Versicherung/Haftung

Hallo, wenn es die Badewanne selbst ist, evtl die Gebäudeversicherung, aber abhängig von deren Bedienung. Die Mieterin ist außen vor da die Badewanne ja dem Vermieter gehört. Zumindest so lange die Mieterin die Badewanne nicht absichtlich zerstört hat.

Gruss Mario

Hallo,
sowas ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung. So wie es sich anhört, geht es hier um ein Mehrfamilienhaus und damit wohl um eine Eigentümergemeinschaft. Diese braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die sich damit beschäftigt,
viele Grüße
Andreas