'Versteckter' Mangel beim Autokauf ?!?!

Deiner Argumentation folgend dürften dann ja auch Unfallschäden und alle anderen Tatsachen verschwiegen werden, so lange das Auto noch „fährt“ und somit der allgemeinen Beschaffenheit eines Autos entspricht.

Das sehe ich definitiv nicht so einfach.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich hatte einmal ein ähnliches Problem, dass sich nachträglich herausgestellt
hat, dass einer der Vorbesitzer das Fahrzeug gewerblich, im Rahmen eines
Kurierdienstes genutzt hat. Auch ich war der Meinung, dass hätte mir mitgeteilt
werden müssen.
Die Nachfrage beim ADAC ergab aber, dass die Klausel über die gewerbliche oder
nicht-gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs nicht bindend im Kaufvertrag stehen muss.
Beim ADAC-Kaufvertrag steht sie zwar drin, bei vielen anderen Kaufverträgen aber
nicht. Einen Rechtsanspruch kann man aber nur dann begründen, wenn im Kaufvertrag
die gewerbliche Nutzung durch einen Vorbesitzer explizit verneint wird und sich
dies später als unwahr herausstellt.

Deiner Argumentation folgend dürften dann ja auch
Unfallschäden und alle anderen Tatsachen verschwiegen werden,
so lange das Auto noch „fährt“ und somit der allgemeinen
Beschaffenheit eines Autos entspricht.

Nein, das folgt nicht aus meiner Definition. Sorry, du dichtest da jetzt irgendwas rein. Es geht in erster Linie um das, was VEREINBART ist, und Vereinbarungen geschehen größtenteils konkludent.

Und nur, weil du das irgendwie anders sehen willst, kann man auch auf § 434 II Nr. 2 BGB springen. Man kann nicht „irgendwas“ tun.

Levay

Hallo Levay,

IANAL.

Ich sehe das etwas anders, als meine Vorschreiber.

Leider ohne Begründung. Das wäre ja das eigentlich
Interessante. Eine Meinung haben, ist schön und gut, aber eine
Rechtsdiskussion lebt ja von der rechtlichen Würdigung eines
Sachverhalts.

IANAL.

M.W. muss ein vorheriger Einsatz als Mietwagen, Taxi oder
Behördenfahrzeug beim Verkauf angegeben werden.

Weil sonst was genau ist…? Sachmangel? Nichterfüllung? Oder
wie?

IANAL.

Ich empfehl aus diesem Grund den Gang zum Rechtsanwalt.
Falls ich den Eindruck erweckt haben sollte, eine rechtlich wasserdichte und 100% gültig anwendbare Empfehlung geschrieben haben zu wollen, bitte ich Entschuldigung…
Mein Bestreben war es, meine Erfahrungen zu nennen und dem Fragenden zu empfehlen, sich nicht mit den hier gegebenen Antworten zu begnügen, sondern einen RA zu Rate zu ziehen.
Was soll daran falsch sein?

Grüße,

Mathias

Hallo!

Hier muss ich dann doch einhaken.

Du reimst Dir zusammen, daß ein Mietwagen
überdurchschnittlichem Verschleiß unterliegt, was objektiv
gesehen nicht zwangsläufig der Fall ist.

„Nicht zwangsläufig“ ist korrekt. Aber „höchstwahrscheinlich“ eben auch…
Ich habe als Schüler bei Hertz als Fahrer und Putzer gearbeitet und darf versichern, dass Mietwagen einem überdurchschnittlichen Verschleiß durch wechselnde und häufig wenig sorgsame Fahrer unterliegen.
Eher würde ich noch ein altes Taxi kaufen, weil hier zumeist der Taxiunternehmer selbst noch ein Auge darauf hat, dass seine Arbeitsmittel ordentlich gepfelgt werden.
Bei großen Autovermietern ist diese Kontrolle nur schwer möglich, zumal für die Rücknahme und Pflege der Fahrzeuge fast nur Hilfskräfte eingesetzt werden, deren Commitment zu sorgsamer Arbeitsleistung naturgemäß eher niedrig ist.

Nun nehmen wir an,
ich wäre der der Ansicht, daß Personen, die älter als 25 und
älter als 50 sind, ein Fahrzeug ebenfalls schlechter
behandeln, als der Durchschnitt.

Dass man kein Auto von einem Halter unter Anfang 20 kauft, sollte in der Tat klar sein…

Außerdem bin ich der Ansicht,
daß die Benutzung durch Hundehalter, Schuhverkäufer und
Übergewichtige eine Wertminderung darstellt.

Erstere zweifellos, ein Gebrauchtwagen, in dem geraucht oder Tiere transüportiert worden sind, kann üblicherweise mit einem zweistelligen Prozentsatz an Preisabschlag kalkuliert werden.

Ansonsten gelten die persönlichen Präferenzen, ich würde z.B. auch kein Hausfrauenauto kaufen, denn Spureinstellung und Kupplung sind hier relativ sicher zu prüfen / tauschen.

Glaubst Du ernsthaft, daß jeder Verkäufer eine detaillierte
Beschreibung der Verhaltensweisen und Vorlieben aller
Vorbesitzer abliefern muß?

Das glaubt niemand.
Gewisse Einsatzarten (Taxi/Mietwagen u.a.) sind jedoch anzugeben, sowiet ich informiert bin. Hierzu wiederhole ich meine Empfehlung, einen anwaltlichen Rat einzuziehen.

Wenn man schon so spezielle
Vorstellungen hat, muß man schon von sich aus fragen.

Naja, ich denke nicht, dass es „speziell“ ist, einen durchschnittlich genutzten Gebrauchtwagen kaufen zu wollen.

Ich kaufe meine Autos nur von Firmen (GL-Fahrzeuge) oder von Privatpersonen zwischen 50 und 60 Jahre.
Die Autos, welche ich fahre, werden größtenteils von dieser Klientel genutzt, somit habe ich kein Problem bei der Suche.

Dasselbe würde ich jedem empfehlen. Bei modernen Turbodieseln kann ein Motorschaden durchaus mal 3-6 TEur kosten. Da lohnt es sich durchaus, die Historie eines Fahrzeuges genau zu prüfen.
Für den Verkäufer andererseits lohnt es sich, die Historie sauber zu dokumentieren, denn das allein kann schon 20% Mehrerlös beim Verkauf bedeuten.

Grüße,

Mathias

Kann ich nur bestätigen
Hallo!

„Nicht zwangsläufig“ ist korrekt. Aber „höchstwahrscheinlich“
eben auch…
Ich habe als Schüler bei Hertz als Fahrer und Putzer
gearbeitet und darf versichern, dass Mietwagen einem
überdurchschnittlichen Verschleiß durch wechselnde und häufig
wenig sorgsame Fahrer unterliegen.

Ich kann das nur bestätigen. Ich hab als Student mehrere Jahre nebenbei bei Budget (auch als Fahrer und Putzers so wie du) gearbeitet und weder die Mieter, noch die/wir:wink: Mitarbeiter der Firma gehen besonders sorgsam mit den Autos um. Ein ehemaliger Mietwagen ist sicher weniger Wert als ein normal benutzter Gebrauchtwagen.

Gruß
Tom