Hallo Werner,
meine Quelle für den Provinzialzensus als (u.a. auch) Grundlage für Aushebungen ist das Lexikon der Antike ISBN 9783898534185 Buch anschauen :„Zweck des Provinzial-Zensus war es, die Wehrfähigen für die militärische Aushebung zu erfassen und die Angaben über den Besitz an Boden und Sklaven und über sonstiges Eigentum zu sammeln als Grundlage für die Erhebung der Grund- und der Kopfsteuer“.
Du hast aber sicher recht, dass dies zur hier in Frage stehenden Zeit lediglich formaljuristisch noch eine Rolle gespielt hat. Das Principat des Augustus war im Vergleich zur vorangegangenen Epoche der Bürgerkriege eine Zeit relativen Friedens und militärischer Demobilisierung, der Rekrutierungsbedarf war entsprechend gering. Eine Notwendigkeit für den syrischen Provinzialzensus 6 n.Chr. (zumindest für das syrische Apameia ist das Jahr 6 epigraphisch gesichert) bestand in der Tat lediglich wegen der Festlegung von tributum soli und tributum capitis (Grund- und Kopf-/Vermögenssteuer).
Wie Du schreibst, war der Dienst in den Auxiliae beliebt, nicht zuletzt weil die Einheiten häufig heimatnah stationiert waren. Nach dem germanischen Aufstand dürfte sich das etwas geändert haben - da wurde z.B. eine syrische Ala (in der ein gewisser Pantera diente, den manche für den leiblichen Vater Jesu halten) an die Grenze nach Bingium (Bingen) verlegt. Gefährliche Grenzkriege gegen Barbaren mit wenig Aussicht auf Beute ließen die Beliebtheit des Militärdienstes schnell sinken. Trotzdem musste man nicht auf Zwangsaushebungen in den Provinzen zurückgreifen, aber um die Mitte des 1. Jahrhunderts sah man sich veranlasst, die Attraktivität des Dienstes in den Auxilia durch Verleihung des Eherechts (ius conubii) und des Bürgerrechts (civitas romana) nach abgeleisteter (25-jähriger) Dienstzeit zu erhöhen.
Freundliche Grüße,
Ralf