es geht erst einmal darum, einen Anspruch (zu recht) geltend
zu machen. Was der Vermieter dann damit macht, ist nicht Sache
des Geschädigten.
Da hast Du recht, aber der Tip ist trotzdem sinnvoll. Der Vermieter bestreitet die Sache vielleicht gar nicht mehr, wenn er nicht selber zahlen muss. Und dann wäre dem virtuellen Geschädigten ja auch geholfen. Und nebenbei wird die Versicherung das ganze vermutlich auch noch rechtlich prüfen.
Gruß
loderunner
es geht erst einmal darum, einen Anspruch (zu recht) geltend
zu machen. Was der Vermieter dann damit macht, ist nicht Sache
des Geschädigten.
Da hast Du recht, aber der Tip ist trotzdem sinnvoll. Der
Vermieter bestreitet die Sache vielleicht gar nicht mehr, wenn
er nicht selber zahlen muss.
ach so, Du meinst er schlägt sich mit der Hand vor den Kopf, ruft „ach, wenn ich doch bloß an meine Haftpflichtversicherung gedacht hätte!“ und räumt die Verursachung des Schadens reuig ein.
ach so, Du meinst er schlägt sich mit der Hand vor den Kopf,
ruft „ach, wenn ich doch bloß an meine Haftpflichtversicherung
gedacht hätte!“ und räumt die Verursachung des Schadens reuig
ein.
Ganz genau. Habe ich selber schon erlebt, scheint also nicht soooo abwegig zu sein.
Gruß
loderunner