VollstreckungsR:Enthaftung bei gedachter Hypothek

Ich bin mir ehrlich gesagt ziemlich sicher, dass ich verstanden habe, was du meinst. Es hat mir nur nicht „gereicht“, und insbesondere, was die Anwendbarkeit des Palandt auf diesen Fall angeht, bleibe ich bei meiner Ansicht.

Aber nun genug davon.

Gute Nacht,
Levay