Geht zu Lasten des Vermieters.
Würde auch alles zu Lasten des Vermieters gehen.
Du enttäuschst mich. Ich hätte Dir zugetraut, das Urteil selber zu finden. 
Aber okay, weil Du es bist: in diesem Thread war die nicht-vorh. Wasseruhr der Vermieter-Wohnung auch schonmal Thema und dort habe ich den Link genannt.
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.
Gruß
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