Verzollung und Mitnehmen eines ipod touch

Hallo :smile:
Da ich nächste Woche nach Amerika fliege, wollte ich mir einen ipod touch mitnehmen, da dieser dort güstiger ist. Allerdings kann man diesen ja nicht in den Koffer mitnehmen, sondern er muss verzollt werden ? Deshalb wollte ich euch fragen, wer sich mit den genaueren Bestimmungen auskennt und wie das abläuft ?
Vielen Dank im Vorraus

Hallo Looola,

wie wäre es mit der FAQ 1477?

Guten Kauf
Bernd

Hallo Bernd,

es wäre schön wenn dein Link anklickbar wäre, denn über die Suchfunktion findet man die genannte FAQ nur über Umwege:

FAQ:1477
(Der Doppelpunkt machts)

Und es wäre noch schöner, wenn die beiden Links in der FAQ, die zur Webseite des Zolls führen, auch funktionieren würden.
Der zweite und entscheidende Link zu den Reisefreigrenzen führt nämlich ins Nirvana.

Gruß,
Woody

Hallo Woodpecker,

da ist nicht mein Link, sondern ein vom MOD oder „wer-weiss-was“-Verantwortlichen eingerichteter Link und wird von diesen auch gepflegt. Vorwürfe also an diese Partei.
Ich bitte den Betreuer „reiserolf“ deswegen zu informieren.

Freundliche Grüße
Bernd

Hallo,

lies’ dir mal die FAQ /t/faq-zoll-und-import/4873917

Da ich nächste Woche nach Amerika fliege, wollte ich mir einen
ipod touch mitnehmen, da dieser dort güstiger ist.

Du darfst, wenn du keine Einfuhrgebühren zahlen willst, Waren bis zu einem Wert von insgesamt 430 EUR mitbringen. Wenn du also mit ipod und allen anderen Mitbringseln unter diesem Betrag bleibst musst du nichts zahlen. Du kannst dann nach deiner Rückkehr am Airport den grünen Ausgang nutzen.
Wichtig ist, dass du die Quittungen deiner Mitbringsel und Einkäufe dabei hast um ggf. nachweisen zu können, dass die mitgebrachten Waren nicht mehr als umgerechnet 430 EUR wert sind.

Es ist nicht verboten, Waren mitzubringen, die zusammen mehr als 430 EUR wert sind. Dann allerdings musst du bei der Einreise den roten Ausgang benutzen. Was über die Freigrenze hinausgeht muss dann verzollt werden und es fallen Einfuhrgebühren an.

Wichtig: Sobald du den einen oder anderen Ausgang betrittst gilt das als konkludente Zollerklärung! Du kannst also nicht „auf Versuch hin“ durch den grünen Ausgang gehen um im Falle einer Kontrolle zu argumentieren, du hättest es nicht anders gewusst. Du bist dann in jedem Fall dran wenn du die Reisefreigrenze überschreitest.
Bei Unsicherheit sollte man IMMER den roten Kanal nehmen, der Zoll schaut dann nach und lässt einen ggf. ohne Abgaben wieder gehen. Aber erstmal in grün gehen und sich dann blöd stellen läuft nicht… Im Normalfall zahlt man dann nicht nur die fälligen Einfuhrgebühren, sondern als Strafe nochmal den doppelten Betrag dazu. Bei höheren Beträgen wird obendrein ein Steuerstrafverfahren eröffnet weil man nicht nur den Zollbetrag, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen hat.

Ansonsten: Medikamente nur in einer kleinen reiseüblichen Menge mitführen und natürlich keine nicht einfuhrfähigen Waren: keine artgeschützten Tiere oder deren Produkte, Alkohol, Tabak und Kaffee nur innerhalb der maximal erlaubten Freigrenzen, keine verfassungsfeindlichen oder pornografischen Erzeugnisse.

Gute Reise! :smile:

MecFleih

ungültiger Link ist eliminiert.
bye
Rolf

Man kann es sich kompliziert gestalten, oder praktisch denken.Letzteres habe ich gemacht:
Ipod aus der Verpackung nehmen, umhängen und „das Gerät wurde natürlich zu Hause schon gekauft“.
Gefragt hat nie einer.Das habe ich sogar mit einem Laptop gemacht.
Willst Du es kompliziert, dann hältst Du Dich penibel an alle Vorschriften.
Gute Reise!
Zahira

Ipod aus der Verpackung nehmen, umhängen und „das Gerät wurde
natürlich zu Hause schon gekauft“.
Gefragt hat nie einer.Das habe ich sogar mit einem Laptop
gemacht.

Joh, und was machste wenn der Zöllner dich fragt, wieso du ein amerikanisches Netzteil hast oder dass diese Modellversion nur auf dem amerikanischen Markt vertrieben wurde?

Der Zoll ist nicht so blöd und du nicht so clever wie du denkst.

Gruß,

MecFleih