Vorgeschriebene Fahrtrichtung und Radfahrer

Hallo Community.

Man stelle sich eine Kreuzung vor. Eine der einmündenden Straßen ist eine Einbahnstraße (Fahrtrichtung zur Kreuzung). Folglich gibt es an der gegenüberliegenden Einmündung ein Verkehrsschild „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“, dass nur ein Abbiegen nach links oder rechts erlaubt. Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigegeben und weist auch einen entsprechenden Radspur auf.

Frage:

Dürfen Radfahrer das Schild „vorgeschriebene Fahrtrichtung“ ignorieren? Müssen sie Abbiegen und nach dem zurücklegen einer geeigneten Distanz wenden und dann dort einbiegen? Wie würdet ihr verfahren?

Sobald du einen Fahrradsattel im Gesäss hast, verlieren die Verkehrsregeln jede Bedeutung für dich. Entspann dich, fahr wie du willst und zeige allen wütend hupenden Autofahrern den Stinkefinger.

Sorry, wenn ich dein Post so lese, denke ich an einen Autofahrer, der ausschließlich Autos auf den Straßen duldet.

Wie auch immer, es gibt genausowenig DIE Radfahrer wie es DIE Autofahrer gibt. Ja, es gibt Radfahrer, die fahren wie die gesenkten Säue. Ja, es gibt auch Autofahrer, die so fahren. Und dann gibt es auch noch die anderen, die verantwortungsvoll (aber vielleicht nicht immer fehlerlos) fahren.

Alle haben jedoch gemein, dass sie Verkehrsteilnehmer sind und daher sollte man sich miteinander arrangieren. Radfahrer UND Autos gehören auf die Fahrbahn, das müssen beide Parteien akzeptieren.

Gruss,
Little.

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Ich würde das Schild „vorgeschriebene Fahrtrichtung“ als Fahrradfahrer ignorieren.

Wenn die gegenüberliegende Strasse für Radfahrer freigegeben ist, für Autofahrer eben nicht, dann ist die Intention des Schildes klar, aufgestellt wurde es allerdings mit dem Blickwinkel eines Autofahrers.

Die Beschilderung ist ist oft genug insbesondere für Radfahrer vollkommen inkonsistent …

http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

Sebastian

Sobald du eine Tastatur in den Fingern hast, verlieren die allgemeinen Regeln des Anstandes jede Bedeutung für dich. Entspann dich, schreib wie du willst und zeige allen wütenden Lesern den virtuellen Stinkefinger.

Viel Spaß noch in Deinem Leben.

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Leute! Keep Coooool! Satire ist eine Kunstform!

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Die Einbahnstraße wäre ja auch ohne die Zwangspfeile eine Einbahnstraße? Jedenfalls gibt es doch zwei verschiedene Zeichen, die eine solche als solche Kennzeichnen. Denn ist doch längst nicht an jeder „ausmündenden“ Einbahnstraße eine Zwangsbepfeilung in die anderen Richtungen angebracht. Von daher würde ich schon davon ausgehen, dass hier auch Radfahrer den vorgegebenen Richtungen folgen müssen.
Wäre auf jeden Fall mal im Original zu betrachten, um da eine definitive Aussage treffen zu können.
Haben wir hier so ähnlich. Nur das da geradeaus eine Fussgängerzone beginnt, die aber von Radfahrern und Linienbussen befahren werden darf. Da sind ebenfalls nur Zwangspfeile links und rechts angebracht und eine Ausnahme davon eben für Linienbusse. Die Radfahrer überqueren die Kreuzung allerdings an den Ampeln für Fussgänger (Ampel ist entsprechend gekennzeichnet und es gibt jeweils „Spuren“ für Radfahrer und Fussgänger.
Wenn das nicht so wäre, müsste man tatsächlich abbiegen und irgendwo wenden oder aber absteigen ein paar Meter schieben und mit den Fussgängern rüber.

Schilda sunt servanda. Damit Schilda ewig lebe!

(1) Die Beschilderung gilt auch für Radfahrer.
(2) Sicher sind knapp 100% aller Einbahnstrassen für Radfahrer freigegeben. Ich unterstelle mal, dass diese Einbahnstraße von Radfahrern auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden darf.
(3) Richtige Vorgehensweise: Das Rad wird über die Kreuzung geschoben und dann wird ausserhalb des Kreuzungsbereichs weitergeradelt.

Wie gesagt: Schilda sund servanda. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Nahezu jeder wird es anders machen, was völlig problemlos ist solange nichts passiert. Geht die Frage des rechtmäßigen Verhaltens aber den Behörden- oder Gerichtsweg (evtl. fallentscheidend für Schadensersatzklage), dann würde ich mich eben nicht darauf verlassen, dass man mit „jeder wird es so machen“ durchkommt.

Gruß
vdmaster

Genau.
Und „Kunst“ kommt von „Können“, nicht von „Wollen“.
Sonst hieße es „Wulst“.

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Die Frage lautete aber:

Und die richtige Antwort lautet da eben: nein, darf man nicht. Was Du würdest ist hübsch, entspricht aber nicht den Vorschriften, nach denen hier in einem Brett für RECHTSFRAGEN gerfragt wird.
Gruß
anf

Interessante Frage. Im Normalfall würde ich sagen, man müsste auch das Schild mit der vorgegebenen Fahrtrichtung mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ versehen. Einige Städte scheinen so zu beschildern, zum Beispiel Düsseldorf:

Ich habe Zweifel, ob das zulässig ist. Laut StVO kann Zeichen 267 (Verbot der EInfahrt) mit diesem Zusatzzeichen versehen werden, ebenso wie bei Zeichen 220 (Einbahnstraße) ein Zusatzzeichen (Radverkehr in beide Richtungen freigegeben) stehen kann. Bei Zeichen 209 bis 214 (vorgeschriebene Fahrtrichtung) aber steht nichts entsprechendes. Wie es mit dem „freien“ Anbringen von Zusatzzeichen aussieht, das müsste ich erst recherchieren.

In deinem Fall scheint das Zusatzzeichen jedenfalls zu fehlen. Im Prinzip müsstest du absteigen und rüberschieben. Oder rechts abbiegen, wenden, wieder rechts abbiegen. Du kannst ja bei der Stadt auch die Anbringung eines Zusatzzeichens anregen.

In der Praxis jedoch sollte man sich als Radfahrer nicht primär nach Verkehrszeichen richten. Oberstes Prinzip: Eigensicherung. Ganz primär muss man darauf achten, wie andere Verkehrsteilnehmer sich verhalten könnten. Fußgänger könnten unvermittelt auf die Straße treten. Autofahrer könnten dich übersehen. Gerade etwa vor einer Stunde hätte ich mir fast einen Grabstein bestellen können. Ich fuhr, dank Gefälle recht schnell, auf eine LSA-gesicherte Kreuzung zu, die Ampel zeigte grün, für den Gegenverkehr auch. Ich wollte geradeaus, die entgegenkommende, links abbiegende Autofahrerin fuhr einfach los, als wenn es mich nicht gäbe. Wenn sie nicht im letzten Moment doch noch gebremst hätte, wäre es zum Crash gekommen.

Das zeigt: Ordne das Verhalten der anderen ein und rechne mit deren Fehlverhalten. Verkehrszeichen kannst du natürlich beachten, wenn du willst, aber Priorität muss immer die Achtsamkeit vor den Fehlern anderer haben. In deinem Fall kannst du selbstverständlich einfach geradeaus fahren. Freilich nur, wenn keine Gefahr besteht, dass einer kreuzt. Wenn ein Auto aus der Einbahnstraße kommt und links abbiegen will, dann sei auf der Hut.

Keine Frage, dass das so gemacht wird, aber so ist es eben falsch, weil nicht eindeutig … Das Beispiel bedeutet, dass man nur nach links abbiegen darf und dass man das auch mit dem Fahrrad darf. Die Kombination ist einigermassen sinnbefreit.

Den passenden Link dazu habe ich oben schon gepostet …

Sebastian

Wenn Du es bitte mit kompletten Lesen versuchen könntest? Es waren drei Fragen und da ich juristisch nicht sattelfest bin, habe ich die ersten beiden Fragen nicht beantwortet.

Auch nicht alles, was so an Schildern herumsteht, entspricht den (Verwaltungs-)vorschriften. Ohne mich damit fundiert auszukennen beschleicht mich hier mein Bauchgefühl, das die Aufsteller der Schilder hier möglicherweise auf sehr dünnem Eis gehen.

Sebastian

Da musst Du wohl noch einmal in das Regelwerk schauen.

Das Zusatzschild VZ 1022-10 bedeutet, dass sich Radfahrer nicht an das VZ halten müssen, das sich direkt darüber befindet. Sie könnten in dem Beispiel demzufolge auch geradeaus fahren oder rechts abbiegen. Natürlich steht es ihnen ebenso frei, links abzubiegen.

Der passt sicher nicht.

Gruß
vdmaster

Das halte ich für eine verkürzte Darstellung.

Ich kenne das Schild einzelstehend zur Freigabe linksseitiger Radwege (ohne Benutzungspflicht) und Zusammen mit Fussweg-Schildern sowie Durchfahrtsverboten.

Die Kombination mit einem Richtungspfeil erscheint mir … „kreativ“ und lässt für mich die nötige Klarheit vermissen. Ich kann durchaus den Gedankengang nachvollziehen, dass diese Kombination das Abbiegen in andere Richtungen erlauben könnte, wenn ich die Kombination in natura gesehen hätte, wäre mir eher der Gedanke gekommen, dass man hier links abbiegen muss und als Radfahrer da auch lang fahren darf.

Ja, ich gebe zu, das ist auch nicht konsistent …

Die Radfahrer in einer derartigen Situation dazu zu zwingen, erst abzubiegen, dann zu wenden um in die entgegengesetzt Richtung zurück zur Einbahnstrasse fahren zu können, erscheint mir spontan nicht sehr im Geiste der StVO und entsprechender Verwaltungsvorschriften, immerhin geht es hier um die Abwehr von Gefahren und nicht um das Schilderaufstellen als Selbsztweck (…?!)

Die Situationen, in denen mir so ein Abbiege-Wendemanöver gefahrloser erscheint als direktes weiterfahren sind eher begrenzt und wirken auf mich schon fast konstruiert …

„Ich würde“ in der Situation geradeaus fahren und ja, mir fehlt es da vielleicht an „Unrechtsbewußtsein“ … Ich würde das auch in Anwesenheit von Polizei so handhaben. Ja, klar, das ist noch lange kein Maßstab für Verfassungsmäßigkeit der Regelung sowie fürs die Passigkeit im Verkehrsrechtsbrett …

Sebastian

Es mag sein, dass die Schilderkombi kaum oder gar überhaupt nicht vorkommt. Allerdings ist es tatsächlich so, dass das „Radfahrer frei“ ganz simpel von der darüber angebrachter Vorschrift befreit. Einigen wir uns darauf, dass man das Problem so lösen könnte wie Ultra es beschildert hat. Ggf. mit einer Eingewöhnungsphase für Radfahrer, die partout geradeaus fahren wollen.

Na ja, sollte es gehen. Aber je grösser eine Stadt, desto mehr wirre Schilderkonstellationen wird man finden können, bei denen selbst die Verkehrsbehörde schon Fachleute ausgraben muss, die sie interpretieren/übersetzen. Der normal verständige Verkehrsteilnehmer kann es i.d.R. dann nicht mehr. Bzw. ein Teil wird zufällig richtig raten und der andere eben falsch.

Das ist ja auch völlig unproblematisch, solange nichts passiert. Und ich würde es, je nach konkreter Situation vor Ort, evtl. auch tun. Es gibt ruhige Kreuzungen und dann wieder sechsspurige in der Rushhour. :wink:

Gruß
vdmaster

Das ändert genau NICHTS daran, dass sie zu befolgen sind.

Ah so. Und was passiert Deiner Meinung nach, wenn dieses angebliche Eis bricht?
Gruß
anf