Moin,
angenommen, Firma X hat das gerichtliche Mahnverfahren beschritten, um von einem Kunden geschuldetes Geld einzutreiben.
Die gerichtliche Mahnung bleibt unbeantwortet, die Einspruchsfrist verstreicht ohne einen solchen und nun wird der Vollstreckungsbescheid beantragt. Auf dem Antrag wird angekreuzt, dass der Bescheid vom Gericht und nicht von einem selbst beauftragten Vollstrecker zugestellt werden soll.
Und nun? Wie geht es weiter? Wie bekommt die Firma X ihr Geld?
Danke im Voraus!
Stefan