Verpflegungsmehraufwand jedes Jahr neu?

Hä? Wie denn das? Kein einziger unserer Vertriebler wäre noch bei uns, wenn das so wäre. Alle bekommen Jahr für Jahr zwölf Spesenabrechnungen überwiesen.

Versuch es doch mal damit:

Ersatz für den Verpflegungsmehraufwand darf für die Tätigkeit an ein und derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte für maximal drei Monate steuerfrei bezahlt werden.

Und bei einer Unterbrechung der Tätigkeit an dieser Tätigkeitsstätte für mindestens vier Wochen beginnt die Dreimonatsfrist neu zu laufen.

Wenn Du zwanzig Jahre lang im selben Einsatz bist und nie länger als drei Wochen nicht hinfährst, gibts nach drei Monaten keine Verpflegungspauschalen mehr. Alle zwanzig Jahre lang nicht.

Schöne Grüße

MM