Verkehrsregeln

Hi Rolf !

Anzeigen ist mitnichten nur was für
Querulanten. Wenn Du mal mit einem, mit
vier Personen besetzen Golf, von einem
Mercedes so geschnitten wirst (von rechts
hinten) daß Du die Karre beinahe in den
Sand setzen mußt und nen kleinen
Bremsplatten kriegst dann zeigst Du
denjenigen gern an.
Hatte übrigens auch Erfolg weil wir den
Deppen hinterher wieder überholt haben.
Er fuhr langsam weil er telefonierte.
Der Erfolg: 3 Monate Lappen wech und
16.000
(sechzehntausend) Märker Strafe!!! Das
hatte ich zwar nicht beabsichtigs aber
dadurch daß er noch versucht hatte zu
leugnen wurde es noch schlimmer. Außerdem
war er Wiederholungstäter.

Hast Du toll hingekriegt, echt.
Kannst Dir ja selber auf die Schulter klopfen. Ich werde das sicherlich nicht tun.

Nur als Vielfahrer merke ich oft genug,
daß man schnellere Verkehrsteilnehmer auf
der Autobahn absichtlich behindert.

Richtig, besonders der Zuckler der
Kilometerweise hinter dem Bus herdöst um
genau dann rauszuziehen (vorzugsweise
ohne Blinker) wenn von Hinten ein
schnelleres Fahrzeug kommt.
Geschwindigkeit unerheblich.

Den kannst Du von mir aus anzeigen.
Hast Du das jemals gemacht in einem derartigen Fall ?
Laß mich raten…

Aber vielleicht eine bessere Durchsetzung
desselben vermittels Polizeipraesenz. Und
damit meine ich nicht morgens um drei auf
der Autobahnbaustelle warten, dass einer
90 anstatt 60 faehrt, sondern tagsueber
auf freier Strecke ruhig mal den einen
oder anderen rauszuwinken!

Auchhabenwill!

Auf meiner täglichen „Hausstrecke“
(Memmingen-Kempten A7) verdienen die
Grünen einen Haufen Geld mit
Abstandskontrollen an Samstagen wenn die
Skifahrer in die Alpen trödeln. Hier
könnte man zusätzlich ruhig mal eine
Sreife schicken und die „Linken“
rausziehen.

Bringt nichts in die Kasse !
Daran hängt es doch.

Abstandvergehen = faul im standbeheizten Bus hocken und nasebohren, sowie ab und an auf den Bildschirm glotzen. Durchschnittlich DM 250.

Linksfahrer = Arsch ins Auto heben, Verfolgung aufnehmen und DM 40.

Klar, daß diese Penner niemals ein Ticket bekommen.

Gruß,

Mathias

P.S.: ich bitte darum, mir die teils drastische Ausdrucksweise nachzusehen.

Und nu’ ich auch noch…
Hallo Matthias!

(Der Mercedes…)

Hast Du toll hingekriegt, echt.
Kannst Dir ja selber auf die Schulter
klopfen. Ich werde das sicherlich nicht
tun.

Ich aber dafür. Solche Chaoten müßte man eigentlich aus dem Verkehr ziehen, bevor sie einen umbringen durch ihre unverantwortliche Fahrweise.

Richtig, besonders der Zuckler der
Kilometerweise hinter dem Bus herdöst um
genau dann rauszuziehen (vorzugsweise
ohne Blinker) wenn von Hinten ein
schnelleres Fahrzeug kommt.
Geschwindigkeit unerheblich.

Den kannst Du von mir aus anzeigen.
Hast Du das jemals gemacht in einem
derartigen Fall ?
Laß mich raten…

Na, hängt wohl von der individuellen Situation ab. Wer rauszieht, wenn links schon jemand fast auf seiner Höhe ist, handelt grob fahrlässig und muß entsprechend „diszipliniert“ werden.

Gruß, Kubi

Mathias,

Hast Du toll hingekriegt, echt.
Kannst Dir ja selber auf die Schulter
klopfen. Ich werde das sicherlich nicht
tun.

Bist Du der Meinung daß es sich bei dem beschriebenen Vorfall um ein Kavaliersdelikt handelt? Wenn ja dann sag mir bitte wann Du mit dem Auto unterwegs bist dann geh ich solang mit meiner Eisenbahn spielen. Wenns um Menschenleben geht versteh ich keinen Spaß und auch keinen Zynismus.

P.S.: ich bitte darum, mir die teils
drastische Ausdrucksweise nachzusehen.

s.o.

Rolf

Hallo,
kleiner Nachtrag meinerseits, in der Fahrschule habe ich, und dass ist noch nicht so lange her, gelernt, dass man auf der Autobahn bei Geschwindigkeiten unter 60-80 km/h und Kolonnenverkehrrechts vorbeifahren darf.
CU Michi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi !

Es gibt eine verbindliche Regelung,
welche besagt, daß man im Kolonnenverkehr
mit einer Geschwindigkeit bis zu 80 Km/h
und einer Geschwindigkeitsdifferenz von
bis zu 20 Km/h zur linken Spur rechts
überholen darf.

Gruß,

Mathias
und das,und nur das ist Richtig!

dieses betrifft auch die Autobahn!!
Gruß Albert

Auf Autobahnen ist rechtsüberholen
generell verboten. Anders ist es im Stau,
wenn die Fahrzeuge auf der rechten Spur
unwesentlich schneller rollen können als
auf der linken.
Das heisst, ich darf rechts mit
Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren,
wobei es dann eigentlich kein überholen,
sondern vorbeifahren ist und das ist ein
Unterschied. Nachzulesen in der StVO.
Schöne Grüsse
Roland

Hi Rolf !

Hast Du toll hingekriegt, echt.
Kannst Dir ja selber auf die Schulter
klopfen. Ich werde das sicherlich nicht
tun.

Bist Du der Meinung daß es sich bei dem
beschriebenen Vorfall um ein
Kavaliersdelikt handelt? Wenn ja dann sag
mir bitte wann Du mit dem Auto unterwegs
bist dann geh ich solang mit meiner
Eisenbahn spielen.

Fahr doch lieber mit der Eisenbahn… :smile:)

Wenns um Menschenleben
geht versteh ich keinen Spaß und auch
keinen Zynismus.

Es handelt sich hier um einen Fehler. Fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt natürlich.
Da nichts passiert ist, gibt es auch keinen Grund für eine Anzeige.
Der Mann hatte einen schlechten Tag. Was soll´s.
Auch die Tatsache, daß er „Wiederholungstäter“ war, ändert daran nichts, denn wer viel fährt, der macht auch ab und an mal Fahrmanöver, die für andere zwar recht spektakulär aussehen. Nur er hat sie üblicherweise im Griff.

Ich will Dir jetzt nichts unterstellen, aber was war vorher ?
Hast Du ihn vielleicht behindert ?

Natürlich ist das alles keine Begründung für rüpelhaftes verhalten. Allerdings hast Du bestimmt keine „Disziplinierung“ bei dem Mann erreicht, sondern nur noch mehr Wut auf Autobahnträumer.
Das einzige, was Du erreicht hast, ist Deine persönliche Befriedigung und vielleicht auch noch das Ruinieren einer Existenz.
Und deshalb sind Anzeigen der falsche Weg.

Gruß,

Mathias

Es handelt sich hier um einen Fehler.

Nein, um eine Gesetzesübertretung in vollem Bewußtsein.

Fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
natürlich.
Da nichts passiert ist, gibt es auch
keinen Grund für eine Anzeige.

Passiert ist nichts weil ich Glück hatte und rechtzeitig und richtig reagiert habe. Bei einem ungeübten oder müden Fahrer hätte es u.U. fünf Tote gegeben. DANN eine Anzeige zu machen ist sinnlos - dann bin ich nämlich schon übern Jordan.

Der Mann hatte einen schlechten Tag. Was
soll´s.

Hab ich auch manchmal, deswegen kann ich mich trotzdem sozial verhalten.

Auch die Tatsache, daß er
„Wiederholungstäter“ war, ändert daran
nichts, denn wer viel fährt, der macht
auch ab und an mal Fahrmanöver, die für
andere zwar recht spektakulär aussehen.
Nur er hat sie üblicherweise im Griff.
Ich will Dir jetzt nichts unterstellen,
aber was war vorher ?
Hast Du ihn vielleicht behindert ?

Wenn ich Ihn behindert hätte wäre dies vom Gericht festgestellt worden. Auch wurde von Ihm diesbezüglich kein Vorwurf gemacht und mir und meinen Mitfahrern sowie den Zeugen ist nichts bekannt. Sollte es trotzdem eine Behinderung meinerseits gewesen sein so verbuche dies doch bitte eher unter der Kategorie Fehler als den Überholvorgang von rechts mit anschließendem Ausbremsen bei 160 Km/h nachts bei Nässe.

Ist aber auch egal. Wer wiederholt Gesetze bricht und Menschen bewußt gefährdet gehört bestraft. Betonung liegt auf „bewußt“ und das war hier der Fall sonst wäre die Strafe auch nicht so drastisch ausgefallen. Ich will jetzt aber nicht den ganzen Fall in der Öffentlichkeit aufrollen.

Natürlich ist das alles keine Begründung
für rüpelhaftes verhalten. Allerdings
hast Du bestimmt keine „Disziplinierung“
bei dem Mann erreicht, sondern nur noch
mehr Wut auf Autobahnträumer.
Das einzige, was Du erreicht hast, ist
Deine persönliche Befriedigung und
vielleicht auch noch das Ruinieren einer
Existenz.
Und deshalb sind Anzeigen der falsche
Weg.

Was willst Du dann machen - eine Belobigung aussprechen oder ihn mit seinem Merc auf ein Fahrertraining schicken das vom Staat bezahlt wird? Psychologische Schulung, auch vom Staat bezahlt damit der arme Kerl bloß nicht bestraft wird? Darf ich Dir dann auch mal mit nem Baseballschläger eins über die Rübe ziehen und hinterher sagen ich hätte nen schlechten Tag gehabt weil ich Dir eigentlich nur klarmachen wollte daß Du in ner Fussgängerzone zu langsam vor mir herläufst?*nixversteh*

Das ist jetzt ein grundsätzlicher Standpunkt. Meine Frage ging ursprünglich dahin ob es !erlaubt! ist, rechts vorbeizufahren. Ist es nicht und damit werde ich es auch nicht tun.

Bye
Rolf

Hi Rolf !

Es handelt sich hier um einen Fehler.

Nein, um eine Gesetzesübertretung in
vollem Bewußtsein.

Fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
natürlich.
Da nichts passiert ist, gibt es auch
keinen Grund für eine Anzeige.

Passiert ist nichts weil ich Glück hatte
und rechtzeitig und richtig reagiert
habe. Bei einem ungeübten oder müden
Fahrer hätte es u.U. fünf Tote gegeben.
DANN eine Anzeige zu machen ist sinnlos -
dann bin ich nämlich schon übern Jordan.

Dann macht das der Staatsanwalt für Dich… :smile:)

Der Mann hatte einen schlechten Tag. Was
soll´s.

Hab ich auch manchmal, deswegen kann ich
mich trotzdem sozial verhalten.

Jeder macht mal Fehler. Wenn ich jeden anzeigen würde, der vor mir auf der Straße Mist baut, wäre die A99 mein allein.

Auch die Tatsache, daß er
„Wiederholungstäter“ war, ändert daran
nichts, denn wer viel fährt, der macht
auch ab und an mal Fahrmanöver, die für
andere zwar recht spektakulär aussehen.
Nur er hat sie üblicherweise im Griff.
Ich will Dir jetzt nichts unterstellen,
aber was war vorher ?
Hast Du ihn vielleicht behindert ?

Wenn ich Ihn behindert hätte wäre dies
vom Gericht festgestellt worden. Auch
wurde von Ihm diesbezüglich kein Vorwurf
gemacht und mir und meinen Mitfahrern
sowie den Zeugen ist nichts bekannt.
Sollte es trotzdem eine Behinderung
meinerseits gewesen sein so verbuche dies
doch bitte eher unter der Kategorie
Fehler als den Überholvorgang von rechts
mit anschließendem Ausbremsen bei 160
Km/h nachts bei Nässe.

Der typische Fall: ihr vier, er einer…

Ist aber auch egal. Wer wiederholt
Gesetze bricht und Menschen bewußt
gefährdet gehört bestraft. Betonung liegt
auf „bewußt“ und das war hier der Fall
sonst wäre die Strafe auch nicht so
drastisch ausgefallen. Ich will jetzt
aber nicht den ganzen Fall in der
Öffentlichkeit aufrollen.

Vielleicht hatte er lediglich Begegnungen mit mehreren Autos, die mehrere Insassen hatten, als seines.
Egal, denn eigentlich wundert mich auf deutschen Straßen gar nichts mehr.
Jeder legt die Verkehrsregeln so aus, wie er sich das denkt und alle anderen sind sowieso blöd.
Dieses „Ich habe Recht“ und „Jeder Richter wird mir bestätigen…“ ist schon ein heißes, deutsches Phänomen…

Natürlich ist das alles keine Begründung
für rüpelhaftes verhalten. Allerdings
hast Du bestimmt keine „Disziplinierung“
bei dem Mann erreicht, sondern nur noch
mehr Wut auf Autobahnträumer.
Das einzige, was Du erreicht hast, ist
Deine persönliche Befriedigung und
vielleicht auch noch das Ruinieren einer
Existenz.
Und deshalb sind Anzeigen der falsche
Weg.

Was willst Du dann machen - eine
Belobigung aussprechen oder ihn mit
seinem Merc auf ein Fahrertraining
schicken das vom Staat bezahlt wird?
Psychologische Schulung, auch vom Staat
bezahlt damit der arme Kerl bloß nicht
bestraft wird? Darf ich Dir dann auch mal
mit nem Baseballschläger eins über die
Rübe ziehen und hinterher sagen ich hätte
nen schlechten Tag gehabt weil ich Dir
eigentlich nur klarmachen wollte daß Du
in ner Fussgängerzone zu langsam vor mir
herläufst?*nixversteh*

Warum bist Du ihm nicht nachgefahren und hast ihm ein paar eingeschenkt ?
Das wirkt am meisten, vor allem mit mehr Zeugen, als er sie hat…

Das ist jetzt ein grundsätzlicher
Standpunkt. Meine Frage ging ursprünglich
dahin ob es !erlaubt! ist, rechts
vorbeizufahren. Ist es nicht und damit
werde ich es auch nicht tun.

O.K.
Lassen wir das. Wir sind uns, bis auf die Sache mit den Anzeigen, eigentlich gar nicht so fern in unserer Einstellung zum Autofahren, denke ich.

Gute Fahrt und bis demnächst,

Mathias

Lassen wir das. Wir sind uns, bis auf die
Sache mit den Anzeigen, eigentlich gar
nicht so fern in unserer Einstellung zum
Autofahren, denke ich.

Geschenkt :smile: War ne nette Diskussion g*

Gute Fahrt und bis demnächst,

Auchso

Rolf

Die vielen vielen Antworten habe ich nicht gelesen.
Vielleicht hat einer schon das folgende geschrieben.

Wenn auf den linken Spuren durch dichten Verkehrsfluß die Geschwindigkeit bis auf 60km/h gesunken ist, darfst du mit max. 20km/h höherer Geschwindigkeit rechts vorbeifahren.

Rechts überholen ist, wenn du rechts an einem soweit vorbei bist, das sich die Fahrzeuge nicht mehr überschneiden und du auf deiner Spur bleibst bzw wenn du rechts an einem Fahrzeug vorbeifährst und vor ihm wieder einscherst.

Winni

Danke, das wollte ich wissen
Aber war ne nette Diskussion