Hallo,
lies’ dir mal die FAQ /t/faq-zoll-und-import/4873917
Da ich nächste Woche nach Amerika fliege, wollte ich mir einen
ipod touch mitnehmen, da dieser dort güstiger ist.
Du darfst, wenn du keine Einfuhrgebühren zahlen willst, Waren bis zu einem Wert von insgesamt 430 EUR mitbringen. Wenn du also mit ipod und allen anderen Mitbringseln unter diesem Betrag bleibst musst du nichts zahlen. Du kannst dann nach deiner Rückkehr am Airport den grünen Ausgang nutzen.
Wichtig ist, dass du die Quittungen deiner Mitbringsel und Einkäufe dabei hast um ggf. nachweisen zu können, dass die mitgebrachten Waren nicht mehr als umgerechnet 430 EUR wert sind.
Es ist nicht verboten, Waren mitzubringen, die zusammen mehr als 430 EUR wert sind. Dann allerdings musst du bei der Einreise den roten Ausgang benutzen. Was über die Freigrenze hinausgeht muss dann verzollt werden und es fallen Einfuhrgebühren an.
Wichtig: Sobald du den einen oder anderen Ausgang betrittst gilt das als konkludente Zollerklärung! Du kannst also nicht „auf Versuch hin“ durch den grünen Ausgang gehen um im Falle einer Kontrolle zu argumentieren, du hättest es nicht anders gewusst. Du bist dann in jedem Fall dran wenn du die Reisefreigrenze überschreitest.
Bei Unsicherheit sollte man IMMER den roten Kanal nehmen, der Zoll schaut dann nach und lässt einen ggf. ohne Abgaben wieder gehen. Aber erstmal in grün gehen und sich dann blöd stellen läuft nicht… Im Normalfall zahlt man dann nicht nur die fälligen Einfuhrgebühren, sondern als Strafe nochmal den doppelten Betrag dazu. Bei höheren Beträgen wird obendrein ein Steuerstrafverfahren eröffnet weil man nicht nur den Zollbetrag, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen hat.
Ansonsten: Medikamente nur in einer kleinen reiseüblichen Menge mitführen und natürlich keine nicht einfuhrfähigen Waren: keine artgeschützten Tiere oder deren Produkte, Alkohol, Tabak und Kaffee nur innerhalb der maximal erlaubten Freigrenzen, keine verfassungsfeindlichen oder pornografischen Erzeugnisse.
Gute Reise! 
MecFleih