Vollstreckung - wie funktioniert das eigentlich?

Moin,

angenommen, Firma X hat das gerichtliche Mahnverfahren beschritten, um von einem Kunden geschuldetes Geld einzutreiben.
Die gerichtliche Mahnung bleibt unbeantwortet, die Einspruchsfrist verstreicht ohne einen solchen und nun wird der Vollstreckungsbescheid beantragt. Auf dem Antrag wird angekreuzt, dass der Bescheid vom Gericht und nicht von einem selbst beauftragten Vollstrecker zugestellt werden soll.
Und nun? Wie geht es weiter? Wie bekommt die Firma X ihr Geld?

Danke im Voraus!

Stefan

Hi,

Wie geht es weiter?

/t/vollstreckungsbescheid–2/2360746
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbescheid

Wie bekommt die Firma X ihr Geld?

Das regelt sie mit dem Gerichtsvollzieher. Der ist für die Pfändung zuständig. Ob Firma X dann allerdings wirklich Geld erhält, ist eine ganz andere Sache und alles andere als gesichert.

Der Antragsteller muß zunächst einmal die Kosten tragen.

mfg Ulrich (IANAL)

Moin Ulrich,

dank dir für deine Antwort! (Auf Wikipedia hätte ich natürlich auch kommen können, ich Depp…!)

Wie bekommt die Firma X ihr Geld?

Das regelt sie mit dem Gerichtsvollzieher. Der ist für die
Pfändung zuständig. Ob Firma X dann allerdings wirklich Geld
erhält, ist eine ganz andere Sache und alles andere als
gesichert.

Muss Firma X den Gerichtsvollzieher denn extra mit der Pfändung beauftragen? Oder wird er mit der Beantragung des Titels, in dem ja die Option der Beauftragung eines vom Gericht gestellten Vollziehers vorkommt, selbst tätig?

Grüße,
Stefan

Moin Stefan,

Muss Firma X den Gerichtsvollzieher denn extra mit der
Pfändung beauftragen?

IIRC ja:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfah…

mfg Ulrich

Und nun? Wie geht es weiter? Wie bekommt die Firma X ihr Geld?

Danke im Voraus!

Stefan

Hallo,

der Gerichtsvollzieher ist nur eine Vollstreckungsform. Meistens die schlechteste, weil die meisten Einrichtungsgegenstände unpfändbar sind (Bett, Küche, TV, …). Bei Leuten mit Konto / Einkommen ist die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim zuständigen Amtsgericht die Regel. Ist Grundbesitz vorhanden, gibt es auch noch Vollstreckung in Immobilien.

Jedes Vollstreckungsorgan wird nur auf Antrag und gegen Vorauszahlung tätig. Diese Kosten werden gleich mit vollstreckt.

Grüße
EK