danke.
vielen dank, hat uns sehr geholfen
danke…
danke
Deine persönlichen Sachen musst Du nicht fotografieren lassen.
Sieht zwar besser aus als eine leere Wohnung.- ist aber nicht
Dein Problem.
Solange muß sich der VM gedulden.
Gern geschehen, bitte schön…
Hallo,
darf er nicht, wenigstens nicht um Bilder ins Netz zu stellen
siehe auch http://www.focus.de/immobilien/mieten/recht-gekuendi…
Gruß Elfriede
Währe nett von Euch den Vermieter Bilder machen zu lassen, solang sich die Wohnung noch in einem möblierten Zustand befindet.
Aber ein Recht hat er dazu nicht.
Die Wohnung ist bis zum Ende des Mietverhältnis euer Besitz, über den ihr verfügen könnt.
Hallo.
Sie haben ein Recht auf Achtung ihrer Privatsphäre, daher ist dem Vermieter das Fotografieren ohne Erlaubnis in der von Ihnen noch gemieteten Wohnung prinzipiell nicht erlaubt. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn er z. B. Schäden dokumentieren möchte.
Der Vermieter kann daher nur Fotos von unkritschen Bereichen machen (z. B. Treppenhaus, Blick aus dem Fenster), darf aber nicht ihre Einrichtung oder sonstige persönliche Gegenstände fotografieren.
-glaube nicht, daß Vermieter Recht hat Ihr Mobiliar und Einrichtung zu fotografieren.
Ich hätte zwar kein Problem, aber müssen sie wissen.
Vielleicht bieten sie ihm an, Bad(ist ja Eigentum Vermieter) und ggf noch ein oder 2 Bilder zu machen.
Daß Vermieter durch Wohnung geht und vielleicht 20-30 Bilder macht, hätte ich auch nicht gern.