Geht zu Lasten des Vermieters.
Würde auch alles zu Lasten des Vermieters gehen.
Du enttäuschst mich. Ich hätte Dir zugetraut, das Urteil selber zu finden. ![]()
Aber okay, weil Du es bist: in diesem Thread war die nicht-vorh. Wasseruhr der Vermieter-Wohnung auch schonmal Thema und dort habe ich den Link genannt.
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.
Gruß
.