Verzwickte Fragen: Gesellschaftsrecht/Bilanz / Bet

Hallo,

der GF, die GmbH, die GmbH & Co.KG sind pleite.

Der einzige der Geld hat ist der Steuerberater. Der hat auch eine Haftpflichtversicherung die für seine Fehler (wenn sie nicht vorsätzlich sind) aufkommt.

Ich wollte über ein Adhäsionsverfahren an den Steuerberater ran.

Nehmen wir an:
Ich habe im Februar 2002 75.000 Euro einbezahlt, parallel oder danach hat der Steuerberater die Buchhaltung der KG begonnen und dann die Umbuchungen der GmbH-Konten auf die KG durchgeführt.
Musste er nicht annehmen, dass er die KG dabei schädigt und in Folge die Kommanditisten?

In Folge verlor ich 200.000 Euro, weil der GF noch andere Betrügereien machte. Auch andere Menschen verloren viel Geld, die habens dabei belassen.

Nun: Wie würdest Du vorgehen??

Danke

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Hallo,

Wenn es nichts gibt, warum plötzlich der betrieb in der KG
war…keinene kaufvertrag, keinen umwndlungsbeschluß, keine
schenkungsurkunde etc… dann haben die das Problem zu
bewisen, weiso ihre Buchungen richtig sind…ohne das, gibt es
keinen Rechtsgrund, warum die KG plötzlich das BV ausweisen
darf.

es gibt nichts!!!
Was ist BV?? BV ausweisen??

Dennoch argumentiert die Staatsanwaltschaft die KG hat die Aktiva übernommen, dann ist es richtig, dass sie auch die Passiva übernimmt.
Was sie unter Aktiva versteht hat sie nicht ausgeführt. Vermutlich 2 Stühle + 2 Tische + die Idee der Gesundheitskarte beim Geschäftsführer.
Die Staatsanwaltschaft hat bestätigt, dass es keinen Vertrag gibt!

Was kann ich tun, um der Staatsanwaltschaft klar zu machen, dass es so nicht richtig ist. Gibt es ein Urteil? Ein Gesetz?

Danke

Sorry, dass ich Euch so strapazier!
Bin noch unerfahren in Foren!

Ja, ich will etwas Geld zurück! Hab selbst nur noch wenig und muss deshalb genau abwägen. Jetzt rennt mir auch noch die Zeit weg.

Im Jahr 2004 hab ich den Steuerberater angerufen und gefragt wieso er diese Umbuchungen gemacht hat. Er sagt: das mit der KG war seine Idee. Das ist gut, dann können die Kommanditisten Verlust abschreiben!

Für die anderen Steuerberater die ich gefragt habe, ist es sehr ungewöhnlich was der KG Steuerberater gemacht hat.
Ich hab auch die Steuerberaterkammer gefragt, die gaben keine konkrete Antwort (unter Hinweis, auf vorrangige STeleln dürfen sie das nicht (oder so ähnlich).

Die vorgehenseweise ist so, dass es eine normale Angestellte gar nicht machen darf:

Es gab im Jahr 2001 keine KG Buchhaltung.
Dann im Jahr 2002 wurden Konten angelegt und die Umbuchungen erfolgten rückwirkend:

Mit Datum 31.12.2001 wurden die als laufender Aufwand auf den jeweiligen Konten der GmbH gebuchten Geschäftsvorfälle über das Konto 1370 Durchlaufende Posten umgebucht auf das Konto 1260 Forderungen gegen verbundene Unternehmen (= GmbH & Co. KG ).
Als spiegelbildliche Gegenbuchung bei der GmbH & Co. KG erfolgte mit Datum 31.12.2001 eine Buchung im Haben (Verbindlichkeit) auf dem Konto 2180 Verrechnungskonto Integralweb GmbH.

Die Bilanz der KG wies zum 31.12.2001 rund 60.000 Euro Minus aus.

Das alles kann ein normaler Angestellter gar nciht durchführen (gewöhnlich).


Mir hat man im Jahr 2004 geraten den Strafrechtlichen weg zu gehen, weil ich sonst an den Beweisen scheitern würde. Die Staatsanwaltschaft hätte andere Beweismöglichkeiten.
Inzwischen habe ich gemerkt wie die Leute Lügen etc. und hoffe auf richtige Vernehmungen, wo sie konkret befragt werden.


Der Anwalt meinte ich könne nicht selbst den Steuerberater verklagen, weil ich (als Kommanditist) nicht direkt geschädigt wurde.
Geschädigt wurde die KG.

Ein anderen Anwalt meinte, der Steuerberater hat mich ja nicht betrogen, den ich habe keine Bilanzen erhalten (stimmt, die Bilanzen wurden später erstellt).


Was tun?

Dank für Deine Tipps

grüße
BiggiMaria

Hallo,

Aber bei einem Vorgehen gegen den StB ist tatsächlich Eile
geboten…die Verjährung ist jetzt 3 Jahre nach Kenntnis von
der Schadensursache…

Danke

  1. ich hab die Buchhaltungskonten 2004 gekauft. Dann Verjährt
    die Angelegenheit zivilrechltich dieses Jahr - oder?

  2. In diesem Fall wird ziemlich gelogen etc.
    Deshalb ist wichtig, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt +
    Beweise sichert und Vernehmungen durchführt.
    Wie kann ich nun so vorgehen, dass sie tätig wird??

Ich nehme an, der GF hat absichtlich betrogen.
Vorteil: die Insolvenz der GmbH wurde verhindert + die GmbH
hatte kein Minus mehr am Konto.

Meine Auffassung wird bestätigt, dass es einen KG
Kommanditisten gab, der sich bei der KG-Gründung beteiligen
wollte, eine Satzung vorbereitete und auf die
Gründungsversammlung wartetet. Plötzlich wurde er vor
vollendete Tatsachen gestellt. Der war auch damals der
Schwiegervater des GF . Der Schwiegervater ist Fabrikbesitzer

  • Vollkaufmann und hat damals auch nichts bemerkt. Hat „nur“
    50.000 Euro verloren.

Dieser Kommanditist wurde nicht mal als Geschädigter von der
Staatsanwaltschaft vernommen. Ich brauche dringend seine
Zeugenaussage, aber er wird nicht vernommen.


Wenn die Kommanditisten nach § 164 HGB von der Mitwirkung in
der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, durfte dann der
alleinige Gründungskommanditist bestimmen, dass die Altlasten
übernommen werden?

Was ist mit dem Beirat?
Hätte der nicht sein einverständinis geben müssen?
Aus der Satzung geht das nicht hervor.
Da steht:
„Zu den nachfolgenden Handlungen u. Geschäften bedarf die
Geschäfsführung der vorherigen Zustimmung des Beirats:
Gewährungen von Sicherheiten, insbesondere Bürgschaften,
Schuldversprechen und ähnlichen Haftungen außerhalb des
gewöhnlichen Geschäftsverkehrs der Gesellschaft sowie
unabhängig von der Zugehörigkeit zum gewöhnlichen
Geschäftsverkehr ab einer Belastung der Gesellschaft von über
50.000 Euro“

Wie komme ich weiter bei der Staatsanwaltschaft, so dass
ermittelt wird. Ich glaube, nur auf diesem Wege komme ich an
den Steuerberater ran. Liegt seine Aussage vor, kann ich
entscheiden was ich dann tu.

Vielen Dank für Deine Geduld
(ich kann auch die Satzung zuschicken)

hallo,

als BV heißt Betriebsvermögen. Ich unterstelle jetzt mal, dass die GmbH überschuldet war, d. h. die GmbH hatte durch die Abgabe des Betriebs einen Vorteil.

Dann könnte die Übertragung veranlaßt allein durch den geschäftsführenden Gesellschafter (wohl die GmbH bzw. der Gf der GmbH) die übrigen Gesellschafter der Kommandisten geschädigt haben…die waren von der Geschäftsführung ausgeschlossen… jetzt müßte man mal prüfen, was der GF ohne Zustimmung Dritter alles machen durfte…hat er seine Kompetenzen (auch nur im Innenverhältnis) überschritten, könnte das eine Untreue sein.

Der StB müßte sich jetzt dazu Gedanken gemacht haben, wie denn plötzlich der Betrieb der GmbH in die KG gelangt ist…wie gesagt, dazu braucht es einen Rechtsgrund. Da kann man schon mal unterstellen, dass er da hätte nachfragewn müssen…vor allem hätte er nie einen Abschlu erstellen dürfen, in dem einfach so das Betriebsvermögen jetzt wo anders ausgewiesen wird. Insbesondere hätten ja die Verbindlichkeiten der GmbH nicht einfach so übergehen können. Und das hätte er wissen müssen.

Man könnte jetzt auch sagen, dass eigentlich KEIN StB so doof sein darf, so etwas zu übersehen…da kann man dann vielleicht doch mal Vorsatz vermuten, also Beihilfe zur Untreue.

Hatte der GF der GmbH Geld gegeben, dass er nun über die Kommanditeinlagen der KG wiederbekam, weil etwa die KG Verbindlichkeiten der GmbH mit dem Kapital zahlte?

Dann wären wir beim Betrug

Aber ich habe hier eine Rechnung mit vielen Unbekannten aufgemacht. ich befürchte man muß erstmal zivilrechtlich vorgehen, um die Verjährung zu vermeiden…mindestens Verhandlungen aufnehmen um die Verjährung zu unterbrechen…eigentlich aber doch klagen…das Kostenrisiko könnte man durch eine Teilklage verringern

Ich denke, dass bekommst Du ohne sachverständige Unterstützung nicht in den Griff…

Hallo!

Mal angenommen:

  1. Bei „Mal Angenommen“ und einem solchen ellenlangen Sachverhalt verlangst Du offenbar Rechtsberatung im Einzelfall, die hier nicht geboten werden kann.

  2. Ich habe keine Lust, diesen langen Text zu lesen

  3. Wenn es für Dich von Bedeutung ist, sollte es die RA-Gebühren wert sein .

Gruß,

Florian.

Hallo,

die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Alleinige Kommanditist der KG (eben der GF) einverstanden war mit der umbuchung.
(Theoretisch hat er mit sich eine Gesellschafterversammlung abgehalten und zugestimmt). Aber: dürfen Gesellschafter mit etwas einverstanden sein, dass die Gesellschaft so schädigt, dass sie in der Bilanz 60.000 Euro Minus hat?

Die Gesellschafterversammlung der GmbH hat die Gründung der KG beschlossen. Darüber gibt es kein Protokoll, nur eine Einladung zu dieser Versammlung (komischerweise auch am 16.11.2001).
Die Satzung bestimmt diese vorgehensweise. Zeugen wurden nicht befragt (alles Freunde vom GF). Einen habe ich angerufen, der sagte „meinen Freund nagle ich nicht an die Wand“.

Der Vorteil der GmbH liegt auf der Hand: sie ist Schulden los geworden.

Nochmal zurück:
Ca. 25.11.2001 hat ein späterer Kommanditist eine interne Beitrittsvereinbarung zu der später zu gründenden KG unterschrieben. (Ich habe leider keine Kopie). Er schrieb mir aber, er hätte eine Satzung ausgearbeitet und den GF gegeben und auf die Gründung gewartet.
Wie kann dann der GF am 03.01.2002 beim Notar erklären, dass die KG ab 16.11.01 gearbeitet hat. Am 25.11. gab es noch keine KG.
(Auch die Bank schreibt nach einem Treffen mit dem GF „von der zugründenden KG“.
Wieso hat der GF nicht beim Notar erklärt, dass die KG ab Mai 2001 gearbeitet hat?? Der einzige Anhaltspunkt: am 16.11. gab es in der GmbH einen Gesellschafterwechsel. Von da weg waren 3 Freunde Gesellschafter der KG.

Der Vorteil der Umbuchungen:

  • die GmbH war pleite und hätte mit der Bilanz eigentlich Insolvenzantrag stlelen müssen. Sie konnten Rechnungen nicht mehr zahlen. Rechnungen vom November 2001 wurden mit meinem KG Kapital im Februar 2002 bezahlt.
    Die GmbH hatte bereits im Mai 2001 6500 Euro fixe Kosten, aber keinen Umsatz etc…
    aus der GmbH hat der GF endlos viel GEld erhalten:
    mtl. Gehalt 5.200 Euro, Auto, Miete für Firmenräume etc.
    Mai 2001 – Dez. 2001(alles GmbH)
    Gehalt:30.035,65 €; KFZ 5004,00 €; Miete 1.428,00 €
    Sein geleastes Firmenfahrzeug hatte einen Neupreis von 70.000 Euro.
    so ging das Kapital dahin und der Schuldenberg türmte sich auf.

  • Vorteile GF als 2002 in der KG
    sein GEhalt, sein Auto…alles bekam er weiter
    er hatte eine Job, war Vorsitzender der Jungunternehmer der Partei y, war bekannt mit Bürgermeister etc.

Im Jahr 2002 erhielt er 28.100 Euro Gehaltsauszahltungen (obwohl die Firma arge Finanzprobleme hatte), 10.000 Euro Miete, 15.000 Euro für verauslagte Kosten und fuhr ein Leasinfahrzeug das einen Neupreis von 50.000 Euro hatte.

von seinen 75.000 Euro Kapitaleinlage hat er 35.000 Euro aus Gehalt umgewandelt. 40.000 Euro einbezahlt (die hatte er nicht, er hat sie von einem Freund geliehen).

Schau Dir nochmal die Gründung der KG an:
gehaftet hat die GmbH, obwohl sie lt. Bilanz nur 1000 Euro hatte.
das Haftungskapital das der GF als Kommanditist einbrachte, waren 20.000 Euro Forderungen an die GmbH.
Wer haftet in so einem Fall?
Ist da kein Betrug???

Weist Du, ich glaube immer noch es ist wichtig, dass die Staatsanwaltschaft den Steurberater vernimmt und Beweise erhebt.
Die kann ich dann zivilrechtlich auch verwerten.
Ich habe im 2004 gefragt, warum er das gemacht hat. Er sagte, dass war seine Idee, dann hätten die Kommanditisten abschreiben können…


zum Steuerberater:

Anhand der Buchhaltung ist ersichtlich, dass zunächst alle Geschäftsvorfälle bis Mitte Januar 2002 in der Buchhaltung der GmbH verbucht wurden. Die Rechnung für die Einrichtung der Buchhaltung der GmbH & Co. KG wurde erst im April 2002 gestellt, deshalb ist anzunehmen, dass die Umbuchungen im Laufe des 1. Quartals stattfanden.

D.h. für die GmbH & Co. KG wurden im Wirtschaftsjahr 2001 keine Geschäftsvorfälle gebucht. Buchungen erfolgten als Umbuchungen mit dem Datum 31.12.2001 (vermutlich bei Erstellung des Jahresabschlusses für 2001).

Die nachfolgenden Umbuchungen ergeben sich aus der Buchhaltung:

•Mit Datum 31.12.2001 wurden die als laufender Aufwand auf den jeweiligen Konten der GmbH gebuchten Geschäftsvorfälle über das Konto 1370 Durchlaufende Posten umgebucht auf das Konto 1260 Forderungen gegen verbundene Unternehmen (= GmbH & Co. KG ).

•Als spiegelbildliche Gegenbuchung bei der GmbH & Co. KG erfolgte mit Datum 31.12.2001 eine Buchung im Haben (Verbindlichkeit) auf dem Konto 2180 Verrechnungskonto Integralweb GmbH.

Auf § 7 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrags vom 16.11.2001 zur Kostenerstattung kann sich für vor diesem Datum angefallene Geschäftsvorfälle und den zu existierenden Kostenersatz nicht berufen werden, denn da hatte die GmbH noch keine Komplementärstellung inne.

In der Bilanz der KG ist kein Hinweis, dass Kosten der GmbH vor Gründung der KG übernommen wurden!


Mein Anwalt hat gesagt, ich kann den Steuerberater zivilrechlich nicht belangen, weil ich nicht der Auftraggeber und nicht die Geschädigte war.
Ein bekannter Anwalt hat mir gesagt, er sei nciht interessiert an dem Fall, ich hätte nichts gegen den Steurberater in der Hand. Er hätte mich ja nicht getäuscht, weil ich keine Dokumente, keine Bilanzen von ihm gesehen habe. Stimmt auch.
Aber er hat doch die KG geschädigt und sie war schon von Beginn in der Krise. Zählt dies nicht?

Dieses waren die Gründe für das Adhäsionsverfahren. Nur so - dachten wir - kann ich vom Steuerberater Schadensersatz erhalten.

Kann ich den zivilrechtlich vorgehen? Gibt es da eine Change oder scheitere ich da bei der Klage.
Hab ich den genug Beweise für eine zivilrechtliche Klage. Würde die Staatsanwaltschaft ermitteln, könnte mehr aufgedeckt werden.
An die Datev Journale komme ich nicht ran, es wäre gut die zu haben.

Wie ist das: Ich habe 200.000 Euro verloren, weil später noch viele andere Betrügereien (auch ähnlich verzwickt wie die Umbuchung) stattfanden.
Ich hätte mich nie an einer Gesellschaft beteiligt die Minuszahlen hatte.
Kann ich Schadensersatz vom STeurberater einklagen? Wenn ja in welcher geschätzten Höhe?

Weist Du: wenn ein realistischer Weg da ist, gehe ich den noch. Lieber esse ich nur Brot und spare mir die Anwaltsgebühren ab.


Wann tritt die zivilrechtliche Verjährung ein?
Laien-Kenntnis von den Umbuchungen (aber nicht von dem Umfang) hatte ich im Herbst 2004. Der Steuerberater hat mir die Datevkonten verkauft und da hab ich dann das alles rausgefunden.

Die Bilanz ist vom 20.03.2002. Damit ist die Sache für den Steurberater strafrechtlich verjährt.
Oder?

Kannst Du mir etwas in die Hand geben, damit ich gegen die Auffassung der Staatsanwaltschaft argumentieren kann?

Vielen Dank
schönen Abend
BiggiMaria

Hallo,

ich hab bereits Tausende von Euro bei verschiedenen Rechtsanwälten gelassen.

Auf das Forum bin in nun gestoßen, weil ich völlig verzweifelt bin und ich hoffe, jemand könnte mir einen Tipp Richtung Lösung geben.

Ich wünsche mir keine Rechtsberatung.
Nur bin ich ungeübt in den Foren und mein Fall sehr verstrickt.
Ich habe es nciht geschafft das Problem in ein paar Zeilen rüberzubringen.

Vielen Dank für Deinen Kommentar
BiggiMaria

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie den Steurberater belangen?
Hallo,

wollte einen SAchverständigen wegen dem STeuerberater beauftragen. Der mich hin, dass das Gutachten nicht unbedingt bei Gericht zugelassen wird.
Dann meinte er ich solle mich an die Steuerberaterkammer wenden.
Ich sandte alle Unterlagen (Bilanzen, Verträge…) an die Steuerberaterkammer + bat um ein Gutachten. Ich habe denen geschrieben, dass der Steurberater seine Berufspflichten nicht eingehalten hat.
Die schickten alles zurück, uns teilten mit sie dürften nciht tätig werden.
Zitat „Im hinblick auf die vorrangigkeit anderer Stellen“ dürften sie nicht tätig werden.

Bis es zu diesem Forum-Hilferuf hkam hab ich schon einen langen Weg hinter mir.

Aber: wie komme ich ans Ziel?

Grüße
BiggiMaria

Hallo,

Es gab in der KG keine Satzungsänderung.

wie auch immer: Es gab eine Satzung, in der lt. Zitat („Soweit die Komplementärin ausschließlich für die Gesellschaft tätig ist, werden ihr von dieser sämtliche Ausgaben und Aufwendungen für die Geschäftsführung erstattet, sobald sie entstehen……“) der entsprechende Passus steht, dem der Kommanditist zugestimmt hat - ob nun Änderung oder nicht ist egal.

Das ist also kein Widerspruch zum Ausschluß von 164 HGB.

Gruß,
Christian

Hallo,

Wenn es nichts gibt, warum plötzlich der betrieb in der KG
war…keinene kaufvertrag, keinen umwndlungsbeschluß, keine
schenkungsurkunde etc… dann haben die das Problem zu
bewisen, weiso ihre Buchungen richtig sind…ohne das, gibt es
keinen Rechtsgrund, warum die KG plötzlich das BV ausweisen
darf.

es gibt nichts!!!
Was ist BV?? BV ausweisen??

Dennoch argumentiert die Staatsanwaltschaft die KG hat die
Aktiva übernommen, dann ist es richtig, dass sie auch die
Passiva übernimmt.
Was sie unter Aktiva versteht hat sie nicht ausgeführt.
Vermutlich 2 Stühle + 2 Tische + die Idee der Gesundheitskarte
beim Geschäftsführer.
Die Staatsanwaltschaft hat bestätigt, dass es keinen Vertrag
gibt!

Was kann ich tun, um der Staatsanwaltschaft klar zu machen,
dass es so nicht richtig ist. Gibt es ein Urteil? Ein Gesetz?

Also…das jedenfalls steht dann fest:

Der Schuldner kann nicht seine Schulden auf jemand anderes übertragen!Die Schulden der GmbH wären nur dann wirksam in die KG gelangt, wenn es eine Umwandlung oder eine Einbringung gegeben hätte. Auch bei einem Verkauf des Betriebs wären die Schulden nur mit Zustimmung der Gläubiger auf die KG übergegangen!

Wenn dies nicht so war, hat die KG ohne Rechtsgrund auf Verbindlichkeiten gezahlt. Wer Zahlungen angeordnet hat, haftet ggf. den anderen Gesellschaftern auf Schadensersatz.

Wenn der StB eine Abschluß für die KG baut, der die Verbindlichkeiten ausweist bzw. keien Rückforderungsansprüche enthält, ist die Bilanz falsch. Wenn durch die Bilanz jemand abgehalten wurde, auf die Rückzahlung zu bestehen, ist der StB ggf. schadensersatzpflichtig…

So würde ich argumentieren…

Im übrigen…wenn eine Gesellschaft zwar liquidiert wurde, ihr aber noch Vermögensgegenstände zustehen, existiert sie weiter…das HR ist ggf. zu berichtigen…das durchzusetzen ist wohl nicht einfach…das ist aber hier in D die eindeutige Rechtslage…

Danke

Hallo,
Danke Dir für Deine Mühe!

…zur Übertragung der Schulden

Kannst Du mir sagen, wo das steht??? Wo finde ich eine Gesetzesvorschrift oder ein Urteil??? Wo steht das, dass man Schulden nur durch Umwandlung oder Einbringung wirksam übertragen kann?
Ich brauche eine zitierfähige Fundstelle! (oder nenn mir eine Datenbank, dann suche ich selbst).
Genau das brauche ich!

Der GF hat die Zahlungen selbst durchgeführt. DAs Konto war Anfang 2002 noch das Konto der GmbH. Jeden Posten hat der Steuerberater jindividuell auf die KG umgebucht. Nur KFZ + GF-Gehalt wurden auf die GmbH gebucht (diese Kosten musste die KG der GmbH erstatten).

Die Staatsanwaltschaft argumentiert ja, dass der GF als Alleiniger Kommanditist zugestimmt hat.
Mit welchem Argument kann ich das entkräften?
Kann ein Kommanditist zustimmen, dass die KG geschädigt wird?

…zur Haftungsfrage:
der GF ist pleite, die GmbH auch.
was ist mit den Gesellschaftern der GmbH? Die wussten nichts von den buchhaltungsvorgängen (vielleicht ahnten sie was, sie hatten ja auch Bilanzen).
Ich glaube: es bleibt nur der Steuerberater.

…zu dem Steuerberater:
Kannst Du mir näher erklären was Rückforderungsansprüche sind
Sag mir doch eine zitierfähige Fundstelle?

Fakt ist auch, dass in der Bilanz nicht vermerkt ist, dass Kosten die vor der KG Gründung entstanden sind, übernommen wurden.
Hätte der Steuerberater nicht da auch einen Vermerk machen müssen?

Vielen Dank
BiggiMaria

Also…das jedenfalls steht dann fest:

Der Schuldner kann nicht seine Schulden auf jemand anderes
übertragen!Die Schulden der GmbH wären nur dann wirksam in die
KG gelangt, wenn es eine Umwandlung oder eine Einbringung
gegeben hätte. Auch bei einem Verkauf des Betriebs wären die
Schulden nur mit Zustimmung der Gläubiger auf die KG
übergegangen!

Wenn dies nicht so war, hat die KG ohne Rechtsgrund auf
Verbindlichkeiten gezahlt. Wer Zahlungen angeordnet hat,
haftet ggf. den anderen Gesellschaftern auf Schadensersatz.

Wenn der StB eine Abschluß für die KG baut, der die
Verbindlichkeiten ausweist bzw. keien Rückforderungsansprüche
enthält, ist die Bilanz falsch. Wenn durch die Bilanz jemand
abgehalten wurde, auf die Rückzahlung zu bestehen, ist der StB
ggf. schadensersatzpflichtig…

So würde ich argumentieren…

Im übrigen…wenn eine Gesellschaft zwar liquidiert wurde, ihr
aber noch Vermögensgegenstände zustehen, existiert sie
weiter…das HR ist ggf. zu berichtigen…das durchzusetzen ist
wohl nicht einfach…das ist aber hier in D die eindeutige
Rechtslage…

Danke

HGB § 164 Ausschluss Kommanditisten v. Geschäftsf
Hallo,

der GF der GmbH & Co. KG übernimmt 60.000 Euro Verbindlichkeiten von der Komlementärin (GmbH) aus der Zeit vor der KG gründung.
Die Kommanditisten der ks sind lt. 164 § HGB ausgeschlossen.
Der GF ist alleiniger Kommanditist und einverstanden mit der Übernahme der Verbindlichkeiten in die KG.

Die Geschäftsführung hat die Komplementärin.

Lt. GF-Dienstvertrag (den er mit der GmbH) hat ist er an die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gebunden.
Er braucht die Erlaubnis zu:

  • Gründung von Gesellschaften oder Unternehmen, Erwerb u. Veräußerung
  • Veräußerung des Gesellschaftsvermögens als Ganzes oder zu einem wesentlich Teil.

Fragen:
1.)Darf der Geschäftsführer dann 60.000 minus aus der GmbH auf die KG buchen? Auch Verbindlichkeiten sind doch Gesellschaftsvermögen - oder?
2.) Wenn nein, können doch die Kommanditisten der KG gar nicht mit dieser Handlung einverstanden sein

Danke
BiggiMaria