Jetzt hab ich auch mal n paar Fragen…
Mein Wissen im Strafprozessrecht beschränkt sich hauptsächlich auf polizeiliche Befugnisse, hier insbesondere im 1. Angriff. Deshalb ein paar Fragen zu Verfahren, die mich interessieren:
- Strafanzeige. Die Einleitung eines Strafverfahrens
wird kaum hilfreich sein, weil es in erster Linie auf die
Verfolgung und Bestrafung des „Täters“ gerichtet ist und
allenfalls am Rande zur Rückgabe der Beute führt.
Ist es nicht so, daß eine
- Durchsuchung nach der CD im Rahmen der Ermittlungen, sowie
- eine spätere Herausgabe an die Verletzte erfolgen müßte???
somit wäre das Ziel erreicht…
Außerdem
würde die Staatsanwaltschaft in Ihrem Fall ein Verfahren mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - jedenfalls wegen
geringer Schuld - sehr bald einstellen.
- Was bedeutet geringe Schuld genau.
- Weiterhin zu AD, PD, OD…
Kann die STA bei Diebstahl/Unterschlagung geringwertiger Sachen das öffentliche Interesse ablehnen, obwohl ein Strafantrag vorliegt - eine Verfolgung in der Privatklage wäre ja hier nicht möglich?
Abgesehen davon stünde eine Strafanzeige rechtlich gesehen auf
dünnen Beinen, weil einiges dafür spricht, daß das Verhalten
Ihres Freundes weder als Diebstahl noch als Unterschlagung
strafbar ist. Es ist nämlich durchaus denkbar, daß Ihr Freund
die CD lediglich Ihnen vorenthalten will, darüber hinaus aber
an ihr keinerlei Interesse hat.
Was spricht gegen die Zueignug, wenn der Täter auf wiederholte Nachfrage nach der Sache reagiert wie oben beschrieben:
„obwohl ich ihn deswegen schon öfter angerufen usw.habe.
Er weigert sich aber sie mir auszuhändigen bzw.
sagt dass ich sie never ever wieder bekommen werde!“
Hierin liegt doch die Eindeutige Aussage, er werde Ihr die CD für immer entziehen. Dies entspricht doch letztlich der Einverleibung in das eigene Vermögen?
Spätestens mit Verjährung Ihrer Ansprüche, falls das hier möglich ist?
Strafrechtliche Schritte - in einem entsprechenden Schreiben
wohlformuliert angekündigt - taugen hier daher wohl nur als
Druckmittel in der außergerichtlichen Auseinandersetzung mit
Ihrem Ex.
Das kommt noch dazu…
Vielen Dank im Voraus für die Nachhilfe,
L.

