Wahlstimmen 1und 2

Hallo,

während beim Tod eines direkt gewählten Kandidaten
eine Nachwahl erforderlich ist.

Hat es solche Nachwahlen schonmal gegeben?

gut, daß Du noch mal nachgefragt hast. So habe ich mir das BWahlG noch mal angeschaut und festgestellt, daß ich das falsch in Erinnerung hatte. Also: Nachwahl bei jedem Kandidaten, der nach Aufstellung der Liste aber vor der Wahl verstirbt. Nach der Wahl wird im Todesfall nachgerückt, bis die Liste leer ist.

Den Fehler bitte ich zu entschuldigen.

Gruß,
Christian

Hi Christian,

während beim Tod eines direkt gewählten Kandidaten
eine Nachwahl erforderlich ist.

Hat es solche Nachwahlen schonmal gegeben?

gut, daß Du noch mal nachgefragt hast. So habe ich mir das
BWahlG noch mal angeschaut und festgestellt, daß ich das
falsch in Erinnerung hatte. Also: Nachwahl bei jedem
Kandidaten, der nach Aufstellung der Liste aber vor der Wahl
verstirbt. Nach der Wahl wird im Todesfall nachgerückt, bis
die Liste leer ist.

Jetzt wollte ich es genau wissen und habe auch mal nachgelesen, vor allem, weil ich Deine letzte Aussage unverständlich finde (was hat denn die Landesliste mit dem Wahlkreiskabgeordneten zu tun?).
Es gibt doch den Fall, daß eine Nachwahl stattfindet wenn der Wahlkreisabgeordnete verstirbt: wenn er einer Wählergruppe oder Partei angehörte, für die keine Landesliste zugelassen war. Diesen Fall dürfte es aber noch nicht gegeben haben…
Im Übrigen hast Du erstaunlicherweise recht: scheidet der Wahlkreisabgeordnete aus dem Bundestag aus, wird sein Sitz aus der Landesliste seiner Partei besetzt. Ist diese erschöpft, bleibt der Sitz leer.
Irgendwie fehlt mir bei diesen Regelungen die innere Logik…

Den Fehler bitte ich zu entschuldigen.

War ja nicht ganz falsch.:wink:)

Gruß Stefan

Hallo!

CDU- und CSU-Kandidaten wirst Du nicht auf einer Liste finden,
weil die länderweise gelten und sich die CSU auf Bayern
konzentriert, während sich die CDU dort gar nicht erst zur
Wahl stellt.

OK, da sag ich nichts dagegen.

Weiterhin liegst Du mit der reinen Personenwahl in Deutschland
wirklich falsch. Die Zweitstimmen bestimmen, wieviele
Kandidaten der jeweiligen Landesliste in den Bundestag ziehen.
Wer das letzten Endes ist, bestimmt nicht der Wähler, sondern
der Landesparteitag der jeweiligen Partei.

Nein, da widerspreche ich. Es werden über die Wahl der Liste die Personen auf der Liste gewählt. Die Parteien können die Personen auf der Liste nicht auswechseln - das wäre nämlich die Konsequenz deiner Argumentation. Das ist aber definitiv nicht der Fall.

Weiterhin ist die
Landesliste nur eine Liste, an der man die Zahl der Kandidaten
von oben nach unten abzählt.

Genau eben - es geht um Kandidaten, die auf der Liste stehen und diese Kandidaten werden gewählt, indem die Liste gewählt wird.

Welche Namen da stehen, spielt
letztlich keine Rolle.

Das spielt nie eine Rolle, sondern es geht darum, wer als Kandidat dort steht. Wenn keine Personen, sondern Parteien gewählt würden, dann könnten die gewählten Parteien die Personen nach der Wahl beliebig auswechseln - genau das ist aber nicht der Fall, weil die Personen auf dieser Liste gewählt werden.

Das geht soweit, daß beim Tod eines
über die Landesliste gewählten MdB einfach der nächste
nachrückt, während beim Tod eines direkt gewählten Kandidaten
eine Nachwahl erforderlich ist.

Eben, es rückt der nächste auf der Liste (!) nach und der Platz kann eben nicht einfach durch eine x-beliebige Person, die von der Partei bestimmt wird, ausgewechselt werden.

Gruß
Tom

Innere Logik
Hallo!

scheidet der
Wahlkreisabgeordnete aus dem Bundestag aus, wird sein Sitz aus
der Landesliste seiner Partei besetzt. Ist diese erschöpft,
bleibt der Sitz leer.
Irgendwie fehlt mir bei diesen Regelungen die innere Logik…

Die innere Logik fehlt nur dann, wenn man glaubt, dass die Partei gewählt wird. Es werden eben auch bei der Verhältniswahl Personen gewählt, nämlich die, die auf der Liste stehen. Ist diese Liste erschöpft, dann kann logischerweise niemand mehr nachrücken, weil eben keiner gewählt ist, der nicht auf dieser Liste steht. Die Partei kann deswegen nicht nachbesetzen, weil sie als Partei eben nicht gewählt ist.

Gruß
Tom

Hallo!

Falsch war ja auch lediglich das „nur“; es werden nicht „nur“
Personen gewählt!

Es wird eine Personenliste, man kann auch sagen Wahlpartei, gewählt.

Gruß
Tom

Sprachliches Missverständnis?
Hallo!

Vielleicht reden wir wirklich aneinander vorbei. Ich habe jetzt mal nachgelesen und festgestellt, dass man den Begriff „Wahlpartei“ in Deutschland überhaupt nicht verwendet, weil in Deutschland die strikte juristische Trennung zwischen Partei und Wahlpartei nicht vorhanden ist. Ich habe das nicht gewusst, dass der Begriff nicht bekannt ist.

Deswegen erkläre ich vielleicht nochmals, was ich gemeint habe: wenn eine Partei eine Liste aufstellt für die Wahl, dann steht diese Liste zur Wahl - das ist klar - man benötigt eine Liste, da ja sonst die Verhältniswahl nicht funktionieren kann. Diese Liste ist aber untrennbar mit der auf dieser Liste stehenden Personen verbunden, wird die Liste gewählt, werden damit die auf der Liste stehenden Personen gewählt, wobei dann in der Reihenfolge der Liste die Mandate besetzt werden. Nur dadurch erhalten die Abgeordneten ein unmittelbares Mandat und sind daher direkt gewählt. Daher kann die Partei auch nicht nach der Wahl beliebige Personen in das Parlament entsenden - ich denke das ist ja hier unstrittig - und das ist nur denkbar, wenn nicht die Partei, sondern die auf der Liste stehenden Personen das Mandat haben. Würden Parteien gewählt, dann wäre dies nur ein mittelbares Mandat, aber kein unmittelbares.

Gruß
Tom

Hallo!

Ein Argument schieße ich noch nach: Wenn Parteien gewählt werden würden und Parteien das Mandat bekämen (und nicht die Personen auf der Liste), wozu bräuchte man denn dann Landeslisten, auf der Personen stehen? Das wäre dann doch völlig unnötig oder?

Gruß
Tom

Hallo.

Kandidaten der jeweiligen Landesliste in den Bundestag ziehen.
Wer das letzten Endes ist, bestimmt nicht der Wähler, sondern
der Landesparteitag der jeweiligen Partei.

Nein, da widerspreche ich. Es werden über die Wahl der Liste
die Personen auf der Liste gewählt.

Personen auf deren Anwesenheit auf der Liste bzw. Reihenfolge in der Liste der Wähler keinen Einfluß hat. Bei der Zweitstimme steht eindeutig die Parteientscheidung im Vordergrund und nicht die Entscheidung, welche Person man im BT sehen möchte. Wenn es eine Personenentscheidung sein sollte, könnte man die Zweitstimme – übertreibend formuliert - auch abschaffen, weil niemand die Zweitstimme abgeben könnte, denn wenn man die Personen auf der Liste kennen würde, wären bestimmt einige darunter, die man gar nicht oder an einer anderen Position sehen möchte.

Gruß,
Christian

Hi Tom,

Die innere Logik fehlt nur dann, wenn man glaubt, dass die
Partei gewählt wird. Es werden eben auch bei der
Verhältniswahl Personen gewählt, nämlich die, die auf der
Liste stehen. Ist diese Liste erschöpft, dann kann
logischerweise niemand mehr nachrücken, weil eben keiner
gewählt ist, der nicht auf dieser Liste steht. Die Partei kann
deswegen nicht nachbesetzen, weil sie als Partei eben nicht
gewählt ist.

im Gegensatz zu manch anderem ist mir schon klar, daß Personen (Listen) und nicht Parteien gewählt werden. Daß deswegen nach Erschöpfen der Liste die Plätze unbesetzt bleiben ist auch konsequent. Aber warum wird ein direkt gewählter Abgeordneter bei Ausscheiden aus dem Bundestag durch ein Mitglied der Liste ersetzt? Diese Liste wurde allein durch die Zweitstimme, der Abgeordnete als Einzelperson direkt mit der Erststimme gewählt. Und weil mir als Wähler zwar ein einzelner Kandidat zusagen kann, nicht aber seine Partei, habe ich die Möglichkeit meine Stimmen zu splitten.
Die innere Logik fehlt mir hier weiterhin…

Gruß Stefan

Hallo!

Nein, da widerspreche ich. Es werden über die Wahl der Liste
die Personen auf der Liste gewählt.

Personen auf deren Anwesenheit auf der Liste bzw. Reihenfolge
in der Liste der Wähler keinen Einfluß hat.

Das ist richtig und steht dem was ich geschrieben habe auch nciht entgegen.

Bei der
Zweitstimme steht eindeutig die Parteientscheidung im
Vordergrund und nicht die Entscheidung, welche Person man im
BT sehen möchte.

Ja.

Wenn es eine Personenentscheidung sein
sollte, könnte man die Zweitstimme – übertreibend formuliert -
auch abschaffen, weil niemand die Zweitstimme abgeben könnte,
denn wenn man die Personen auf der Liste kennen würde, wären
bestimmt einige darunter, die man gar nicht oder an einer
anderen Position sehen möchte.

Dieser Ansicht bin ich überhaupt nicht, denn das Verhältniswahlrecht hat ja den Sinn, das die Bevölkerung entsprechend ihrer politischen Ansichten repräsentiert wird. Ich finde das völlig ok und sehe überhaupt keinen Widerspruch, wie auch die meisten Verfassungen, die ein Verhältniswahlrecht vorsehen (und das sind die meisten in Europa), keinen Widerspruch erkennen könne.

Gruß
Tom

Hallo!

im Gegensatz zu manch anderem ist mir schon klar, daß Personen
(Listen) und nicht Parteien gewählt werden. Daß deswegen nach
Erschöpfen der Liste die Plätze unbesetzt bleiben ist auch
konsequent. Aber warum wird ein direkt gewählter Abgeordneter
bei Ausscheiden aus dem Bundestag durch ein Mitglied der Liste
ersetzt?

Ach so, dann habe ich dich falsch verstanden. Ich finde deine Frage auch sehr interessant, denn das ist jedenfalls prima vista wirklich ein Widerspruch. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der dies aufklären könnte?

Gruß
Tom

Hallo Tom , hallo Goosi, hallo an alle anderen!

Aber warum wird ein direkt gewählter Abgeordneter
bei Ausscheiden aus dem Bundestag durch ein Mitglied der Liste
ersetzt?

Ach so, dann habe ich dich falsch verstanden. Ich finde deine
Frage auch sehr interessant, denn das ist jedenfalls prima
vista wirklich ein Widerspruch. Vielleicht findet sich ja doch
noch jemand, der dies aufklären könnte?

Gruß
Tom

Ich habe dazu eine Idee. Ich bin auf dem Gebiet aber nun wirklich kein Experte, sondern beschäfftige mich damit nur dann und wann, wenn z.B. eine Bundestagswahl ansteht. Ich werde mich bemühen, mich kurz zu fassen, möchte meinen Gedanken aber gern von Anfang an begründen. Meiner Überlegung geht von folgender Punkt voraus: Die Anzahl der Zweitstimmen legt fest, wieviel Prozent der Abgeorneten von einer (Parteien-)Liste im Bundestag gestellt werden. Und zwar bezogen auf den gesamten Bundestag, also alle 598 Sitze (uihh, hoffentlich stimmt diesae Zahl auch) - um es etwas einfacher zu machen, würde ich gern vom Beispiel ausgehen, dass es keine Überhangmandate gibt. Es gibt 299 Wahlkreise und damit 299 direkt gewählte Abgeorndnete. Angenommen Partei A (besser gesagt die zugehörige Liste) erhält 60 % der Zweitstimmen (nur als Beispiel genannt), dann stehen dieser Parteiliste 60 % von 598 Sitzen zu. Die über die Erststimme direkt gewählten Kandidaten bekommen einen von diesen Sitzen (wie gesagt als Beispiel ohne Überhangmandate). Wenn diese Anzahl der direkt gewählten Kandidaten kleiner als die beispeilhaft genannten 60 % von 598 ist, werden die „restlichen“ Sitze durch die Kandidaten der Liste besetzt, also quasi „aufgefüllt“. (Dabei kann ein Direktkandidat auch auf einem x-beliebigen Platz der Liste stehen.) Scheidet nun einer dieser Abgeorneten aus dem Bundestag aus, hat Partei A (Liste A vielleicht wieder besser gesagt) ab diesem Moment einen Sitz weniger, als ihr nach den 60 % der Zweitstimmen zustünden. Ich denke, das ist der Grund, weshalb ein Kandidat aus der Liste die ausgeschiedene Person ersetzt. Würde das nicht geschehen, würde der prozentuale Anteil der Abgeorneten nicht mehr genau den prozentualen Anteil der Zweitstimmen wiederspiegeln; es fehlt einfach eine (oder vielleicht mehrere) Stimme(n). Wenn man dies so sieht, ist es auch egal, ob ein direkt gewählter Kandidat oder ein Kandidat aus der Liste ausscheidet. Denn das prozentuale Verhältnis der Zweitstimmen sollte bezogen auf den ganzen Bundestag gewahrt bleiben. Drum kann ein Direktkandidat durch einen Listenkandidaten ersetzt werden.

Und wie ich mir das grad überlege, frag ich mich, wie es mit Überhangmandaten aussieht. Diese dürften dann (nach der Logik…?) bei Ausscheiden nicht durch einen Kandidaten der Liste ersetzt werden, oder…? Erst wenn eine Partei durch Ausscheiden keine Überhangmandate mehr besitzt und noch ein weitere Abgeordneter „verlohren“ geht, dürfte einer aus der Liste nachrücken…

Wie gesagt, bin nur ein Laie. Was meint ihr dazu? Ich hoffe, ich hab es verständlich ausdrücken können.

Viele Grüße,
irgendwasisjaimmae