Hallo!
Ich habe spontan diesen Artikel gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangehöri…
Unter „Einbürgerung (Naturalisation) – Erwerb durch Verwaltungsakt“
habe ich
unter „Einbürgerung kraft Rechtsanspruchs“
folgendes gefunden:
„verfestigte Einwanderung (§§ 10f StAG), also seit 8 Jahren gewöhnlicher rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland ohne wesentliche Straftaten und ohne selbst zu vertretende Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder SGB XII sowie bei der Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit; bei der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs wird die Frist auf 7 Jahre verkürzt.“
Das Ganze mit den entsprechenden zitierten Paragraphen zu belegen, habe ich gerade keine Lust. Du kannst ja selber mal ins Staatsangehörigkeitsgesetz, zb unter
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/index.html
schauen und dir § 10 und vielleicht noch ein paar andere durchlesen.
Der Wikipedia-Artikel ist auch recht gut geschrieben.
Aber wenn du bei deiner kommunalen Verwaltung (Rathaus, Bürgeramt, Ortsamt oder wie es auch immer bei dir heißen mag) fragst, werden sie dir bestimmt auch weiterhelfen können.
Gruß
Paul