Hallo,
leider hast du uns weder dein Bundesland noch die Schulart mitgeteilt. Dennoch gelten folgende Grundsätze wohl in allen Bundesländern (und nicht nur hier in RLP):
1.) Ein Kind hat immer das Recht, in der Schule, in der es das Klassenziel nicht erreicht hat, zu wiederholen. Ein Gymnasium kann damit sogar gezwungen werden, für den einen Schüler einen Leistungskurs einzurichten, wenn in einem seiner Fächer in der Jahrgangsstufe unter ihm keiner existiert.
2. „Die Klassen sind voll“ ist Quatsch - wenn die Messzahl überschritten ist, muss eine weitere Klasse gebildet werden und die vorgesetzte Dienstbehörde muss die Lehrerwochenstunden rausrücken. Das tut sie sehr ungern, deswegen wird man, wenn die Messzahl nur geringfügig überschritten ist, die Schule zwingen, ggf. eine Klasse mit 33 Schülern zu führen. Das tut die Schule natürlich auch nicht gern, wird sie aber dann müssen.
3. Die Zeugnisse der nicht versetzten Schüler werden nicht einfach so ausgehändigt, sondern mit der Post so verschickt, dass sie spätestens am Tag vor der offiziellen Zeugnisausgabe ankommen. Bei uns werden außerdem die betroffenen Eltern nach der Notenkonferenz telefonisch benachrichtigt.
4. Wenn tatsächlich bereits Ferien sein sollten und in der Schule niemand erreichbar, wäre dieser Fall in jedem Falle einen Anruf bei der vorgesetzten Direnstbehörde wert.
Gruß Orchidee