstrich zu beseitigen sein wird.

Wenn Du mit Deinem

Verbesserungsvorschlag nicht konkreter wirst, könnte man
meinen, daß Du nörgelst um des Nörgelns Willen.

Ad personam. Hat das jetzt sein müssen?

Gruß

Marzeppa

Wenn das gleiche darin stünde, was jetzt auch schon darin
steht, wäre eine Neufassung überflüssig.

Nein, wichtig ist der für eine Verfassungsgebung vorgesehene
Prozeß! Das Grundgesetz für Deutschland ist eine nach Weisung
der Besatzer verfertigte provisorische Verfassung, die
geordnete Zustände schaffen soll als Voraussetzung dafür, daß
sich das deutsche Volk nach dem erneuten Eintreten seiner
Souveränität selbst eine Verfassung gibt.

Zunächst einmal ist das Grundgesetz nicht nur auf dem Mist der Besatzer gewachsen, sondern im wesentlichen durch die Bundesländer entwickelt worden.

Was in dieser
Verfassung inhaltlich geschrieben sein soll, muß zunächst
Gegenstand eines herrschaftsfreien Diskurses eben unter dem
Schutz des Grundgesetzes sein.

Wir hatten bisher 60 Jahre Zeit für den Diskurs und hätten alles ändern können, was uns in den Sinn gekommen wäre - wenn man mal von Art. 79 absieht. Daran, daß die GG-Änderungen sich in Grenzen halten und sich vor allem grundsätzlich nichts geändert hat, kann man erkennen, daß a) das GG so schlecht nicht ist und b) großer Änderungsbedarf nicht besteht. Außerdem hörte ich nichts davon, daß es eine Partei gäbe, die a) für eine neue Verfassung wäre und die b) nennenswerten Zulauf hätte.

Ein solcher Verfassungsdiskurs hat noch nicht begonnen,
stattdessen hat man ins Grundgesetz die Behauptung
hineingeschrieben, er sei bereits zum Abschluß gekommen. Das
ist in einem Maße unordentlich, das nach Erläuterung ruft.

Das ist Deine Interpretation, die ich in keinster Weise teile.

Meiner Vermutung nach verwehrt die extremistische Staatsräson
der BRD dem deutschen Volk diesen Verfassungsdiskurs, weil sie
die für die Legitimität der Verfassung zentrale
Meinungsfreiheit nicht gewähren darf und darum übrigens
verfassungswidrig ist.

Darauf gehe ich mal gar nicht ein, bevor Du Dich wieder darüber beklagst, daß ich persönlich werde.

Mein Wunsch für eine Verfassung des Deutschen Volkes währe
Ehrlichkeit und Orientierung an seinem volonté générale und
nicht die sich erst in der Auslegung der Verfassung äußernde
aber totale Unterwerfung unter den Zionismus,

Das ist eine bemerkenswerte Bemerkung, die ich sicherheitshalber auch nicht kommentiere.

wobei diese
jedoch ein wichtiges Kriegsziel der Siegermächte war und ist
und deshalb wohl kaum mit einem Federstrich zu beseitigen sein
wird.

Wie ich bereits erwähnte, ist Deutschland souverän. Falls Du einen Passus im Grundgesetz fändest, der Deine ungeheurlichen Behauptungen bestätigt, ließe sich der auch ändern.

Wenn Du mit Deinem

Verbesserungsvorschlag nicht konkreter wirst, könnte man
meinen, daß Du nörgelst um des Nörgelns Willen.

Ad personam. Hat das jetzt sein müssen?

Angesichts Deiner letzten Bemerkungen war das noch viel zu höflich ausgedrückt.

C.

Geschmäckle…

Mein Wunsch für eine Verfassung des Deutschen Volkes währe
Ehrlichkeit und Orientierung an seinem volonté générale und
nicht die sich erst in der Auslegung der Verfassung äußernde
aber totale Unterwerfung unter den Zionismus, wobei diese
jedoch ein wichtiges Kriegsziel der Siegermächte war und ist
und deshalb wohl kaum mit einem Federstrich zu beseitigen sein
wird.

Mir scheint, es müffelt ein wenig

Das mit dem Zionismus und dem Grundgesetz muss Du mir jetzt mal etwas genauer erläutern.

Und das mit dem Kriegsziel Zionismus ist auch interessant, insbesondere wenn man die verzweifelten Versuche von GB betrachtet, nach 1945 die Einwanderung der Juden nach Palästina massiv zu begrenzen.

Hierzu würden mich auch deine Quellen intressieren!

Mike

dahinter versteckt sich die urangst ,das volk könnte sich für
„etwas anderes“ entscheiden als vorgesehen.
so wird wohl einigen skeptikern und politikern in erwartung
des volkes meinung etwas mulmig in der magengegend.

Genau diese Aspekte sind es, die ich nicht nachzuvollziehen
vermag.
Wie liefe denn eine eine solche „Beschlussfassung“ des ganzen
Volkes iSd. Art. 146 GG über eine neue Verfassung aus? Doch
nicht anders, als eine solche über Gesetze, nämlich iRd. des
repräsentativen demokratischen Verafahrens (dass bis
einschießlich dieses Beschlusses ja noch gilt). Demnach würde
also wie sonst auch bei Gesetzesbeschlüssen und
Verfassungsänderungen das Parlament als Volksvertretung diese
neue Verfassung beschließen.

Hi,

Dea!

Ich habe das nicht alles gelesen, vielleicht wiederhole ich ja etwas.
Aber ich möchte zu deiner Behauptung doch Widerspruch anmelden.
Über die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sollte das Volk abstimmen, nach dem Willen der (westlichen) Besatzungsmächte. Aber um den Provisoriumscharakter bis zu einer Wiedervereinigung zu betonen, wurde dagegen durch unsere Politiker von den Siegermächten (u. a.) erreicht, dass diese Verfassung „Grundgesetz“ heißen soll und dass sie nicht durch Volksabstimmung angenommen, sondern von den Landtagen der Länder ratifiziert wird. Das wäre im Falle einer neuen Verfassung nachzuholen und ist im Übrigen ja auch die Regel.
Ferner: Der Provisoriumscharakter galt nur für das Staatsgebiet, nicht für den Verfassungskern.
Die Bundesrepublik galt bei ihrer Gründung, unabhängig vom Provisoriumsvorbehalt der Verfassung, schon deshalb als Übergangslösung, als Provisorium, weil als selbstverständlich angenommen wurde, dass sich einem an die Westmächte angelehnten, freiheitlichen Rechtsstaat mit zwei Dritteln der deutschen Bevölkerung die Bevölkerung der SBZ anschließen würde, sobald sie dazu Gelegenheit haben würde.
Diese Magnettheorie hat sich dann ja auch, und ganz unerwartet, bestätigt.
Hannes

Besatzer gewachsen, sondern im wesentlichen durch die
Bundesländer entwickelt worden.

Ja, unter Genehmigungsvorbehalt.

Wir hatten bisher 60 Jahre Zeit für den Diskurs und hätten

Ich sprach nicht von irgendeinem, sondern von einem „herrschaftsfreien“ Diskurs.

kann man erkennen, daß
a) das GG so schlecht
b)
c)

Nein, kann man nicht, siehe oben.

ist in einem Maße unordentlich, das nach Erläuterung ruft.

Das ist Deine Interpretation, die ich in keinster Weise teile.

Wenn Du Dich über dieses Kuddelmuddel in Fragen der Staatsverfassung Deutschlands freust, ist das völlig legitim.

Darauf gehe ich mal gar nicht ein, bevor Du Dich wieder
darüber beklagst, daß ich persönlich werde.

Über ad-personam-Angriffe beklage ich mich nur, nachdem ein solcher erfolgt ist, und auch dann nicht jedesmal, sondern nur bei solchen Angreifern, denen ich ein gewisses Maß an Diskussionskultur zugetraut hätte.

aber totale Unterwerfung unter den Zionismus,

Das ist eine bemerkenswerte Bemerkung, die ich
sicherheitshalber auch nicht kommentiere.

Es ist immerhin Dr. Merkel, die den Zionismus als Staatsräson der BRD bezeichnet. Ich teile ihre Einschätzung des Sachverhalts. Eine Bewertung ist legitim, Merkel hat auf eine Bewertung verzichtet, was ich wiederum gut finde.

Wie ich bereits erwähnte, ist Deutschland souverän. Falls Du

Wenn das Volk der Souverän sein soll, fließen die Begriffe „Staatsräson“, „Demokratie“, „Rechtstaatlichkeit“, „Meinungsfreiheit“, „staatliche Handlungsfreiheit“ usw. in den Souveränitätsbegriff ein. Total souverän ist die BRD keineswegs, will sie nicht sein, und das wäre auch nicht sinnvoll. Wieviel Souveränität hat das Deutsche Volk gewährt bekommen, und wieviel Souveränität fordert sein Volonté générale? Das ist die eigentliche Frage.
Man könnte auch nach der Entwicklung der Souveränität des Deutschen Volkes im Verlauf der Geschichte der BRD fragen. Wenn ich „Souveränität“ operational als umgekehrt proportional zur sichtbaren Präsenz von Truppen des Kriegsfeindes im Inland definiere, hat die Souveränität seit 1945 stetig bzw. schubweise stark zugenommen, mit anderen operationalen Definitionen komme ich zu einem anderen Ergebnis.

einen Passus im Grundgesetz fändest, der Deine ungeheurlichen
Behauptungen bestätigt, ließe sich der auch ändern.

Nein, ließe sich grundgesetz-immanent nicht ändern.

Angesichts Deiner letzten Bemerkungen war das noch viel zu
höflich ausgedrückt.

Du drohst mit Ausfälligkeiten.

Gruß

Marzeppa

Wenn Du zivilisiert diskutieren möchstest, dann bitte keine beleidigenden Äußerungen vorausschicken.

Kurz: Churchill sagte selber, er hätte die falsche Sau geschlachtet. Meinungsänderungen dieses Kalibers sind keine in die Vergangenheit leuchtenden Beweise.

Gruß

Marzeppa

Da hier insgesamt nichts Neues mehr kommt und ich noch immer nicht den tatsächlichen Sinn und Nutzen einer neuen Verfassung erkenne - die allein ideologische oder rechtspolitische Forderung ohne Nennung praktischer Vorteile überzeugt mich also solche nicht - klinke ich mich jetzt hier aus.

Gruß
Dea

Natürlich ist z.B. die EU-Mitgliedschaft ein Verzicht auf Selbstbestimmung des Deutschen Volkes; es gibt auf dem Gebiet der BRD Städte, in denen ein (ehemaliger) Feindstaat souverän agiert (die FAZ erwähnte neulich im Zusammenhang mit den Folterflugreisen, dass die USA die BRD nicht wie einen souveränen Staat behandeln); auch ein weiterer befreundeter Staat nimmt sich offen das Recht heraus, auf dem Gebiet der BRD aufs Geratewohl Menschen zu töten usw. Es gibt bekanntlich noch mehr, das signifikanteste sage ich jetzt gar nicht.

Souveränitätsdefizite sind wie andere Defizite nicht unbedingt schlecht und können denkbar selbst dann im Sinne des Volonté générale sein, wenn sie einfach denkenden Volksangehörigen belastend erscheinen.

Gruß

Marzeppa

guten abend,

das allgemeine interesse an einer diskurs zu unserer verfassung ist offensichtlich nicht sehr groß.

bartholomäus

Natürlich ist z.B. die EU-Mitgliedschaft ein Verzicht auf
Selbstbestimmung des Deutschen Volkes;

Natürlich, aber das ist in freiem Willen geschehen. Fehlende Souveränität ist etwas anderes.

es gibt auf dem Gebiet
der BRD Städte, in denen ein (ehemaliger) Feindstaat souverän
agiert (die FAZ erwähnte neulich im Zusammenhang mit den
Folterflugreisen, dass die USA die BRD nicht wie einen
souveränen Staat behandeln); auch ein weiterer befreundeter
Staat nimmt sich offen das Recht heraus, auf dem Gebiet der
BRD aufs Geratewohl Menschen zu töten usw. Es gibt bekanntlich
noch mehr, das signifikanteste sage ich jetzt gar nicht.

Klar, und der BND hält sich im Ausland auch immer an geltende Gesetze.

C.

Wir kriegen ja noch nicht einmal eine Neuordnung der
Wahlkreise zustande, von den Ländern ganz zu schweigen.

Naja, in Sachen DDR haben wir es ja einigermaßen hingekriegt.

Zur Legitimation:

Den Gebrauch über 60 Jahre hinweg ohne wirklich markante
Änderungen halte ich für ausreichende Legitimation in der Art
eines stillen Plebiszits.

Nein, es ist uns kein stilles sondern ein richtiges Plebiszit verheißen. Einem solchen müßten freilich viele Jahre der Gewöhnung an Meinungsfreiheit vorausgehen, um einen allgemeinen Erkenntnisprozeß zuzulassen.

Immerhin ist anzuerkennen, daß es schlimmeres gibt als die BRD unter dem GG.

Gruß

Marzeppa

Freier Wille
Nicht ganz, würde ich sagen.
Jedenfalls kein basisdemokratisch geäußerter Wille. Und nicht ohne das Geschmäckle von Fremdbestimmung.

Natürlich, aber das ist in freiem Willen geschehen. Fehlende
Souveränität ist etwas anderes.

Klar, und der BND hält sich im Ausland auch immer an geltende
Gesetze.

Jetzt wirst Du aber komisch. Die BRD macht keine Attentate, wenigstens keine außerhalb ihres Staatsgebietes und wenn doch, dann zumindest nicht mit Ansage. Die statistisch erhöhte Sterblichkeit rechtsradikaler Persönlichkeiten im deutschen Sprachraum ist reiner Zufall.

Gruß

Marzeppa

Hi,

Naja, in Sachen DDR haben wir es ja einigermaßen hingekriegt.

Die neuen Bundesländer sind m.W. so auferstanden, wie sie bis zur Gründung der DDR existierten. Der Versuch, Berlin und Brandenburg zusammenzufassen, ist am Widerstand der Berliner gescheitert. Und die Gründung von Baden-Wüttemberg liegt nun auch schon ein paar Tage zurück und war alles Andere als ein Selbstläufer. An Bremen und Saarland traut sich keiner ran.
Soviel zum Thema Neuordnung der Länder.

Bei den Wahlkreisen mußte in den neuen Bundesländern etwas neu geschaffen werden. Ein Verfahren, wie der Zuschnitt der Wahlkreise an die Völkerwanderungen angepaßt werden könnte, existiert m.W. nicht, aber da würde ich ggf. gerne dazulernen.

Fest gemauert in der Erden steht die Republik auf dem Fundament des GG. Selbst wenn darin geschrieben steht, daß es ein neues Fundament geben soll, geht niemand hin und buddelt das alte aus, um es durch ein neues zu ersetzen, von dem niemand erwartet, daß es besser sein wird. Also was soll dieser ausschließlich formalistisch begründete Unfug.

viele Jahre der Gewöhnung an Meinungsfreiheit vorausgehen, um einen :allgemeinen Erkenntnisprozeß zuzulassen.

Wovon träumst Du nachts?
Wo siehst Du die Meinungsfreiheit, also die Freiheit zur Meinungsäußerung, für Deine Person eingeschränkt?
Oder meinst Du die Meinungsbildung?
Wenn ich mir das (veröffentlichte) Meinungsbild und das Wahlverhalten ansehe, habe ich wenig Hoffnung, daß der von Dir gewünschte Erkenntnisprozeß ganz gleich zu welchem Gegenstand sich einstellen wird.

Gruß
Cassius

Du hast schon recht. Die Bundesländer sind recht stabil, aber nicht unbedingt die BRD.
Ein CDU-MdB hat mir neulich im privaten Gespräch gesagt, der europäische Integrationsprozeß werde die BRD zu einem bedeutungslosen Symbol erodieren. Dieser Prozeß bringe Deutschland in immer größere Gefahr für den Fall, dass uns irgendwann die Trümmer einer zerplatzenden EU um die Ohren fliegen.

Gruß

Marzeppa

… Gefahr für den Fall, dass uns irgendwann die Trümmer einer :zerplatzenden EU um die Ohren fliegen

Und davor würde uns eine Verfassung besser schützen als das GG???

Gruß
Cassius

Doch, das denk ich wohl!

Gruß

Marzeppa

‚totale Unterwerfung unter den Zionismus‘
Hallo Christian, hallo Michael,

Mein Wunsch für eine Verfassung des Deutschen Volkes währe
Ehrlichkeit und Orientierung an seinem volonté générale und
nicht die sich erst in der Auslegung der Verfassung äußernde
aber totale Unterwerfung unter den Zionismus, wobei diese
jedoch ein wichtiges Kriegsziel der Siegermächte war und ist
und deshalb wohl kaum mit einem Federstrich zu beseitigen sein
wird.

Hier wäre der richtige Zeitpunkt sich zu verabschieden. Niemand käme auf die Idee das Grundgesetz mit Zionismus in Verbindung zu bringen,… es sei denn in rechtsradikalen Verschwörungstheorien.

Gruß
Carrlos

Wer ist ‚niemand‘?

Niemand käme auf die Idee das Grundgesetz mit Zionismus in
Verbindung zu bringen,… es sei denn in rechtsradikalen
Verschwörungstheorien.

Sofern Du das Bestehen einer Verbindung zwischen „Grundgesetz“ und „Staatsräson“ siehst, hat Merkel genau das getan. Ist sie rechtsradikal und Verschwörungstheoretikerin?

Gruß

Marzeppa

Falsches Zitat!
Churchill hat das niemals gesagt, Bitte Quellen nennen!

-mkl-