Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung

Hi Marco,

setz Dich erst einmal mit dem Amtsgericht, das den Vollstreckungstitel erlassen hat in Verbindung. Der Rechtspfleger kann Dir die Adresse der zuständigen Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge nennen. Dorthin schickst Du dann den Original-Titel und einen formlosen Zwangsvollstreckungsauftrag und der Auftrag wird an den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.

Falls die sich dumm stellen, rufst Du bei dem Amtsgericht in dem Ort an, in dem der Schuldner sitzt und läßt Dir den Namen des entsprechenden Gerichtsvollziehers geben. Dann kannst Du auch ihm direkt den Zwangsvollstreckungsauftrag erteilen.

Viele Grüße

Tessa