Die Hürden sind hoch:
Erst müssen ein kompletter Gesetzentwurf samt Begründung zusammen mit 25 000 Unterstützungsunterschriften eingereicht werden.
Danach Prüfung durch das Innenministerium, bei Ablehnung MUSS der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung fällen.
Sammeln der Unterschriften, wenn 10 % der Bayerischen Staatsbürger das Begehren unterstützt, Muss der Landtag darüber beraten und abstimmen.
(bzw er kann die Rechtsgültigeit bezweifeln --> Verfassungsgericht)
Stimmt der Landtag zu, wird das Ding Gesetz
Stimmt er nicht zu, kommt es zum Volksentscheid.
Ich finde es schon leicht amüsant, wie Du bestimmst, was wichtig und was unwichtig ist.
Mike
- Ich würde vorschlagen, den nunmehr verabschiedeten
Gesetzestext noch einmal zu studieren.
Es gibt keine Ausnahmeregelungen mehr, nirgends im Gastgewerbe
darf mehr geraucht werden.
http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/fileadmin/us…
Artikel 2/8
http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__1.html
Art. 6 (1) gelesen? Was meinst du, wofür der da so rumsteht?
- Du hast meinen Punkt 2 wenig elegant umgangen: Die
Beteiligung lag absolut im Rahmen des bei Volksentscheiden
Üblichen. Somit kommt der Punkt der Nichtrepräsentativität gar
nicht zum tragen.
Über Inhalte und Bedeutung von Gesetzen und deren direkten Entscheid durch das Volk habe ich anderweitig geantwortet. OK, meine persönliche Auffassung. Aber ich brauche keinen Volksentscheid zu „unbedeutenden“ Dingen, wenn ich dafür grundsätzlich die gewählten Interessenvertreter habe.
Grüße
Tommy
Die Hürden sind hoch.
Ich finde es schon leicht amüsant, wie Du bestimmst, was
wichtig und was unwichtig ist.
Nun, 25000 Unterstützungsunterschriften entsprechen etwa 0,26% der Wahlberechtigten Bayerns, oder 0,2% der Bevölkerung. Die setzen dann ein Rad in Gang. Das ist keine Hürde, nicht einmal eine Bordsteinkante für einen krabbelnden Säugling.
Sammeln der Unterschriften, wenn 10 % der Bayerischen
Staatsbürger das Begehren unterstützt
ok, 10% sind schon einige. Da steckt dann wohl schon ein Interesse einiger Bürger dahinter (der zustimmend Interessierten).
Wichtig wäre, wie der geringe Rest der wenig informierten 90% Bevölkerung abstimmen würde.
Grüße
Tommy
- Ich würde vorschlagen, den nunmehr verabschiedeten
Gesetzestext noch einmal zu studieren.
Es gibt keine Ausnahmeregelungen mehr, nirgends im Gastgewerbe
darf mehr geraucht werden.
http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/fileadmin/us…
Artikel 2/8
http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__1.html
Art. 6 (1) gelesen? Was meinst du, wofür der da so rumsteht?
Bei Rauchern scheinen sich Leseprobleme massiv zu häufen, den Fehler habe ich schon in diversen Foren entdeckt. Auf Art. 6 (1) folgt unmittelbar folgendes:
„2 Satz 1 gilt nicht für Einrichtungen nach Art. 2
Nr. 2 - mit Ausnahme von Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchttherapie sowie der Erziehungsund
Eingliederungshilfe für Jugendliche und junge Volljährige - sowie nicht für Einrichtungen nach Art. 2 Nrn. 6
bis 8 .“
Einrichtungen, für die ein Raucherbereich explizit ausgeschlossen ist, sind 6. Kultur- und Freizeiteinrichtungen, 7. Sportstätten und 8. Gaststätten…
Dann gäbe es in Deutschland keine einzige gültige Wahl mehr…
Du wirst Albern
Mike
Lustig…
Sich darüber beschweren, dass das Hoi Polloi keine Ahnung hat, worüber abgestimmt wird, aber selber auch nix blicken…
Hauptsache mal beschwert.
Amüsant!
Mike
Sich darüber beschweren, dass das Hoi Polloi keine Ahnung hat,
worüber abgestimmt wird, aber selber auch nix blicken…
Zumindest habe ich kein Problem meinen Irrtum hier öffentlich einzugestehen.
Amüsant!
Ja, scheint so.
Grüße
Tommy
PS: Ich bin, wenn ich meinen Maileingang lese, nicht der/die Einzige, welche/r diesem Irrtum unterlegen war.
Wichtig wäre, wie der geringe Rest der wenig informierten 90%
Bevölkerung abstimmen würde.
Etwa 40 Prozent dagegebn, 60 Prozent dafür - und der Rest hat sich für die legitime dritte Alternative entschieden, nälich „Ist mir egal“.
Gruß,
Max
Hallo,
daß die Hürden durchaus hoch sind, zeigt ja schon, daß es jetzt nicht so oft bis zu einem Volksentscheid kommt.
Die von dir als wichtig erachteten Sachen mögen jemand anderen nicht interessieren. Die meisten wirklich wichtigen Gesetze (womit ich nicht gesagt haben will, daß die Gesundheit nicht wichtig ist) sind nicht für einen Volksentscheid zulässig, weil sie in den Haushalt eingreifen würden.
Cu Rene
Hallo
ok, 10% sind schon einige. Da steckt dann wohl schon ein
Interesse einiger Bürger dahinter (der zustimmend
Interessierten).
Ich kenne Personen aus beiden „Lagern“, die sich eingetragen haben, weil sie dieses hin und her der Staatsregierung satt hatten.
So bin ich ja dann auch zu meiner Frage hier gekommen, wie lange die „Volkes Stimme“ unverändert stehen lassen werden.
Wichtig wäre, wie der geringe Rest der wenig informierten 90%
Bevölkerung abstimmen würde.
Natürlich wäre eine hohe Wahlbeteiligung immer wünschenswert, aber so funktioniert Demokratie bei uns nicht. Da hat auch jeder das Recht nicht zu wählen, ohne dafür einen Grund anzugeben.
Cu Rene