Verrrechnug der Miete mit der Kaution

Hallo

wird die Wohnung ohne Übergabeprotokoll verlassen?
Das sollte nicht sein, denn wer Mängel finden will, findet auch welche.
Also nach Möglichkeit Übergabe mit Vermieter machen, alles schriftlich festhalten, auch wenn keine Mängel vorhanden sind, und am besten, noch einen Zeugen dabei haben.

Der Vermieter hat bis zu 6 Monaten Zeit die Kaution auszubezahlen, nur mal am Rande bemerkt.

Gruß

alles klar, also wenn ihr mir bestätigt, dass beim auszug keine mängel vorhand sind. dann kann er auch nicht später kommen und sagen ich hätte was kaputt gemacht oder?!

lg anja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

war aber nicht so …
der Mieter hat die Kaution mit den letzten 2 Mieten
„verrechnet“ (also die letzten 2 Mieten nicht bezahlt, weil er
dachte er bekommt die Kaution nicht zurück…)

Als der Mieter dann auszog, bekam er vom Anwalt des Vermieters
ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung der noch offenen 2
Mieten.
Mieter hat widersprochen und auf Verrechnung mit Kaution
verwiesen.

… dann kam Mahnbescheid vom Anwalt … dann Gericht.
Letztendlich musste der Mieter die Schulden von 2 Mieten (700
Euro) PLUS Anwalt uns sonstige Kosten zahlen = 1.100 oder
sogar mehr (ob da noch Kosten dazu kamen weiss ich nicht)

erste einige Woche NACH dem Gerichtsurteil kam die endgültige
Nebenkostenabrechnung und die Auszahlung der „Restkaution“
(abzüglich der Nebenkosten)

so wars
hat sich alles so ca 8 Monate lang hingezogen.

Ist ja der absolute Hammer. Das war ein Profi-Vermieter. Ja, da muss ich sagen, an einen solchen solte man als Mieter nicht geraten. Man kann zwar von hier schlecht beurteilen, ob es für den Mieter hätte besser ausgehehn können. Ich sehe da schon Ansatzpunkte einer vernünftigen Verteidigung bei Gericht, insbesondere zum nicht wesentlich eingetretenen Schaden des Vermieters. Aber das führt uns jetzt zu weit weg vom obigen Fall.

Danke erstmal Jasmin.
Jocki

Huhu!

Ist ja der absolute Hammer. Das war ein Profi-Vermieter. Ja,
da muss ich sagen, an einen solchen solte man als Mieter nicht
geraten.

Na herzlich willkommen in Deiner schönen heilen Schwarzweißwelt, in welcher Vermieter nur vermieten, um Mieter zu ärgern. Kannst Du Dir nicht vorstellen, dass ein Ausfall von 600 Euro für manche Menschen nur schwer zu verkraften ist und sie deshalb ihr gutes Herz für die ach so armen Mieter vorerst vergessen MÜSSEN?

Man kann zwar von hier schlecht beurteilen, ob es für
den Mieter hätte besser ausgehehn können.

Doch, das kann man sehr gut.

Fälliger Anspruch des Vermieters: 600 Euro.
Fälliger Anspruch des Mieters: 0 Euro
___________________________________________
Ergebnis der Aufrechnung: 600 Euro für den Vermieter.

Ich sehe da schon
Ansatzpunkte einer vernünftigen Verteidigung bei Gericht,

Ich nicht.

insbesondere zum nicht wesentlich eingetretenen Schaden des
Vermieters.

Na klar, weil die ja alle so furchtbar reich sind.

Na herzlich willkommen in Deiner schönen heilen
Schwarzweißwelt, in welcher Vermieter nur vermieten, um Mieter
zu ärgern. Kannst Du Dir nicht vorstellen, dass ein Ausfall
von 600 Euro für manche Menschen nur schwer zu verkraften ist
und sie deshalb ihr gutes Herz für die ach so armen Mieter
vorerst vergessen MÜSSEN?

Ein Ausfall von 600,- war nicht eingetreten. Der VM hatte die Kaution. Bis dahin herrschte Ausgeglichenheit. Eine erhebliche Mehrbelastung aus Verbrauch war nicht zu entnehmen, welches den VM in Bedrängnis hätte bringen können, zumal diese Kosten unterjährig verteilt sind. Ebenso war nicht davon auszugehen, dass der Mieter die Mietsache bei Auszug soweit beeinträchtigt hinterlässt, dass mit Aufwendungen für den VM zu rechnen gewesen wäre.

Fälliger Anspruch des Vermieters: 600 Euro.
Fälliger Anspruch des Mieters: 0 Euro
___________________________________________
Ergebnis der Aufrechnung: 600 Euro für den Vermieter.

Ist ne Milchmädchenrechnung. Zu bewerten bleibt der Zustand nach Trennung der Parteien aus dem Vertrag. Und da blieben 100,- zu Gunsten des VM stehen.

Hier bereits Klage zu erheben seitens des VM, kann nur unter zu Hilfenahme eines ReA-Neulings auf Auftragssuche entspringen. es ist unnötig. Auch dazu kann ein ReA seinem Mandanten raten.

Ich sehe da schon
Ansatzpunkte einer vernünftigen Verteidigung bei Gericht,

Ich nicht.

Bedauerlicherweise wars nicht unser Fall.

insbesondere zum nicht wesentlich eingetretenen Schaden des
Vermieters.

Na klar, weil die ja alle so furchtbar reich sind.

Ist im Bezug auf den Schaden kein Argument. Aber pauschal gesagt bleibt es so, dass die überwiegende Zahl der VM finaziell besser gestellt sind als die überwiegende Zahl der Mieter.

NEIN!!! Das macht nach wie vor 700 Euro für den Vermieter,
und basta! Eine Aufrechnung von Mietzahlungen gegen die
Kaution ist unzulässig, dazu gibt es Hunderte von
Gerichtsentscheidungen.

Es ist und bleibt rechtlich unzulässig. Soweit herrscht Einigkeit. Dennoch findet es statt und beeinträchtigt i.d.R. den VM nicht.

Es ist genauso unzulässig einen Mandanten in einen sinnlosen Prozess zu führen, dennoch findet es statt.

Ein Ausfall von 600,- war nicht eingetreten. Der VM hatte die
Kaution.

An dieser Stelle klinke ich mich aus der Diskussion aus. Glaub Du Dein Zeug, wenn Du damit glücklich wirst, dass die Rechtslage eine andere ist, dürfte hoffentlich klar geworden sein.

Hallo,

die Kaution kann nicht mit der Miete ohne Zustimmung des Vermieters aufgerechnet werden. Da dem Mieter erst nach dem Auszug die Kaution zusteht tritt automatisch bei einer unerlaubten Verrechnung der Kaution mit der Miete Zahlungsverzug auf. Daher kann der VM klagen. Die Kosten des Anwaltes trägt der säumige Mieter.

Gruss Günter

Sagen wir mal, dass jemand sich nicht gut mit seinem Vermieter
versteht und Angst hat seine Kaution beim Auszug nicht wieder
zu bekommen. Darf der Mieter dann ohne Einwilligung des
Vermieters die Kaution mit der noch zu zahlenden Miete
verrechnen.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

LG Anja

Hallo Anja,

sicher nicht absichtlich passiert, aber dennoch kann ich auf diese Frage nicht antworten, da sie FAQ:1129 widerspricht.

Gruß
Maja

Hallo Anja,

der Mieter wird ohne fachkundige Hilfe hier wahrscheinlich nicht an seine Kaution kommen.

Die Mängel die bei Einzug in der Wohnung festgestellt worden sind, hätten dem VM schriftlich mitgeteilt werden müssen, am besten unter Fristsetzung zur Behebung selbiger.

Fotos und Zeugen sind in einem solchen Szenario nie verkehrt.

Der Mieter sollte sich umgehend beim örtlichen Mieterschutzbund schlau machen.
Über Prozesskostenbeihilfe könnte man sich für den worst case auch informieren.

Gruß
Maja

keine SICHTBAREN Mängel
am besten schriftlich bestätigen lassen, und immer Zeugen mitnehmen bei der Wohnungsübergaben!

alles klar, also wenn ihr mir bestätigt, dass beim auszug
keine mängel vorhand sind. dann kann er auch nicht später
kommen und sagen ich hätte was kaputt gemacht oder?!

lg anja

…dass die
Rechtslage eine andere ist, dürfte hoffentlich klar geworden
sein.

ist auch klar, ist Theorie, praktisch geht’s auch anders

Hallo,

NEIN!!! Das macht nach wie vor 700 Euro für den Vermieter,
und basta! Eine Aufrechnung von Mietzahlungen gegen die
Kaution ist unzulässig, dazu gibt es Hunderte von
Gerichtsentscheidungen.

Es ist und bleibt rechtlich unzulässig. Soweit herrscht
Einigkeit.

Eben.

Dennoch findet es statt und beeinträchtigt i.d.R.
den VM nicht.

Das ist weder Deine Entscheidung noch die des Mieters, dem Du diesen gefährlichen und damit blödsinnigen Tip gegeben hast.

Es ist genauso unzulässig einen Mandanten in einen sinnlosen
Prozess zu führen, dennoch findet es statt.

Eben. Da versuchst das grade. Und willst es nicht mal einsehen. Dabei hätte Dir jeder Treffer bei google jederzeit die Sachlage geklärt.
Au weiah!
Gruß
loderunner

Hallo,

ist auch klar, ist Theorie, praktisch geht’s auch anders

Theorie ist das, was Du Dir hier zusammenträumst. Praxis ist das, was Du Dir tausendfach ergoogeln kannst. Und was Jasmin aus eigener Anschauung berichtet hat.
Aber offensiochtlich bist Du hier im Brett genauso beratungsresistent wie im Brett Arbeitsrecht. Ich hoffe nur, dass nicht mal irgendwann irgendwer auf Deine tollen Ratschläge reinfällt. Außerhalb des Forums gibt es ja vielleicht irgendwann mal niemanden, der Dir rechtzeitig widerspricht und Deine Aussagen richtigstellt. Und dann: gute Nacht!
Gruß
loderunner