- die denunzierende Person ist die Zeugin, die kraft ihrer
Aussage (keine Anzeige, lediglich Telefonanruf) den Beweis
liefert. Wenn Sie lügt und die Beschuldigung gegen besseres
Wissen vorbringt, kann ggfs. durch eine Anzeige gegen sie
wegen Verleumdung ermittelt werden.
Nein, wegen falscher Verdächtigung. (StGB §164)
(Ich bleibe auch gegen
andere Meinung bei dem Begriff Denunziation,
Denunziation ist die Anzeige, die aus niederen Beweggründen erfolgt.
Also z.B. um sich selber einen Vorteil zu verschaffen.
- das Amt muß den Fahrer/ die Fahrerin ermitteln.
NEIN. Das Amt muss gar nichts, bei Ordnungswidrigkeiten steht es der Behörder frei, ob sie ermitteln möchte oder nicht. Siehe: Opportunitätsprinzip.
Bußgeldbescheide für ein Kennzeichen gibt es nicht! Ein
Bußgeldbescheid wird erst dann wirksam, wenn der Fahrer klar
feststeht. dazu darf das Amt dann einen nach dem anderen einer
ganzen Familie beschuldigen, um den Fahrer zu ermitteln!?!
Na, soll es doch. „Ihnen wird zur Last gelegt, als Fahrer …“.
Antwort: Wird der Verstoß zugegeben: [X] Nein.
- Ein Feldweg muß als solcher nicht durch ein Verbotsschild
gekennzeichnet sein und darf nicht befahren werden, es sei
denn man bekommt eine Ausnahmegenehmigung dafür. Das gilt auch
dann, wenn i. d. R. alle anderen Feldwege als solche
beschildert sind, nur dieser eine nicht, weil man in
Deutschland ja sämtliche einschlägigen Gesetze kennen muß vom
Bundes- über Ländergesetz bis zu den Gemeindesatzungen.
Genau, wer das Privileg nutzen möchte, eine umweltschädliche und gefährliche Maschine in der Öffentlichkeit zu nutzen, der muss sich über die Gesetzeslage informieren. Tut er das nicht, kann er sich nicht mit „Wusste ich nicht“ herausreden.
Wenn zunächst der Mann beschuldigt wurde, jedoch vorbringt,
daß er zur Tatzeit mit anderen zusammen an einem anderen Ort
gewesen ist und jetzt als Zeuge befragt wird, ob ein
Familienangehöriger mit dem Fahrzeug unterwegs war,
…dann könnte er sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen und GAR NICHTS mehr aussagen.
muß er als
zunächst Beschuldigter dann als Zeuge aussagen? Kann man
gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge sein?
Ja. Aber als Beschuldigter vernommen, muss er gar nichts aussagen.
Wenn dann die Beschuldigung entfallen ist, ist er Zeuge.
Und dann hat er ein weniger umfangreiches Zeugnisverweigerungsrecht.
Darf jedes Amt Bußgeldbescheide verhängen oder nur die Polizei
und das Ordnungsamt? Woher soll man wissen, ob ein Amt bzw.
der Mitarbeiter eines Amtes dazu überhaupt befugt ist?
Ordnungswidrigkeitengesetz, §35ff
Ich würde allerdings eher nicht bezweifeln, dass eine Behörde / ein Amt, das gerne ein Verwarnungsgeld von mir hätte, dazu auch berechtigt ist.
Ich wäre nur skeptisch, wenn die Zahlung nur über „ukash“, Western Union oder an eine Bank auf den Cayman Islands erfolgen sollte…