Hallo,
das ist keine Frage der Probezeit, sondern eine Frage der Aufgaben im Betrieb.
Üblicherweise dürfen Angestellte ohne Vollmacht auch schon vorher Geschäftskorrespondenz unterzeichnen, wenn Ihnen der Auftrag dazu erteilt wurde (was auch mündlich geschehen kann: „Erstellen Sie ein Angebot, unterschreiben Sie es und schicken es dem Kunden.“
Hier wird „i.A.“ unterschrieben, also „im Auftrag“, ohne daß eine Vollmacht ausgestellt wurde.
Wird eine Vollmacht (schriftlich!) erteilt, so unterschreibt man mit „i.V.“.
Soll heißen: eine schriftliche Vollmacht kann, aber muß nicht erteilt werden, da es üblich ist, daß ein Sachbearbeiter, dem man ein Aufgabenfeld zugeteilt hat, immer im Auftrag der Geschäftsleitung unterschreibt (und natürlich auch selbständig Schriftstücke aufsetzt).
Hier ist das ganze Thema auch noch einmal gut ausgeführt:
/t/unterschriftsberechtigung-in-firmen/596131
Gruß
Christian