Vornamen ändern lassen:(Wo)Ist das möglich?

Hallo!

In Deutschland zum Beispiel gilt:

Artikel 10 EGBGB

Name
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

[…]

Wenn das auch in Dänemark gilt, was sehr wahrscheinlich ist, dann würde Dänemark das Namensrecht nach deutschem Recht beurteilen. Das Auswandern nach Dänemark dürfte daher überhaupt nichts nutzen (solange man nicht die dänische Staatsbürgerschaft annimmt, was sicher nicht von heute auf morgen geht).

Gruß
Tom

Und du bildest dir ein, bei einem Zusatznamen würden sie es
sich anders überlegen […]

s. Antwort auf Toms Beitrag: Das ist nicht der Punkt, weil es mir gar nicht interessiert.

[…]und der Standesbeamte würde das glauben?
Meinst du, mit dem Argument, beleidigt zu sein, wenn du für
eine Jüdin gehalten wirst, könntest du bei irgendeiner
deutschen Behörde etwas erreichen?

ebenfalls s. Antwort auf Toms Beitrag: Ich sagte, es sei dahingestellt. Ich habe es zwecks Beispiel angenommen.

Eher wirst du dafür angeklagt werden.

Keine Sorge - da kämen vorher auch noch einige andere vor ein Gericht.

Gruß, Sarah

Und du bildest dir ein, bei einem Zusatznamen würden sie es
sich anders überlegen […]

s. Antwort auf Toms Beitrag: Das ist nicht der Punkt, weil es
mir gar nicht interessiert.

Du willst es aber vorgeben, also muß der Standesbeamte glauben, daß es dich interessiert bzw. es sinnvoll sei.

Eher wirst du dafür angeklagt werden.

Keine Sorge - da kämen vorher auch noch einige andere vor ein
Gericht.

Und das würde dir dann gegen dein Namensproblem weiterhelfen?

hallo vincent-der-früher-nicht-so-hieß,

Hier in Hamburg gibt es ein Amt für Namensänderung. Ich hab
meinen Namen vor ca. vier Jahren ebenfalls ergänzt („Vincent“
ist neu). Die Geburtsurkunde wird natürlich NICHT geändert; Du
erhälst eine Namensänderungsurkunde, die bescheinigt, dass Du
von Datum xy an berechtigt bist, den neuen Namen zu tragen.

hm, vielleicht gilt das für einen zusätzlichen namen. ich habe vor fast 6 jahren meinen kompletten vor- und familiennamen geändert und mit der namensänderungsurkunde habe ich auch eine änderung der geburtsurkunde ermöglicht bekommen.
leider steht in der „neuen“ geburtsurkunde allerdings immer noch unter bemerkungen der satz „das kind trug früher den vornamen … und den familiennamen …“. das darf man leider auch nicht beim kopieren auslassen, weil das urkundenfälschung wäre.
das ist aber auch das einzige andenken an mein „altes leben“. sogar meine damalige schule hat mir mein abschlußzeugnis auf den neuen namen ausgestellt. allerdings sind die behörden dazu nicht verpflichtet, das beruht auf goodwill.

gruß,
fabienne-die-früher-nicht-so-hieß :wink:

Jeder kann seinen kompletten Namen in England ändern lassen. Man geht zu einem Notar in England und erklärt mündlich, dass man ab sofort XXXXX heißt. Der Notar fertigt eine Urkunde an. Damit geht man zu einer bestimmten Behörde in England, die diese Urkunde mit einem Siegel als rechtmäßig und echt bestätigt. Damit geht man dann in Deutschland (oder seinem anderen Heimatland) zum Standesamt. Neuen Personalausweis udn Pass beantragen usw. und das wars. Es fallen sowohl in England, als auch im Heimatland Gebühren an.

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Und das ist echt wahr ? Wäre ja klasse ! Wo steht das denn geschrieben ?

Noch eine Frage: Wo lässt das englische Dokument dann jemand anerkennen, der in Dtl. geboren ist und lebt und einen Reiseausweis hat, wo drin steht Staatsangehörigkeit ungeklärt ?

Gruß
Aaliyah

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Ja es ist wirklich war. Es gibt viele Länder wo man ohne Angabe von Gründen seinen Namen beliebig ändern kann. In England jedoch kann jeder Bürger der Welt seinen Namen ändern. Die Information stammt aus einem Buch über Tricks und Tipps. Wie das nun bei einer ungeklärten Staatsbürgerschaft ist, weiß ich nicht. Ich denke aber das es mit der Staatsbürgerschaft nichts zu tun hat, sonst wäre ja o.g. Weg auch nicht möglich. Ich würde mich dann nach der Namensänderung in England an die Behörde wenden, die den Reisepass ausgestellt hat.

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Glaube ich nicht
Hallo!

Das glaube ich nicht, denn in Deutschland gilt der von mir schon zitierte Artikel des EGBGB, wonach immer sich das Namensrecht nach dem Personalstatut richtet - für Deutsche gilt daher immer deutsches Namensrecht, sobald ein Sachverhalt mit Auslandsbezug vorliegt.

Mir kommt das eher so vor wie so ein Trick 17 mit Selbstüberlistung von jemandem, der sich für besonders überschlau hält. Ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren, aber nur mit entsprechend rechtlich nachvollziehbarer Begründung.

Gruß
Tom

Hi Tom,

ist ja sehr interessant und ernüchternd zugleich.

Frage: Welches Namensrecht gilt für einen in Dtl. geborenen und lebenden „Ausländer“ mit Reisepass, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist ?

LG
Aaliyah

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Hallo!

Frage: Welches Namensrecht gilt für einen in Dtl. geborenen
und lebenden „Ausländer“ mit Reisepass, dessen
Staatsangehörigkeit ungeklärt ist ?

Was für einen Reisepass hat er denn?

Gruß
Tom