Hallo,
die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Alleinige Kommanditist der KG (eben der GF) einverstanden war mit der umbuchung.
(Theoretisch hat er mit sich eine Gesellschafterversammlung abgehalten und zugestimmt). Aber: dürfen Gesellschafter mit etwas einverstanden sein, dass die Gesellschaft so schädigt, dass sie in der Bilanz 60.000 Euro Minus hat?
Die Gesellschafterversammlung der GmbH hat die Gründung der KG beschlossen. Darüber gibt es kein Protokoll, nur eine Einladung zu dieser Versammlung (komischerweise auch am 16.11.2001).
Die Satzung bestimmt diese vorgehensweise. Zeugen wurden nicht befragt (alles Freunde vom GF). Einen habe ich angerufen, der sagte „meinen Freund nagle ich nicht an die Wand“.
Der Vorteil der GmbH liegt auf der Hand: sie ist Schulden los geworden.
Nochmal zurück:
Ca. 25.11.2001 hat ein späterer Kommanditist eine interne Beitrittsvereinbarung zu der später zu gründenden KG unterschrieben. (Ich habe leider keine Kopie). Er schrieb mir aber, er hätte eine Satzung ausgearbeitet und den GF gegeben und auf die Gründung gewartet.
Wie kann dann der GF am 03.01.2002 beim Notar erklären, dass die KG ab 16.11.01 gearbeitet hat. Am 25.11. gab es noch keine KG.
(Auch die Bank schreibt nach einem Treffen mit dem GF „von der zugründenden KG“.
Wieso hat der GF nicht beim Notar erklärt, dass die KG ab Mai 2001 gearbeitet hat?? Der einzige Anhaltspunkt: am 16.11. gab es in der GmbH einen Gesellschafterwechsel. Von da weg waren 3 Freunde Gesellschafter der KG.
Der Vorteil der Umbuchungen:
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die GmbH war pleite und hätte mit der Bilanz eigentlich Insolvenzantrag stlelen müssen. Sie konnten Rechnungen nicht mehr zahlen. Rechnungen vom November 2001 wurden mit meinem KG Kapital im Februar 2002 bezahlt.
Die GmbH hatte bereits im Mai 2001 6500 Euro fixe Kosten, aber keinen Umsatz etc…
aus der GmbH hat der GF endlos viel GEld erhalten:
mtl. Gehalt 5.200 Euro, Auto, Miete für Firmenräume etc.
Mai 2001 – Dez. 2001(alles GmbH)
Gehalt:30.035,65 €; KFZ 5004,00 €; Miete 1.428,00 €
Sein geleastes Firmenfahrzeug hatte einen Neupreis von 70.000 Euro.
so ging das Kapital dahin und der Schuldenberg türmte sich auf.
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Vorteile GF als 2002 in der KG
sein GEhalt, sein Auto…alles bekam er weiter
er hatte eine Job, war Vorsitzender der Jungunternehmer der Partei y, war bekannt mit Bürgermeister etc.
Im Jahr 2002 erhielt er 28.100 Euro Gehaltsauszahltungen (obwohl die Firma arge Finanzprobleme hatte), 10.000 Euro Miete, 15.000 Euro für verauslagte Kosten und fuhr ein Leasinfahrzeug das einen Neupreis von 50.000 Euro hatte.
von seinen 75.000 Euro Kapitaleinlage hat er 35.000 Euro aus Gehalt umgewandelt. 40.000 Euro einbezahlt (die hatte er nicht, er hat sie von einem Freund geliehen).
Schau Dir nochmal die Gründung der KG an:
gehaftet hat die GmbH, obwohl sie lt. Bilanz nur 1000 Euro hatte.
das Haftungskapital das der GF als Kommanditist einbrachte, waren 20.000 Euro Forderungen an die GmbH.
Wer haftet in so einem Fall?
Ist da kein Betrug???
Weist Du, ich glaube immer noch es ist wichtig, dass die Staatsanwaltschaft den Steurberater vernimmt und Beweise erhebt.
Die kann ich dann zivilrechtlich auch verwerten.
Ich habe im 2004 gefragt, warum er das gemacht hat. Er sagte, dass war seine Idee, dann hätten die Kommanditisten abschreiben können…
zum Steuerberater:
Anhand der Buchhaltung ist ersichtlich, dass zunächst alle Geschäftsvorfälle bis Mitte Januar 2002 in der Buchhaltung der GmbH verbucht wurden. Die Rechnung für die Einrichtung der Buchhaltung der GmbH & Co. KG wurde erst im April 2002 gestellt, deshalb ist anzunehmen, dass die Umbuchungen im Laufe des 1. Quartals stattfanden.
D.h. für die GmbH & Co. KG wurden im Wirtschaftsjahr 2001 keine Geschäftsvorfälle gebucht. Buchungen erfolgten als Umbuchungen mit dem Datum 31.12.2001 (vermutlich bei Erstellung des Jahresabschlusses für 2001).
Die nachfolgenden Umbuchungen ergeben sich aus der Buchhaltung:
•Mit Datum 31.12.2001 wurden die als laufender Aufwand auf den jeweiligen Konten der GmbH gebuchten Geschäftsvorfälle über das Konto 1370 Durchlaufende Posten umgebucht auf das Konto 1260 Forderungen gegen verbundene Unternehmen (= GmbH & Co. KG ).
•Als spiegelbildliche Gegenbuchung bei der GmbH & Co. KG erfolgte mit Datum 31.12.2001 eine Buchung im Haben (Verbindlichkeit) auf dem Konto 2180 Verrechnungskonto Integralweb GmbH.
Auf § 7 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrags vom 16.11.2001 zur Kostenerstattung kann sich für vor diesem Datum angefallene Geschäftsvorfälle und den zu existierenden Kostenersatz nicht berufen werden, denn da hatte die GmbH noch keine Komplementärstellung inne.
In der Bilanz der KG ist kein Hinweis, dass Kosten der GmbH vor Gründung der KG übernommen wurden!
Mein Anwalt hat gesagt, ich kann den Steuerberater zivilrechlich nicht belangen, weil ich nicht der Auftraggeber und nicht die Geschädigte war.
Ein bekannter Anwalt hat mir gesagt, er sei nciht interessiert an dem Fall, ich hätte nichts gegen den Steurberater in der Hand. Er hätte mich ja nicht getäuscht, weil ich keine Dokumente, keine Bilanzen von ihm gesehen habe. Stimmt auch.
Aber er hat doch die KG geschädigt und sie war schon von Beginn in der Krise. Zählt dies nicht?
Dieses waren die Gründe für das Adhäsionsverfahren. Nur so - dachten wir - kann ich vom Steuerberater Schadensersatz erhalten.
Kann ich den zivilrechtlich vorgehen? Gibt es da eine Change oder scheitere ich da bei der Klage.
Hab ich den genug Beweise für eine zivilrechtliche Klage. Würde die Staatsanwaltschaft ermitteln, könnte mehr aufgedeckt werden.
An die Datev Journale komme ich nicht ran, es wäre gut die zu haben.
Wie ist das: Ich habe 200.000 Euro verloren, weil später noch viele andere Betrügereien (auch ähnlich verzwickt wie die Umbuchung) stattfanden.
Ich hätte mich nie an einer Gesellschaft beteiligt die Minuszahlen hatte.
Kann ich Schadensersatz vom STeurberater einklagen? Wenn ja in welcher geschätzten Höhe?
Weist Du: wenn ein realistischer Weg da ist, gehe ich den noch. Lieber esse ich nur Brot und spare mir die Anwaltsgebühren ab.
Wann tritt die zivilrechtliche Verjährung ein?
Laien-Kenntnis von den Umbuchungen (aber nicht von dem Umfang) hatte ich im Herbst 2004. Der Steuerberater hat mir die Datevkonten verkauft und da hab ich dann das alles rausgefunden.
Die Bilanz ist vom 20.03.2002. Damit ist die Sache für den Steurberater strafrechtlich verjährt.
Oder?
Kannst Du mir etwas in die Hand geben, damit ich gegen die Auffassung der Staatsanwaltschaft argumentieren kann?
Vielen Dank
schönen Abend
BiggiMaria