Dieses Leben schei… auf juristische Spitzfindigkeiten.
genau das sehe ich anders. Juristen leben von derartigen
‚Spitzfindigkeiten‘. Wenn Du hier derartiges einfach
ignorierst oder gar negierst, wird der Fragesteller (oder
andere, die den thread irgendwann ergoogeln) vielleicht auf
Rechte verzichten oder gar böse reinfallen.
Das gilt genauso für Deine Auffassung:
Um es mal kurz zusammenzufassen:
Ein Einschreiben/Rückschein das nicht abgeholt wird, gilt als nicht zugestellt:
http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=9071
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?4976…
http://www.carookee.de/forum/Zweitfamilien-Zweitfrau…
Wie überall gibt es aber auch hier Ausnahmen, von Dir genannt: die Zugangsvereitelung:
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/06/wie-sicher-ist-…
Ob im geschilderten Fall eine Zugangsvereitelung vorliegt, können wir nicht beurteilen, der Mieter wird beweisen müssen, das der VM zum einen mit einer Kündigung rechnen mußte, zum anderen das der Empfang verweigert wurde.
Ob ihm das anhand der dargelegten Fakten gelingt, entscheiden nicht wir, sondern der Richter, der den Fall auf den Tisch bekommt.
Und gerade wenn es ein VM darauf anlegt, könnte es durchaus sein, das so ein Prozess mit einem Vergleich endet. Schließlich könnte er Krank oder im Urlaub gewesen sein und die Vertretung, die seinen Briefkasten leert kann bezeugen, daß weder ein Einschreiben noch eine Benachrichtigung im Briefkasten lag, um ein Beispiel zu nennen.
Der Möglichkeiten gibt es viele und ich habe schon ein paar vermeintlich 100%ig sicher zu gewinnende Prozesse in einem Vergleich enden sehen.
Und dann gibt es ja noch das berühmte leere Blatt:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschr…
Um also eine empfangsbedürftige Willenserklärung rechtssicher zuzustellen gibt es zwei Möglichkeiten:
a. Einwurf/Übergabe mittels eines Zeugen, der sich vorher das Schreiben durchliest, mit zum Hausbriefkasten des Empfängers marschiert und auf einer Kopie des Schreibens vermerkt, das er bezeugen kann, daß das Original eingetütet und am Tag X um soundsoviel Uhr in den Briefkasten des Y geworfen wurde.
b. Zustellung mittels Gerichtsvollzieher
dafür gibt es gutefrage. Hier sollten Experten möglichst
vollständige Antworten geben.
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