Hallo!
Man kann sich aber nicht einzelne Posten herauspicken.
Man kann das Erbe nur ganz oder gar nicht annehmen,allenfalls die Haftung für Erbschulden auf die Höhe des Erbteils begrenzen.
MfG
duck313
Hallo!
Man kann sich aber nicht einzelne Posten herauspicken.
Man kann das Erbe nur ganz oder gar nicht annehmen,allenfalls die Haftung für Erbschulden auf die Höhe des Erbteils begrenzen.
MfG
duck313